Raus aus Private Krankenversicherung

  • Wenn man die Lösung nicht kennt oder nicht findet, dann wendet man sich an jemanden, der es beruflich macht!

    Wurde die Frage nach dem Geburtsdatum gestellt?

    Wurde gefragt, wie lange Sie exakt in der PKV versichert sind? Exakt meint ein Format tt.mm.jjjj inkl. der Angabe der konkreten Vorversicherung!

    Sie sprechen ständig von der Bemessungsgrenze, also der besonderen JAEG, und eben nicht von der JAEG?

    Wurde gefragt ob Sie eine Gewerbe haben - da beginnt bei einer Photovoltaik-Anlage au dem Dach!

    Und ja - ich habe noch mehr Fragen! Die wirklichen habe ich immer noch nicht gefragt, weil ich den mitlesenden Schwarm nicht erhellen werde!

    Sie geben oben Werte Ihres Einkommens an und ich habe immer und sofort 2 - 4 weitergehende Fragen dazu?

    Und ja, ich habe in jedem Fall eine passende Lösung!

    Aber ich mache keine Ausschnittsberatung - ich mache entweder eine richtige Beratung, die vollumfänglich ist, oder ich mache nichts!

    Warum? Weil ich haften werde, für das, was ich tue und sage und das tue ich auch sehr gerne!
    Dazu bekomme ich alle Informationen oder ich tue es nicht!

    Ganz oder gar nicht, richtig und nicht so ein bisschen, rechtssicher und nicht bruchstückhaft!

  • Versicherungsfreiheit endet sofort

    Beträgt das Jahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers 2020 bis zu 65.862 Euro, so führt die Nutzung des vollen beitragsfreien Betrages von 3.312 Euro jährlich zu einem Jahresarbeitsentgelt in Höhe von höchstens 62.550 Euro. Damit wird die JAEG (2020 = 62.550 Euro) nicht mehr überschritten und der Arbeitnehmer wird wieder krankenversicherungspflichtig. Wird die JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten, endet die Versicherungsfreiheit unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres.

    Das Rechenexempel funktioniert entsprechend auf abgesenktem Niveau für Arbeitnehmer, bei denen die "besondere JAEG" anzuwenden ist. Diese beträgt 56.250 Euro im Jahr 2020.

    Danke dafür - hier werde ich ansetzen. Ich gebe gerne Feedback wenn ich das umgesetzt habe.

  • Im Dezember 2020 erging ja das BGH Urteil.

    Weiß jemand hier in der Community, ob irgendwelche

    Versicherungen Beiträge tatsächlich an die Versicherten

    zurückerstatten mussten? Sind noch weitere Klagen auf

    höchster Ebene anhängig oder ist die Angelegenheit

    für uns jetzt final erledigt?