Betriebliche Altersvorsorge als "Kapitalanlage" durch Nutzung der VL

  • Hallo zusammen!


    Meine Frage bezieht sich auf die betriebliche Altersvorsorge, die ich nicht "klassisch"

    als Altersvorsorge, sondern eher als "Kapitalanlage nutzen möchte.


    Hintergrund (warum) in Stichpunkten:

    > Bezüglich meiner Altersvorge bin ich sehr gut aufgestellt und bin auf keine bAV angewiesen.

    > Mein Bausparvertrag ist nächsten Monat voll bespart und wird mir dann auch entsprechend ausbezahlt.

    > In diesen gehen auch meine vermögenswirksamen Leistungen von 26,59 € hinein.

    > Mein Betrieb in dem ich angestellt bin, zahlt die VL von 26,59 € nur in Form einer altersvorsorgewirksamen Leistung

    über die MetallRente als bAV.


    Hinweise zu meiner Frage:

    Nach Rücksprache und anhand des Angebots eines Versicherers kann das Vorhaben wie folgt aussehen:


    322 Monate bis Renteneintritt mit 67

    26,59 € AVWL vom Arbeitgeber

    13,41 € Entgeldumwandlung vom Brutto --> 6,74 € Netto (in meinem Fall)

    --> Ergebnis, siehe Anhang.

    Frage:


    Sollte ich tatsächlich wie im Angebot die 40,00 € (AVWL + Entgeldumwandlung) monatlich einzahlen,

    oder wenn machbar nur die AVWL von 26,59 €?

    Macht in diesem Fall eine Entgeldumwandlung Sinn?

    Ja oder nein oder spielt dies (auch steuerlich) keine Rolle?:/



    Bzw., wie kann ich die 26,59 €, die mir nach dem Besparen des Bausparvertrags verloren gehen sinnvoll nutzen?


    Ich bedanke mich jetzt schon mal über Antworten, Anregungen und Tipps.


    Und vielleicht kann dieses Beispiel auch anderen helfen.


    1.000 Dank!!!


    Gruß Nico

  • Alle Renten der Menschen mit Renteneintritt ab dem Jahr 2040 werden vollbesteuert.

    In 26 Jahren wirst Du verrentet sein und Dich in den Kreis der Betroffenen einreihen.

    https://www.vr.de/privatkunden…nen/rente-versteuern.html


    Deine Frage lässt sich nur teilweise entwirren.

    Ein Bausparvertrag ist kein AV Altersvorsorgeprodukt. Einmal gibst Du an, dass Dein AG Arbeitgeber nur AV finanziert und einmal gibst Du an, dass der AG den Bausparvertrag bezuschusst. Ja, was denn nun?


    Auf dieser ausführlichen Seite findest Du Erläuterungen, wie Entgeltumwandlung wirklich lohnrechnerisch funktioniert: https://www.lohn-info.de/altersversorgung.html


    Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass eine Metallrente mit weniger als 50,00 € Einzahlung pro Monat kaum einen Sinn ergibt. So einen kleinen Betrag kann man gewinnbringender privat in ETF´s anlegen. Eine Metallrente lohnt sich erst so richtig, wenn man konsequent mehr als 200,00 € pro Monat investiert oder sogar bis zur erlaubten Höchstgrenze aufstockt.


    Das Ganze ist mit denn aktuell genannten Gegebenheiten den Namen Kapitalanlage nicht wert, das ist ein Rohrkrepierer, sollte es auf dem kleinen Niveau 26 Jahre lang verharren.


    Bestimmt kannn man in einer Parallelwelt der sich selbst zusammenphantasierten Fakes aus einer AV eine Kapitalanlage zimmern, nur ändert dieser Traum nichts daran, dass eine AV später krankenversichert und versteuert werden muss und für eine Kapitalanlage nur Steuern beim Verkauf anfallen. Klar kannst Du die beiden Begriffe in einen Topf zurechtmischen, das ist aber Realitätsverweigerung.

  • Meine Frage bezieht sich auf die betriebliche Altersvorsorge, die ich nicht "klassisch"

    als Altersvorsorge, sondern eher als "Kapitalanlage nutzen möchte.

    Noch ein Unterschied, der diese Realitätsverweigerung deutlich machen soll: eine bAV kann man nicht zurückkaufen. Eine Kapitalanlage kann man schnell in Liquidität wandeln, an einer bAV bleibt man quasi bis ans Lebensende gebunden, ausser der Versicherer kündigt.


    Eine bAV kann man NICHT beleihen und nicht verpfänden. Das kann man mit Kapitalanlagen sehr konkret sehr wohl - vom JobCenter bis zum Gerichtsvollzieher: Aktien, Immo´s und Co. sind vor ihnen nicht sicher (=verwertbares Vermögen).

  • Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.


    Leider habe ich mich missverständlich ausgedrückt.


    Zur damaligen Zeit hat mein AG VL auch als Bausparverträge, etc. zugelassen.

    Seit ein paar wenigen Jahren lässt er bei neuen Verträgen nur noch bAV zu.


    Da ich künftig auf die AVWL von 26,59 € nicht verzichten möchte, kam die Frage auf, was ich nun tun kann. Daher die Idee, die AVWL für die bAV mit 2/3 als großen AG-Anteil anzusehen, wenn ich mit 1/3 Entgeldumwandlung (13,41 €) einzahle.

    Konkreter, Abschluss einer bAV mit 100 % AG-Anteil (26,59 €) oder zusätzlich mit Entgeldumwandlung von 13,41 €? Später soll diese als Kapitalleistung ausgezahlt werden.

    Somit hätte ich dann einen kleinen 4 bis 5-stelligen Betrag, der hauptsächlich vom AG gezahlt wurde.


    Vielen Dank! Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist.

  • Hallo Ritter,


    nur dass ich es richtig verstehe: Du könntest deinen Eigenbeitrag noch weiter reduzieren, sogar bis auf Null? Falls ja, dann ist das doch ein No-Brainer?


    Ich bespare über die Firma eine Direktversicherung der Allianz mittels InvestFlex. Mein "eigenes" Geld würde ich da nie reinschießen, aber der Mindestbeitrag beträgt 30€ von meinem Brutto, wobei 26.59€ vom Arbeitgeber kommen.


    Mit so einer Förderquote kann man das schon machen.


    Viele Grüße