Soll ich meine Hotelbuchung stornieren?

  • Hallo zusammen,


    ich muss für meine Frage etwas ausholen:


    Ich hatte für Mai 2020 über expedia ein Hotel in Berlin gebucht (ohne weitere Reisebestandteile). Diese Buchung habe ich wegen Corona vor Reiseantritt storniert. Daraufhin hat expedia mir einen Gutschein ausgestellt, der für eine Unterbringung in demselben Hotel einlösbar war.


    Ich habe dann im letzten Sommer eine erneute Buchung für dieses Hotel gemacht, dieses Mal für Mai 2021. (Der Gutschein war nicht länger gültig.) Dieses Hotel habe ich mit dem Gutschein bezahlt. Einen gewissen Differenzbetrag habe ich dann noch überwiesen.


    Der Aufenthalt ist ein privater Urlaub. Ob sowas Anfang Mai wieder erlaubt sein wird, ist noch unklar. Momentan gilt noch das Beherbergungsverbot, d.h. das Hotel dürfte mich, wenn es dabei bliebe, gar nicht aufnehmen.


    Ich wüsste gern, wie ich mich verhalten sollte, wenn das Hotel mich auch Anfang Mai nicht aufnehmen darf?


    Sollte ich die Buchung stornieren? Oder das gerade nicht tun? Wenn die Reise nicht zustande kommen sollte, dann hätte ich am liebsten das Geld zurück.

  • Nicht von sich aus stornieren. Das Hotel wird den Urlaub ausbuchen, sollte im Mai 21 das Beherbergungsverbot noch gelten.


    https://www.adac.de/reise-frei…orona-recht-versicherung/


    Da derzeit in Deutschland touristische Übernachtungen verboten sind, muss ein Hotelier oder Vermieter von sich aus stornieren, weil er seine Leistung wegen der Corona-Pandemie nicht weiter anbieten darf. Dann muss der Hotelgast den Zimmerpreis nicht bezahlen. Bei Dienstreisen können je nach Bundesland abweichende Regelungen gelten. War der Hotelgast bereits angereist und verlangt der Hotelier aufgrund eines Beherbergungsverbots eine vorzeitige Abreise, kann er die Hotelkosten nur anteilig für den tatsächlich verbrachten Aufenthalt verlangen.


    Lass die Reise einfach auf Dich zukommen. Reiche den Urlaubsantrag für Berlin auf der Arbeit ein, wenn Du es schon jetzt tun musst. Bist Du dazu auf der Arbeit nicht angehalten und kannst kurzfristig Urlaub einreichen, dann mache es kurz vor knapp.


    Gute Reise - insoweit sie stattfindet. :)

  • Hallo zusammen,


    in diesen Tagen hätte die Reise stattgefunden. Das Beherbergungsverbot gilt immer noch. Expedia, über die die Reise gebucht worden ist, hat sich nicht gemeldet. Also habe ich mal angerufen und nachgefragt, wie es denn mit der Rückabwicklung aussieht. Was kam waren nur Ausflüchte: Das wäre alles sehr schwierig und eigentlich kaum machbar. Überhaupt hätten wir uns vor Beginn der Reise bei Expedia melden müssen. Auf meine Frage, wozu das gut gewesen sein solle, bekam ich nicht wirklich eine Antwort. Es kann ja kaum mein Job sein, dass ich Expedia mitteilen muss, dass unser Hotel uns nicht beherbergen kann!


    Vor einem Jahr war das mit Expedia auch schon so ein Problem: Sie haben erst alles in einen Gutschein umgewandelt: Das Hotel, die Steuern und Gebühren. Als wir dann erneut gebucht haben, konnten wir den Gutschein aber auf einmal nicht dafür einlösen. Der sei nur für das Hotel einlösbar, für den Rest nicht. Das fand ich damals schon unseriös. Irgedwie passt das jetzige Verhalten da ins Bild.


    Ein Gutschein wurde mir unverbindlich und mündlich angeboten. Erhalten habe ich noch nichts.


    Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten? Ich hätte natürlich am liebsten das Geld zurück.