Renditeerwartung Kapitallebensversicherungen bei Inflation

  • Seit ca. 25 Jahren habe ich eine Kapitallebensversicherung mit vertraglich garantiertem Mindestzins. Dieser Mindestzins beläuft sich bei Ablauf auf ca. 2.9% (steuerfrei).

    Der garantierte Zinssatz am Laufzeitende war für mich in einem Umfeld einer geringen Inflation akzeptabel, zumal ich die Anlage als Diversifikation meines Aktien/ETF-Portfolios betrachtet habe.

    Eine Neubewertung dieser Strategie könnte geboten sein, nachdem die Inflationserwartungen steigen und der zu erwartende Realzins dahinschmilzt oder sogar negativ werden könnte. Dabei stellen sich folgende Fragen:

    • In der Vergangenheit (als der Leitzins noch höher war) gab es bei Kapitallebensversicherungen immer sehr üppige Überschussbeteiligungen, die weit über den Mindestzins hinausgingen. Gibt es eine realistische Möglichkeit, dass «Altverträge» mit garantiertem Mindestzins in Zukunft wieder von Überschussbeteiligungen profitieren werden?
    • Oder müssen mögliche Überschüsse der Versicherungen erst einmal dazu verwendet werden, um andere Löcher der Versicherungen zu stopfen, sodass auch in einem Umfeld mit höherer Inflation nur mit der Auszahlung des garantierten Mindestzinses zu rechnen ist?
    • Gibt es (gesetzliche) Vorgaben zur Verwendung von Überschüssen? Können die Versicherungen frei entscheiden wie zukünftige Überschüsse verwendet werden? Können Überschüsse ggfls. sogar auch als Dividenden an die Eigentümer ausgeschüttet werden?

    Vorab schon einmal besten Dank für eine objektive Einschätzung der Situation.

  • Zu Verwendung der Überschüsse müsste direkt was in der Police zur LV zu finden sein.


    Praktisch ALLE Lebensversicherungen haben einen garantiertem Mindestzins mit Überschussbeteiligung. Das ist ja quasi der Sinn einer LV und kein Alleinstellungsmerkmal Deiner Versicherung.


    Für einen Großteil der von Dir erwarteten "objektiven" Einschätzung bedarf es eines kühnen Blicks in die tiefe Glaskugel, ich zumindest maße mir das nicht an. Jemand anderes hier?


    Der Versicherer selbst vielleicht? Klopf doch bei ihm einfach mal an ... . Erwarten kannst Du ein WischiWaschi-Antwort-Schreiben. Das ist halt leider so. Die Versicherung hat keine Glaskugel, und falls doch, lässt sie den Versicherungsnehmer nur ungerne oder gar nicht reingucken. ;)

  • Besten Dank Herr Talski für den Link zu dem super interessanten Blog Eintrag, der quasi all meine Fragen beantwortet und mir auf jeden Fall helfen wird mich, unter Berücksichtung der weiteren wirtschaftlichen und geldpolitischen Rahmenbedingungen, zu entscheiden.

    Noch ein Wort zu Herrn Verde. Mein Wunsch nach einer "objektiven" Einschätzung sollte auf Basis der gesetzlichen und regulatorischen Randbedingen erfolgen. Sorry, falls dies in meiner Frage nicht ganz klar ersichtlich war. Dazu braucht es auch keine Glaskugel.

    Richtig ist, dass die Antworten der Versicherung eher dazu dienen entscheidende Informationen zu verschleiern.

    Den Inhalt meiner Police kenne ich selbstverständlich, was bezüglich der Verwendung der Überschüsse aber nicht hilft. Zitat AGB: "Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Handelsgesetzbuches und den zu diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnungen".