Das Greensill-Bank Debakel hat mir die Augen geöffnet für die Einlagensicherheit der Guthaben bei Spargeldsammelstellen, die mit höheren Zinssätzen um das Geld der Sparer werben.
Zunächst mal ist es gut, dass die Greensill - Bank dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört und dieser mit ca. 3 Mrd. € per 31.12.19 ausreichend gefüllt ist um die Forderungen der Kleinsparer von ca. 1 Mrd. € zu 100% (sofern der Anlagebetrag 100.000 € nicht übersteigt) erfüllen zu können.
Aber gilt das auch, wenn es sich bei der Bank um ein Institut im EU-Ausland handelt? Bekanntlich gehören zu den empfohlenen Banken bei Finanztip auch solche aus Ländern mit AAA Bonität wie den Niederlanden oder Luxemburg. Nehmen wir das Beispiel der niederländischen LeasePlan Bank. Die hat im Prinzip - soweit ich das in Erfahrung bringen konnte - wie die Greensill Bank mit Greensill Capital in London nur einen einzigen Kunden, nämlich ihre Mutter, die LeasePlan Corporation in Amsterdam. Diese verwendet das eingesammelte Kapital zu Finanzierung ihrer Car-Leasing-Aktivitäten. Nun unterliegen alle Vermögenswerte, so auch Autos, bekanntlich Schwankungen, die mitunter sehr heftig (siehe Dieselskandal) ausfallen können. Es kann also passieren, dass den Darlehen insbesondere bei einem solchen Klumpenrisiko gegebenenfalls keine entsprechenden Sicherheiten mehr gegenüber stehen und eine Bank mangels ausreichenden Eigenkapitals von der Aufsicht geschlossen wird. Eine solche Überbewertung der Forderungen gegen ihre Muttergesellschaft, die Greensill Capital in London, dürfte der Greensill Bank zum Verhängnis geworden sein.
Die Greensill Bank hatte laut Presseberichten bis Ende 2019 3,2 Mrd. € , davon ca. 1/3 von Privatanlegern, eingeworben. Wie oben beschrieben reicht das Vermögen des deutschen Einlagensicherungsfonds um alle Kleinsparer zu befriedigen. Das ist eine glückliche Fügung und muss keinesfalls stets zutreffen, vor allem wenn es mehrere Institute in kurzer Folge trifft. Dann hilft nur noch ein Darlehen, Bürgschaft, etc. der Regierung, sprich des Steuerzahlers. Aber wenn das eine Regierung tut, wie z.B. die deutsche im Fall der Lehman-Pleite, dann ist das reine Kulanz. Das gilt für sämtliche Einlagensicherungssysteme in allen EU-Ländern. Keine Regierung in der EU ist rechtlich verpflichtet ihre Sicherungssysteme über die vorhandene Rücklage hinaus zu stützen. Kann man wenigstens erwarten, dass sich ausländische Regierungen stets genauso wie die deutsche Regierung verhalten? Ich denke, davon kann man nicht unbedingt ausgehen. Zwar ist die Bonität von Ländern wie den Niederlanden oder Luxemburg über jeden Zweifel erhaben, die Einlagensicherungsfonds dieser Länder sind mit ca. 1,8 Mrd. € bzw. 300 Mio € per Ende 2019 zwar ähnlich bestückt - jeweils im Verhältnis zu den Bankeinlagen - wie der deutsche Fonds. Wenn diese Mittel aber nicht ausreichen sollten um alle Anleger zu entschädigen, dann blicken diese zunächst mal in die sprichwörtliche Röhre.
Ich jedenfalls frage mich, ob auch stets der politische Wille - insbesondere vielleicht vor Wahlen - vorhanden ist, ausländische Anleger zu Lasten der inländischen Steuerzahler "rauszuhauen". Zumindest schon einmal hat die Einlagensicherung eines Landes nur Inländer entschädigt und Ausländern den Einlagenschutz verweigert. Das war 2008 im Fall der isländischen Kaupthing Bank. Nach bangen Monaten ist damals die deutsche Regierung in die Bresche gesprungen und hat ohne Rechtspflicht die deutschen Sparer entschädigt.
Ich möchte bei meinen Anlagen nicht auf den Goodwill einer ausländischen Regierung vertrauen müssen, sondern lege mein Geld künftig nur noch bei Banken (durchaus auch Banken mit ausländischen Eignern) an, die der deutschen Einlagensicherung angehören. Hier habe ich es mit einer Regierung zu tun, die ihre Bereitschaft zu uneingeschränkter Unterstützung zumindest schon einmal bewiesen hat und hier bin ich kein Anleger 2. Klasse wie das im Ausland der Fall sein könnte. Wie seht ihr das?