Wohnhaft im EU-Ausland, Depot in Deutschland

  • Moin!

    Ich wohne in Frankreich, bin hier gemeldet und zahle hier Steuern. Ich habe zu Jahresbeginn ein Depot in Deutschland eröffnet (Inhalt: 1 ETF, ausschüttend) und bin bisher davon ausgegangen, dass meine ETF-Steuer als Quellensteuer unmittelbar an den deutschen Fiskus geht. Je mehr ich inzwischen dazu gelesen habe, desto verunsicherter bin ich.

    Deshalb mein Frage: muss ich in Deutschland eine Steuererklärung machen, sobald die Erträge über dem Freibetrag liegen? Oder meine Einkünfte aus dem ETF bei meiner Steuererklärung in Frankreich angeben? Oder ist dies eine Frage für einen Steuerberater?


    Danke für eure Hilfe

    Gruß, Basmencei

  • Danke :)

    Ich arbeite bei einer frz. Firma und zahle in Frankreich auch meine Steuern. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.

  • Ah, jetzt verstehe ich. Als ich las, Du seist "hier gemeldet", hatte ich das auf Deutschland bezogen. Du wohnst also in Frankreich und zahlst in Frankreich auch Deine Steuern. Dann gelten die französischen Steuergesetze auch für die ETF-Erträge. Der deutsche Freibetrag von 801 EUR ist dann irrelevant.


    Mit französischem Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus. Ich war aber mal zwei Jahre in Italien und habe dort alle meine deutschen Kapitaleinkünfte versteuert. Die deutschen Banken führten keine deutschen Steuern ab.