Seit ca. 25 Jahren habe ich eine Kapitallebensversicherung mit vertraglich garantiertem Mindestzins. Dieser Mindestzins beläuft sich bei Ablauf auf ca. 2.9% (steuerfrei).
Der garantierte Zinssatz am Laufzeitende war für mich in einem Umfeld einer geringen Inflation akzeptabel, zumal ich die Anlage als Diversifikation meines Aktien/ETF-Portfolios betrachtet habe.
Eine Neubewertung dieser Strategie könnte geboten sein, nachdem die Inflationserwartungen steigen und der zu erwartende Realzins dahinschmilzt oder sogar negativ werden könnte. Dabei stellen sich folgende Fragen:
- In der Vergangenheit (als der Leitzins noch höher war) gab es bei Kapitallebensversicherungen immer sehr üppige Überschussbeteiligungen, die weit über den Mindestzins hinausgingen. Gibt es eine realistische Möglichkeit, dass «Altverträge» mit garantiertem Mindestzins in Zukunft wieder von Überschussbeteiligungen profitieren werden?
- Oder müssen mögliche Überschüsse der Versicherungen erst einmal dazu verwendet werden, um andere Löcher der Versicherungen zu stopfen, sodass auch in einem Umfeld mit höherer Inflation nur mit der Auszahlung des garantierten Mindestzinses zu rechnen ist?
- Gibt es (gesetzliche) Vorgaben zur Verwendung von Überschüssen? Können die Versicherungen frei entscheiden wie zukünftige Überschüsse verwendet werden? Können Überschüsse ggfls. sogar auch als Dividenden an die Eigentümer ausgeschüttet werden?
Vorab schon einmal besten Dank für eine objektive Einschätzung der Situation.