Angestellte mit Aussicht auf Beamtung - besser früh in PKV wechseln oder lieber freiwillig in GKV bleiben?

  • Hallo! :)

    Ich habe folgende Frage, und zwar:

    Mein Freund und ich sind Wissenschaftler und wollen langfristig an der Uni bzw. in öffentlichen Forschungseinrichtungen Karriere machen. Damit sind wir aktuell Angestellte im öffentlichen Dienst, wobei er schon genug verdient, dass seine gesetzliche Krankenversicherung freiwillig ist.


    Ich verstehe, dass es für Beamte finanziell von Vorteil ist, eine private Krankenversicherung zu nehmen aufgrund der staatlichen Zuschüsse, die nicht für die GKV benützt werden können.

    Es wird auch sehr häufig gesagt, dass man, wenn man sich privat krankenversichern will, am besten so früh wie möglich wechseln sollte, damit die Beiträge im Alter weniger teuer werden. Nun ist es bei einer Professorenlaufbahn, dass man oft recht spät erst Beamte wird - so um der 40 Jahre.


    Also nun die Frage - sollte man, wenn man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Beamter wird, schon früher in die PKV wechseln, um (im Alter) Geld zu sparen? Oder sind die Tarife für Beamte in der PKV sowieso so verschieden von den normalen, dass man dann zu viel eingezahlt haben könnte?


    Und angenommen, das wäre so, wie könnte man die passende PKV aussuchen, die jetzt gut für einen Angestellten passt und sich später gut in einen Tarif für Beamte umwandeln lässt?


    Mir ist zudem bekannt, dass:

    a) nicht alles Professoren, die unbefristet eingestellt werden, den Beamtenstatus bekommen &

    b) viele junge Forscher ihre Karrierechancen sehr überschätzen (nur 1/100 oder weniger Promovierten werden jemals Prof.)

    Trotzdem würde mich die Antwort auf die vorherigen Fragen interessieren, wenn man diese Punkte mal außen vor lässt, da mein Freund ein absoluter Überflieger ist und die Chancen nicht schlecht stehen, dass er mal Beamter wird. Mir ist die PKV unsympathisch, aber wenn es finanziell viel mehr Sinn ergeben würde, müsste ich ihm schon dazu raten...


    Ich hoffe, der einer oder anderer von euch weiß was dazu - bin trotz viel Googeln nicht schlau geworden.

    Danke im Voraus für jeden Hinweis!


    Beste Grüße

    Rosie :)

  • Hallo.


    Also rein monetär sollte man das nicht betrachten, der Beitrag markiert ja nicht den einzigen Unterschied zwischen gKV und pKV.


    Der Beihilfeanspruch gibt in der Regel einen deutlichen finanziellen Anreiz, sich fürdie pKV zu entscheiden. Allerdings gibt es da je nach Bundesland doch deutliche Unterschiede, insbesondere wenn es auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe gibt. Wichtig ist, sich gut und umfassend zu informieren.

  • Danke Referat Janders


    Stimmt, ich habe auch von der pauschalen Beihilfe in Hamburg gehört und ein Chart gelesen mit Bundesländern, die es sich überlegen das in Zukunft anzubieten. Da wir wegen der Unkompliziertheit der Abrechnung die gKV bevorzugen würden, und es sein könnte, dass dies in 5 Jahren inzwischen auch in mehreren Bundesländern als Hamburg angeboten wird - dann sollten wir wahrscheinlich nicht versuchen die Wahrscheinlichkeit auszurechnen mit der mein Freund sich aus finanziellen Gründen die pKV überlegen müsste.

  • Vielleicht müsste man bewerten, was die pKV ohne Beihilfeanspruch im Gegensatz zur gKV bedeuten würde. Da würden sich ja unterschiedliche Anforderungen an das Sparverhalten und den Vermögensaufbau ergeben.

    Die anderen Varianten mit ihren Konsequenzen sollte man auch einmal durchspielen.


    Wenn man sich zu dem Thema fachkundige Beratung an seine Seite holt, dann ist das nicht kostenfrei, allerdings auch nicht umsonst. ;)

  • Es gibt bereits mehrere Bundesländer in denen das mit der pauschalen Beihilfe umgesetzt ist:

    Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und in Sachsen steht es im Koalitionsvertrag!

    In Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und auch in Baden-Württemberg steht es zur Diskussion!

    Ansonsten ist die Basis für die Überlegung im Ansatz grundsätzlich schon falsch. Der Beitrag wird ja für jedes Eintrittsalter im Voraus für die restliche Laufzeit bemessen und die Kalkulation der Nicht-Beamten-Tarife unterscheidet sich regelmäßig gravierend!

    Dagegen steht alles unwahrscheinliche: wird man Professor? Wenn ja als BaP oder BaZ?

    Sie brauchen professionelle Hilfe!

  • GKV Rueckkehr - vielen Dank für die Korrektur bezüglich der Bundesländer in der die pauschale Beihilfe angeboten wird. Da muss ich wohl zuerst nur auf eine etwas ältere Seite gestoßen sein.


    Das mit den unterschiedlichen Beiträgen beim Beamten und Nicht-Beamten-Tariefe macht es in der Tat kompliziert. Wahrscheinlich ist das Beste einfach bei der GKV erstmal zu bleiben und sich dann, falls unser Bundesland bis dann die pauschale Beihilfe noch nicht anbietet eine professionelle Beratung zu holen, bezüglich welche PKV noch in Frage käme.


    Lediglich bei der Wahrscheinlichkeit, dass mein Freund Prof wird, bin ich nicht wirklich unsicher. (Er leitet aktuell an einem MPI eine Nachwuchsforschungsgruppe - solche Leute werden in der Regel fast immer nachher Professor.) Darum kam das Thema bei uns so auf als wir über Finanzen geredet haben.


    Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise - es scheint, dass die Wahrscheinlichkeit bei der GKV bleiben zu können größer ist als ich zuerst gehofft hatte und ich werde mal nachlesen was anderswo im Forum und auf Finanztip bezüglich vernünftige professionelle Versicherungsberatung finden. :)

  • Die Beiträge Angestellte/Beamte werden zwar unterschiedlich berechnet, aber man sollte später zumindest ohne Gesundheitsprüfung wechseln können, wenn die tarif halbwegs vergleichbar sind. Lasst Euch mal konkret von Debeka, Concordia, Huk und LVM beraten, die haben alle Recht gute Beamtentarife.

  • aber man sollte später zumindest ohne Gesundheitsprüfung wechseln können, wenn die tarif halbwegs vergleichbar sind.

    Man kann nicht ohne Gesundheitsprüfung wechseln - also nicht den Versicherer!

    Und wenn man einen -Tarifwechsel beim Versicherer macht, dann geht das auch nicht ohne Risikoprüfung für Mehrleistungen und ansonsten sind es Minderleistungen. Es bedeutet aber, das es mehr als ein Tarifwerk/-system gibt.

    Debeka, HUK, LVM und Concordia ist ein bunter Strauß aus wirklich gut, gut bis mittelmäßig und dringend abzuraten.

    Wer berät einen denn da?Sorry, aber man sucht sich unabhängigen Rat und den gibt es nur dort, wo man die Beratung bezahlt. Nicht beim Versicherer, dessen Versicherungsvertreter, angestellten Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsmakler und kaufen tut man dann dort, wo man laut Beratung wohl am Ehesten gut aufgehoben ist!

    Also Muenchner: das war jetzt nix bis wenig.

  • Es ist ja schön, wenn Du die Tarifwerke der PKV Anbieter alle kennst um pauschal sagen zu können, dass IMMER eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Von Anbieter zu Anbieter ist klar, dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass innerhalb einer Gesellschaft die Leistungen sich bei Beamtentarifen groß von denen der Angestelltentarife unterscheiden. Um das Problem aber zu umgehen, kommt aber zumindest für die TE evtl. auch eine Anwartschaft in Frage.


    Möchtest Du genauer ausführen, warum und von welcher Gesellschaft dringend abzuraten ist?

    Ich habe die Gesellschaften aufgrund guter persönlicher Erfahrungen, oder guter Erfahrungen im Kollegenkreis, sowie Empfehlungen bei Stiftung Warentest in den Ring geworfen.


    Mit Maklern habe ich bei der PKV keine guten Erfahrungen gemacht, zumal die die Debeka garnicht vermitteln können. Honorarberatung ist eine Möglichkeit, da hast Du sicher eine Empfehlung für einen guten Honorarberater.

  • Es gibt im Bereich Versicherung keine Honorarberater - die heißen Versicherungsberater und ja ich kenne Versicherungsberater, die sich mit dem Thema Öffnung auskennen!

    Danach könnte man mich nach fragen!

  • Meinst Du nicht, das Dein albernes Versteckspiel als arrivierter Versicherungsberater nicht irgendwie als echt schlecht gemachtes Selbstmarketing daher kommt? Also für Dritte liest dich das so.


    Kannst ja mal eine fundierte Imagekampagne über Dich ergehen lassen Lange Oog, dann sparst Du dir hoffentlich die holperige Schleichwerbung für Deine Honorberatungen hier im Forum endlich mal ein.


    So wird das nix mit dem Honorar für Dich. Einfach alles handwerklich sehr ungünstig in der Selbstdarstellung. Oder hattest Du schon mal in der Vergangenheit valide Anfragen von interessierten Usern, die Du über das Forum "gewinnen" konntest? Nachdem Du sie vorher zusammengestaucht hast .... ?

  • Möchtest Du genauer ausführen, warum und von welcher Gesellschaft dringend abzuraten ist?

    Ich habe die Gesellschaften aufgrund guter persönlicher Erfahrungen, oder guter Erfahrungen im Kollegenkreis, sowie Empfehlungen bei Stiftung Warentest in den Ring geworfen.

    1. nein!

    2. Kollegen und Freunde - weil die fachlich auch so versiert sind!

    3. PKV ist eine Entscheidung für das Leben!

    Beim Wechsel in der Gesellschaft ist nur für Mehrleistungen eine Risikoprüfung zulässig und ja, die gibt es dann bei Beamten.

    Der Bedarf ist bei Beamten ganz anders.

    Eine Anwartschaft ab Beginn ist in der Konstellation unzulässig - ein Optionstarif wäre ggf. möglich, aber nicht jeder bietet Wunschoptionen.

    Die Frage war, ob man es jetzt macht, weil man vielleicht in ein paar Jahren Professor wird oder auch nicht und ggf. auch nur auf Zeit oder ggf. auch für immer und die Antwort war nein.

    die aussage war, dass es professioneller Hilfe im sinne eines Coaching bedarf, weil hier eine Entscheidung getroffen werden müsste, die unter Umständen nicht einfach zu korrigieren ist. Dazu braucht es jemanden, der sich auskennt, der nichts vermitteln will und die Folgen unterschiedlicher Entscheidungen abbildet.

    Welcher Teilnehmer hier im Forum soll das denn können?

    Auf der Basis von Erfahrungen von Kollegen, die beruflich etwas ganz anderes gelernt haben und tun?

  • Kannst ja mal eine fundierte Imagekampagne über Dich ergehen lassen Lange Oog, dann sparst Du dir hoffentlich die holperige Schleichwerbung für Deine Honorberatungen hier im Forum endlich mal ein.

    Versicherungsberatung nicht Honorarberatung!

    Ich mache aber Unternehmensberatung!

    Zitat

    So wird das nix mit dem Honorar für Dich. Einfach alles handwerklich sehr ungünstig in der Selbstdarstellung. Oder hattest Du schon mal in der Vergangenheit valide Anfragen von interessierten Usern, die Du über das Forum "gewinnen" konntest? Nachdem Du sie vorher zusammengestaucht hast .... ?

    Ich werbe hier nicht! Lesen hilft, wenn man es kann!

    Zitat

    Es gibt im Bereich Versicherung keine Honorarberater - die heißen Versicherungsberater und ja ich kenne Versicherungsberater, die sich mit dem Thema Öffnung auskennen! Danach könnte man mich nach fragen!

    Danach - also nach einem versierten Versicherungsberater - kann man mich fragen!

    Arbeite dich doch bitte nicht an mir ab und fange erst einmal an Qualität zu liefern! Also Werte 2020 nennen in 2021 ist keine Qualität!

    Ansonsten amüsiere ich ich hier - die Intelligenz des Schwarms ist manchmal erheiternd!

    Und nein - ich bin es nicht. Ich bin jemand ganz anderes - aber ich kenne den, an den du wahrscheinlich denkst!

  • Die Aussagen "Debeka, Concordia, Huk und LVM ... haben alle Recht gute Beamtentarife." und "kann ich mir nicht vorstellen, dass innerhalb einer Gesellschaft die Leistungen sich bei Beamtentarifen groß von denen der Angestelltentarife unterscheiden." sind fachlich leider ziemlich dünn. Für Beamte ist z.B. ein umfassender Beihilfeergänzungstarif besonders wichtig. Der hat aber auch gar nichts mit den Angestelltentarifen zu tun. Und die o.g. Gesellschaften tun sich hier nicht alle als besonders leistungsstark hervor. Ob ein Tarif "gut" ist oder nicht, lässt sich letztlich nicht pauschal beantworten, sondern hängt u.a. von den Anforderungen des Interessenten ab, die bei einer professionellen Beratung im Detail ermittelt und besprochen werden. Vor einem Vergleich von Anbietern und Tarifen ist aber erst einmal zu klären, ob eine PKV für den Interessenten langfristig überhaupt das Richtige ist. Auch hierzu sind pauschale Aussagen auf Grundlage der dünnen Sachverhaltsangaben von Rosie_66 schwierig bzw. unverantwortlich.


    Ein Hinweis zum Thema Honorarberatung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung durch Versicherungsberater: Es gibt keine PKV-Nettotarife!


    Jedenfalls kenne ich keine. Wer der Problematik genauer auf den Grund gehen möchte, möge § 48c VAG zusammen mit § 204 VVG lesen. Diese Vorschriften schließen eine echte Honorarberatung in der PKV aus! Versicherungsberater, mit denen wir kooperieren, weisen darauf hin, dass so gut wie kein Versicherungsunternehmen mit Versicherungsberatern zusammenarbeitet, da das sog. “Durchleitungsgebot” wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Kunden könnten außerdem über § 204 VVG zunächst ohne Honorar einen Bruttotarif abschließen und dann direkt in einen entsprechend günstiger kalkulierten Nettotarif wechseln. Für den Kunden bleibt also allenfalls der Weg, doppelt zu zahlen: Zunächst das Honorar für die Beratung und im Anschluss die im Vertrag einkalkulierte Courtage.


    Bei aller Existenzberechtigung für kompetente Versicherungsberater, die ich sehr schätze: Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für eine Honorarberatung wenig geeignet. Das sagen übrigens selbst Versicherungsberater - jedenfalls diejenigen, die ausreichend zu tun haben. :)


    Natürlich kann man sich erst einmal bei einem Versicherungsberater gegen Honorar Rat zu grundsätzlicher Orientierung PKV vs. GKV, Anforderungen an eine gute PKV, Tarifauswahl, medizinischer Versicherbarkeit inkl. diversen Risikovoranfragen etc. einholen. Da spricht überhaupt nichts dagegen, im Gegenteil, das kann eine gute Idee sein. Wenn gewünscht empfehlen wir unseren Kunden dazu gerne kompetente Versicherungsberater. Bei einem Stundensatz von 150 EUR (eher niedrig angesetzt, kostet häufig mehr, teils wird auch mit Pauschalen gearbeitet) plus 19% USt. = 178,50 EUR und einem Zeitaufwand von locker 6 Stunden (diese Zeit investieren wir i.d.R. mindestens in die PKV-Beratung, oft deutlich mehr) kommt man da schnell auf über 1.000 EUR.

    Diese Fragen bespricht ein Versicherungsmakler jedoch genauso mit seinen Kunden, nur ohne zusätzliches Honorar. Das muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm Restzweifel an der Objektivität des Versicherungsmaklers, dessen Arbeit von den Gesellschaften per Courtage honoriert wird, diese zusätzliche Kosten wert sind. Spätestens bei der Umsetzung der passenden PKV ist dann ohnehin wieder ein Versicherungsmakler gefragt, der nicht nur beim Abschluss die Interessen des Kunden als dessen Sachwalter "gegen" die Gesellschaft wahrnimmt, sondern sich auch danach (i.d.R. ohne zusätzliche Vergütung) langfristig um die weitere Betreuung des Kunden kümmert, z.B. wenn im Leistungsfall mal etwas haken sollte.


    Fazit: Wenn man (Zeit-)Aufwand/Kosten und Ergebnis vergleicht könnte es sinnvoll sein, sich direkt von einem auf das Thema private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler beraten zu lassen, der die passende PKV dann im nächsten Schritt (mit Vergütung durch die Gesellschaft, die auch die weitere langfristige Betreuung finanziert) auch umsetzen kann. Wir sind aber auch nicht traurig, wenn das jemand anders handhabt. Wir haben mehr als genügend zu tun und die Vorarbeit durch den Versicherungsberater reduziert unseren Zeitaufwand. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • OH, da haben sich jetzt ein paar Fehler eingeschlichen

    Zitat

    Ein Hinweis zum Thema Honorarberatung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherungdurch Versicherungsberater: Es gibt keine PKV-Nettotarife!

    Das ist falsch!

    Zitat

    Kunden könnten außerdem über § 204 VVG zunächst ohne Honorar einen Bruttotarif abschließen und dann direkt in einen entsprechend günstiger kalkulierten Nettotarif wechseln.

    Das ist so falsch!

    Zitat

    dass so gut wie kein Versicherungsunternehmen mit Versicherungsberatern zusammenarbeitet, da das sog. “Durchleitungsgebot” wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

    Das ist auch falsch

    Zitat

    Für Beamte ist z.B. ein umfassender Beihilfeergänzungstarif besonders wichtig.

    Das ist eine Meinung, die einer Prüfung nicht wirklich Stand hält!

    Frohe Ostern und eine bessere fachliche Grundlage wäre angebracht.

    Vielleicht auch über die kooperierenden Versicherungsberater nachdenken und mal pitchen, ob es nicht etwas Besseres gibt.

  • Fassen wir einmal zusammen, was warum nicht korrekt ist.

    1. ein Coaching vor einem Vertragsabschluss, vor allem einem mit solchen Auswirkungen wie bei der Entscheidung PKV statt GKV, den man auch bei einem Versicherungsmakler beantragen kann, ist immer gut und zweckmäßig. Und diese Beratung sollte unabhängig sein.

    Es kann aber auch eine zweite Meinung sein, weil vielleicht der Versicherungsmakler Vorstellungen vermittelt, die in der Realität ggf. nicht angemessen sind.


    2. die Nettotarife, die es gibt, in die kann man nicht wechseln. Das gibt § 204 VVG so nicht her. Und einige Nettotarife sind eben keine Nettotarife, sondern aus der Durchleitung rabattierte Bruttotarife. Das sind also keine eigenständigen Tarife, sondern nach § 48c VG rabattierte Tarife.

    3. es ist richtig, dass einige Versicherer dem Thema - Annahme Anträge von Versicherungsberatern - verschließen, es ist aber auch richtig, dass einige Versicherer dafür sehr offen sind.

    Feststellen wollen wir auch, dass Versicherungsmakler auch nicht korrekt beraten, weil sie bestimmte Versicherer ausblenden oder schlecht reden, weil sie keine Provision/Courtage bekommen.

    Und dann bleibt das Thema Kontrahierungszwang, wo der Versicherer annehmen muss, wie z. B. die Öffnungsaktion.

    4. Der Anspruch des Beamten gegen die Beihilfe, also seinen Dienstherren, geht sehr weit. In der Regel ist er höher als der Anspruch, den man gegen die GKV gehabt hätte.

    Es gibt Bereiche, wo man sicher ergänzen kann und sollte, wie Kur; zahntechnische Material- und Laborkosten; Brille, Sehhilfe und Lasik oder Heilpraktiker. Was davon jetzt existenziell ist, wenn wir von der Kur absehen, weiß ich nicht.

    Und angemerkt sei: Wenn die die Person, die gefragt hat, heute eine Vollversicherung abschließt um die später in einen Beamtentarif umzustellen, dann ist der Beihilfeergänzungstarif eine Nachversicherung bei Umstellung und die kann vom Versicherer abgelehnt werden.

  • Lange Oog , ich habe mir unnötige Spitzen gegen Versicherungsberater bewusst gespart. Wozu auch, das ist grundsätzlich ein sehr ehrenwerter Beruf. Ich reite auch nicht darauf herum, dass es Versicherungsberater gibt, die eine Gesellschaftsform mit geringem haftenden Stammkapital wie eine UG gewählt haben und deren angestellte Mitarbeiter über keine Zulassung als Versicherungsberater verfügen. Vielleicht könnten Sie sich unsubstantiierte, pauschalisierende und unzutreffende Anwürfe wie "Feststellen wollen wir auch, dass Versicherungsmakler auch (sic! - wieso "auch", beraten Versicherungsberater aus Ihrer Sicht also auch nicht korrekt?) nicht korrekt beraten, weil sie bestimmte Versicherer ausblenden oder schlecht reden, weil sie keine Provision/Courtage bekommen." ebenfalls verkneifen?


    Wenn Sie schon so starke Ansagen machen, dann bitte mal Butter bei die Fische:

    1. Welche konkreten Versicherungsgesellschaften haben Ihren Kunden bislang beim Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung die Courtage nach § 48c VAG durchgeleitet?
    2. Welche konkreten Gesellschaften empfehlen Sie als Versicherungsberater vorwiegend?

    Ich habe den Eindruck, dass sich 1. und 2. bei den wenigen Versicherungsberatern, die zum Abschluss einer Voll-PKV überhaupt beraten, meistens decken, damit der Kunde nicht doppelt zahlt. Richtig? Das wäre bezüglich der Reduzierung der Beratungskosten auf den ersten Blick ja auch durchaus im Kundeninteresse. Problematisch wäre nur, wenn der Kunde sich dadurch langfristig einen unpassenden oder leistungsschwächeren Tarif einkauft, weil z.B. Gesellschaften wie eine Allianz, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse / UKV, Concordia, Gothaer, LVM, Mecklenburgische, SDK, Universa, etc. explizit die Anwendung von § 48c VAG ausschließen.


    Halten wir mal fest:

    • Ein Versicherungsberater kann seinen Kunden nur bei sehr wenigen Gesellschaften eine Rückvergütung der Courtage bei Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung anbieten.
    • Ein Versicherungsmakler kann sehr viele PKV-Gesellschaften mit entsprechender Vergütung vermitteln.

    Wo bestehen also prima facie größere Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit? Mal ganz abgesehen davon, dass ein guter und kluger Berater, egal ob Versicherungsberater oder -makler, sich nicht von kurzfristigen ökonomischen Vorteilen leiten lässt sondern 100% kundenorientiert berät.


    Gegen ein zusätzliches Coaching oder eine Zweitmeinung vor einem Vertragsabschluss spricht nichts - kostet dann halt extra. Das hatten wir erst kürzlich bei einem Kunden, dem wir aufgrund seines Gesundheitszustands empfahlen seine bestehende PKV-Anwartschaft zu nutzen. Er wollte ausloten, ob es doch noch andere Möglichkeiten gibt und beauftragte für teures Geld einen Versicherungsberater. Der empfahl ihm eine andere Krankenversicherung, die den Antrag jedoch leider aus gesundheitlichen Gründen ablehnte. Daraufhin kam der Kunde wieder reumütig zu uns :). Das Thema Kontrahierungszwang ist ebenfalls eines, in dem sich Versicherungsberater sinnvoll tummeln können.


    Fazit: Beide Berufe haben Ihre Berechtigung, es geht nicht um ein "besser" oder "schlechter". Gerade bei Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung außerhalb der Öffnungsaktion für Beamte kann man aber keinesfalls sagen, dass Kunden bei einem Versicherungsberater automatisch besser oder "unabhängiger" aufgehoben wären, zumal seine Tätigkeit i.d.R. deutlich mehr kostet.

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  • Und noch noch mal zur eigentlichen Frage von Rosie_66 : Natürlich ist es für Ihren Freund empfehlenswert, jetzt schon über das Thema PKV nachzudenken und sich beraten zu lassen. Spätestens als Beamter ist ein Wechsel in die PKV häufig sinnvoll. Wenn sich seine Gesundheit bis zur Verbeamtung verschlechtert wird er in der PKV ggf. nur noch über die sog. Öffnungsaktion mit 30% Risikozuschlag und ohne Zusatzbausteine wie einen (normalen) Beihilfeergänzungstarif versichert. Das könnte er vermeiden, wenn er sich jetzt seinen Gesundheitszustand sichert. Entweder durch den direkten Wechsel in eine private Krankenversicherung, die häufig bessere Leistungen zum günstigeren Preis bietet, oder zumindest durch Abschluss eines sog. Optionstarifs. Ob ein Wechsel auch ohne spätere Verbeamtung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab (Lebens-/Berufs-/Familien-/Finanzplanung), die dann bei einer Beratung geprüft werden sollten.

    Tarife für normale Angestellte und Beihilfetarife unterscheiden sich zwar in einer Reihe von Aspekten. Es gibt aber durchaus Gesellschaften, die in beiden Bereichen qualitativ sehr gute Tarife anbieten. Bei späterer Verbeamtung könnte Ihr Freund einen "Normal-Vertrag" dann ohne Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif umstellen. Bisherige Alterungsrückstellungen (die bei Nicht-Beamten-Tarifen aufgrund des höheren Beitrags höher ausfallen) werden dabei "mitgenommen", somit sichert er sich letztlich auch sein jetziges Eintrittsalter.


    Bei guten Anbietern bekommt man - anders als oben behauptet - auch den zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif ohne Gesundheitsprüfung dazu, das wird dort nicht als "Umstellung, die vom Versicherer abgelehnt werden kann" eingeordnet. M.E. müsste sich ein Anspruch darauf schon aus § 204 VVG ergeben, da die normale private Vollversicherung i.d.R. umfassendere Leistungen bietet, als die Beihilfetarife. Wenn man ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, kann man sich diese Möglichkeit aber vorsorglich auch per Zusatzvereinbarung in der Police zusichern lassen, z.B. mit folgender Formulierung "Bei einer späteren Umstellung in einen Beihilfetarif ist innerhalb von zwei Monaten auch der Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs ohne Gesundheitsprüfung möglich." Das wird dann so akzeptiert und policiert. Es gibt für fast alles eine Lösung :).

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