Raus aus Private Krankenversicherung

  • Hallo Freunde,


    ich hoffe die Frage ist nicht unanständig. Aber ich möchte die PKV wieder verlassen. Ich werde Vater und die Beiträge sind mir jetzt schon zu hoch und steigen irgendwie jedes Jahr. Bei Abschluss hatte ich nur Dollars in den Augen - jetzt bereue ich es.


    Mein Gehalt sieht so aus:


    Gehalt    
    58.860,00 €
    Urlaubsgeld      2.472,00 €
    Weihnachtsgeld
    3.924,00 €
    Summe
    65.256,00 €


    Ich verdiene also nur knapp über der Bemessungsgrenze.


    Frage 1) Wenn ich unter die Beitragsbemessungsgrenze rutsche, kann ich sofort in die GKV wechseln oder muss ich fristen einhalten?

    Frage 2) Ich könnte mein Arbeitszeit reduzieren und so unter die Grenze rutschen?

    Frage 3) Ich könnte eine Direktversicherung nutzen? Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge bei der Swiss Life (aktuell 40€ im Monat). Wenn ich diese Beitragszahlungen hochschraube auf 200€ im Monat komme ich ja auch wieder drunter? ist das richtig?

    Frage 4) Was kann ich sonst noch tun?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo.


    Ganz grob:


    Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, dann tritt Versicherungspflicht ein. Der Arbeitgeber hat eine Meldung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu erstellen und diese hat zu prüfen und den Eintritt der Versicherungspflicht mit Bescheid festzustellen.


    Wie das Unterschreiten der Grenze zustandekommt, ist nebensächlich. Wichtig ist aber, dass der Arbeitgeber zu Recht annehmen kann, dass die Grenze aktuell und künftig unterschritten wird.


    Konkrete Beratung kann hier in der Community nicht erfolgen.


    Wenn es aber dezidiert um die Beitragshöhe geht, wäre weitergehende Beratung tatsächlich geboten, denn der Wechsel in die gKV ist ja nicht die einzige Option.

  • Zitat

    Frage 4) Was kann ich sonst noch tun?


    Einfach googeln und sich in das Thema reinfuchsen:


    "Wechsel PKV in die GKV" - Du findest viele vorgefertige Antworten von Fachseite und hier nur von Laien.


    Braucht es noch zusätzlich Beratung, wende ich Dich an deine frühere gesetzl. Krankenkasse oder an die Verbraucherzentrale. Möglich ist bei Dir vll auch eine Beratung durch den Betriebs- oder Personalrat bzw. Personalabteilung. Denn Dein Gehaltsschema lässt auf einen großen Arbeitgeber mit entsprechender Infrastruktur schliessen.


    https://www.test.de/Krankenver…Kasse-so-gehts-4988897-0/

    https://www.verbraucherzentral…krankenversicherung-41289

    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/

    https://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche

    https://www.haufe.de/personal/…in-die-gkv_78_342342.html

    https://www.tk.de/vertriebspar…el-von-pkv-zu-gkv-2064274

  • Hi, ich bin unbewusst beim Antritt eines Jobs gerade noch in die GKV reingekommen. Ich wusste nicht, dass die Altersgrenze von 56 eine Rolle dabei spielt.

    ...ist evtl auch gut zu wissen..

    LG

  • Da hast Du aber RIESENGLÜCK gehabt. Denn es ist Allgemeinwissen, dass 55 die Schallgrenze für den KV-Wechsel ist. Bestimmt weißt Du dieses Zufallsgeschenk sehr zu schätzen. :) Nicht selten gehen andere langjährige PKVler nach der Altersgrenze finanziell an der KV zugrunde.

  • Hey Leute vielen Dank für eure antworten bisher.


    Ich habe eine Option komplett vergessen. Ich werde bald Vater. Und ich nehme auf jeden Fall mindestens 2 Monate Elternzeit. Bin ich somit nicht auch aufgrund des geringen Verdienstes bereits heute GKV pflichtig?

  • Hey Leute vielen Dank für eure antworten bisher.


    Ich habe eine Option komplett vergessen. Ich werde bald Vater. Und ich nehme auf jeden Fall mindestens 2 Monate Elternzeit. Bin ich somit nicht auch aufgrund des geringen Verdienstes bereits heute GKV pflichtig?

    nein!

    Elternzeit wird in der Fiktion bewertet!

  • Lies Dir einfach mal den Haufe-Link weiter oben durch und dazu passend, was Referat Janders schreibt:


    Zitat

    Wichtig ist aber, dass der Arbeitgeber zu Recht annehmen kann, dass die Grenze aktuell und künftig unterschritten wird.


    Die Elternzeit (typisch Mann: nur zwei Monate ... ) ist ja nur ein kurzfristiges Thema. Daraus leitet sich keine langfristige Entgeltabsenkung im Arbeitsverhältnis ab. Es fragt sich halt auch, warum Du es plötzlich so eilig hast, in die PKV zu wechseln? Kann es sein, dass das was mit der Familienversicherung von Frau und neuem Baby zu tun hat? Aber egal, ist Deine Privatsache ... .

  • Und das ist falsch!

    Ja ja, ist schon klar, Du versuchst Dich gerade in vier geheimnisvollen Worten an Einzelfällen abzuarbeiten, die noch auf andere Weise nach 55 den Sprung in zB eine GKV-Familienversicherung geschafft haben. Es gibt da ja auch noch ein paar mehr Ausnahmeerscheinungen.


    Die Regel ist das aber nicht, die Regel ist nach wie vor - und es steht wirklich überall geschrieben - und es hat sich seit Jahren nichts daran geändert - das es fast unmöglich ist, mit 55 noch in die GKV zu wechseln.


    So seist Du selbst einer der wenigen zufriedenen GKV Rueckkehr er, ist dieses Glück doch vielen Leuten nicht zuteil geworden. ....... Das Ganze spielt hier in dem Thema vom Fragesteller übrigens gar keine Rolle.

  • Lies Dir einfach mal den Haufe-Link weiter oben durch und dazu passend, was Referat Janders schreibt:



    Die Elternzeit (typisch Mann: nur zwei Monate ... ) ist ja nur ein kurzfristiges Thema. Daraus leitet sich keine langfristige Entgeltabsenkung im Arbeitsverhältnis ab. Es fragt sich halt auch, warum Du es plötzlich so eilig hast, in die PKV zu wechseln? Kann es sein, dass das was mit der Familienversicherung von Frau und neuem Baby zu tun hat? Aber egal, ist Deine Privatsache ... .

    Der Haufe Artikel ist sehr informativ danke.


    Sehe ich folgendes richtig: wenn durch die BAv mein Einkommen unter die Grenze fällt bin ich sofort, also ohne Fristen, GKV pflichtig und suche mir eine Krankenkasse.


    Ich hatte das anders geplant und möchte persönlich in der PKV bleiben. Aber das ist aktuell nicht umsetzbar wie du richtig erkannt hast. Die Gründe sind aber höhere Gewalt

  • Wahrscheinlich ja, sicher ist nichts. Kläre diese Frage bitte mit der Personalbeteilung in Deinem Betrieb. Eine wasserdichte Antwort ob der Fristen kann Dir hier keiner geben, denn das hängt von ein paar mehr Faktoren ab, wie Haufe weiß:


    Laaaanges Zitat aus dem Haufe-Link:

    Rückkehr in die GKV mit einer Entgeltumwandlung

    Liegt das Entgelt nicht sehr weit über der JAEG, kann der Abschluss einer Betriebsrente per Entgeltumwandlung die Lösung sein. Denn damit kann sich das beitragspflichtige Entgelt vermindern. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

    Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Um eine Entgeltumwandlung handelt es sich, wenn vereinbarte künftige Entgelte für den Aufbau von Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung wertgleich umgewandelt werden. Diese Zuwendungen sind beitragsfrei bis zu einem Betrag von 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung. Das entspricht 2020 einem Jahresbetrag von 3.312 Euro (276 Euro monatlich).

    Versicherungsfreiheit endet sofort

    Beträgt das Jahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers 2020 bis zu 65.862 Euro, so führt die Nutzung des vollen beitragsfreien Betrages von 3.312 Euro jährlich zu einem Jahresarbeitsentgelt in Höhe von höchstens 62.550 Euro. Damit wird die JAEG (2020 = 62.550 Euro) nicht mehr überschritten und der Arbeitnehmer wird wieder krankenversicherungspflichtig. Wird die JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten, endet die Versicherungsfreiheit unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres.

    Das Rechenexempel funktioniert entsprechend auf abgesenktem Niveau für Arbeitnehmer, bei denen die "besondere JAEG" anzuwenden ist. Diese beträgt 56.250 Euro im Jahr 2020.

    Zusatznutzen für Arbeitgeber

    Die Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV kann, wenn das Jahresentgelt nicht zu hoch ist, eine Rückkehr in die GKV ermöglichen - und das, ohne dass auf Entgeltansprüche tatsächlich verzichtet werden muss. Darüber hinaus hat die bAV sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber den zusätzlichen Anreiz der Ersparnis von Steuer- und Sozialabgaben.


  • Aber ich möchte die PKV wieder verlassen. Ich werde Vater und die Beiträge sind mir jetzt schon zu hoch und steigen irgendwie jedes Jahr. Bei Abschluss hatte ich nur Dollars in den Augen - jetzt bereue ich es.


    Ich hatte das anders geplant und möchte persönlich in der PKV bleiben. Aber das ist aktuell nicht umsetzbar wie du richtig erkannt hast. Die Gründe sind aber höhere Gewalt

    Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen?


    Eventuell solltest Du einmal schauen (ggf. mit fachkundiger Hilfe), was der genaue Plan ist und welche Konsequenzen da dranhängen.

  • Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen?


    Eventuell solltest Du einmal schauen (ggf. mit fachkundiger Hilfe), was der genaue Plan ist und welche Konsequenzen da dranhängen.

    Du hast schon ganz Recht das klingt absolut schizophren. Es haben sich aber Rahmenbedingungen geändert welche für mich einen starken Einfluss haben. Aus Leistungssicht müsste ich in der PKV bleiben aber andere Faktoren überwiegen jetzt.

  • Ja ja, ist schon klar, Du versuchst Dich gerade in vier geheimnisvollen Worten an Einzelfällen abzuarbeiten, die noch auf andere Weise nach 55 den Sprung in zB eine GKV-Familienversicherung geschafft haben. Es gibt da ja auch noch ein paar mehr Ausnahmeerscheinungen.


    Die Regel ist das aber nicht, die Regel ist nach wie vor - und es steht wirklich überall geschrieben - und es hat sich seit Jahren nichts daran geändert - das es fast unmöglich ist, mit 55 noch in die GKV zu wechseln.


    So seist Du selbst einer der wenigen zufriedenen GKV Rueckkehr er, ist dieses Glück doch vielen Leuten nicht zuteil geworden. ....... Das Ganze spielt hier in dem Thema vom Fragesteller übrigens gar keine Rolle.


    Die Aussage, dass das 55 Lebensjahr eine Schallmauer ist, ist falsch!

    Selbst 655 als Alterssangabe ist in der absolutistischen Form falsch!

    Und NEIN - es geht nicht um Einzelfälle!

    Es geht immer um die Gesamtschau im konkreten Einzelfall.

    Und was irgendwo und vor allem überall geschrieben ist, ist deswegen noch nicht richtig!

    Der hier zu Grund liegende Fall ist übrigens sehr langweilig und die Fragen einfach zu beantworten - aber ich antworte nur, wenn man mich für die Antworten bezahlt! Das ist ein grundsätzliches Prinzip - weil ich es alles ganz exakt und mit Rechtsgrundlagen weiß und beurteilen kann und vor allem auch darf!

    Ich will gar nicht viel Geld - ich bin sogar sehr preiswert - aber ich muss bei den meisten der Beiträge hier heulen - und weil es kostenlos eben nur tendenziell pauschalierte und nie richtige Aussagen gibt - weil sie nie exakt richtig sind, sind sie falsch - nehme ich eben Geld!

    Es ist übrigens auch sehr aufwändig ständig auf der Höhe der zeit zu sein und jede Regelung inkl. den Veränderungen zu kennen!

    Nur ein Punkt: Ihr vertretet hier die Ansicht, dass eine Person durch das Unterschreiten der JAEG kv-pflichtig wird - dabei habt ihr alle noch nicht die DREI entscheidenden Fragen gestellt, die vorrangig zu stellen sind!

    Die vierte und fünfte Frage ist tatsächlich bereits beantwortet.

    Dafür seid ihr aber schon - und das auch völlig unstrukturiert bei der Erhaltung von Rechten und Anwartschaften ...... aber das auch ohne Fragen zu stellen!

  • @cell_2k6

    Ich finde Deine Idee mit bAV wenig passend. Weil bAV hat auch wieder viele Aspekte, die man mit einem bAV-Experten besprechen sollte und man muss es sich eben auch gut überlegen, weil das ist eine langfristige Entscheidung!

    Das soll nicht heißen, dass man nicht eine langfristige Entscheidung bAV treffen kann oder soll - ich finde den Zeitpunkt unglücklich, weil das Kind noch nicht geboren ist!

    Eigentlich liegt die Lösung auf der Hand und alle dazu relevanten Aspekte sind sogar schon genannt. Nur die Lösung sieht keiner, weil sie keiner kennt - so ist es eben!

    Es sind eben nur noch drei Fragen zu stellen und zu beantworten und dann könnte ich sagen, wie es am Besten umgesetzt werden sollte - rechtssicher, kostengünstig, ohne wirtschaftliche Verluste oder Einbußen!

  • Welche Fragen sind das denn? Die Lösung liegt für mich ja eben leider nicht so auf der Hand obwohl ich mir seit Tagen das Hirn zereiße.