Wechsel PKV zu GKV Jahresentgeldgrenze

  • Hallo zusammen,

    ich bin aktuell Selbständig, möchte aber in den kommenden Monaten ein festes Arbeitsverhältnis eingehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch zurück von der PKV in die GKV. Die Rahmenbedingungen sind hier bei Finanztip sehr gut erklärt.

    Aber: wie berechnet sich nach der Festanstellung (z.B. ab Mai 2021) mein Jahresverdienst in Bezug auf die Versicherungspflichtgrenze. Werden alle Einkünfte, also Honorar aus der Selbständigkeit von Januar bis April und Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis von Mai bis Dezember, in einen Topf geworfen oder zählen hier nur die Einkünfte aus der festen Anstellung?

    Besten Dank für Eure/ Ihre Antworten!

  • Hallo. Danke für die Antwort. Und auf die Frage: ich wollte die Selbständigkeit - ich bin Architekt - ruhen lassen und ggf. in der Zukunft nebenher ein paar kleine Aufträge wahrnehmen.

    Also könnet ich theoretisch ab Mai mit einem Monatsgehalt mit ca. 5.362,50 starten (64.350,- /12), ohne die Einkünfte aus der Selbständigkeit der ersten vier Monate zu berücksichtigen?

  • Irgendwann landen die Fälle immer bei uns!

    Dann wenn es schief geht!

    Das schreit nach "fehlerhafter" Struktur weil bereits "JAEG" falsch verstanden wird!

    Es geht um die nächsten 12 Monate ab Beginn der Beschäftigung oder der Veränderung und nicht um dieses Jahr und auch nicht um ein Kalenderjahr!

    Aber hier läuft etwas ganz anderes schief ..... viel Erfolg! Laien fummeln im Sozialrecht ...... Wahnsinn!

    Und wieder werden Fragen nicht gestellt und deswegen auch nicht beantwortet oder beachtet!

  • bin mir nicht sicher, ob dieser Kommentar hilfreich ist. Wie lauten denn die richtigen Fragen?

  • Wahrscheinlich geht es um die Fragen nach dem Alter (Schon 55?) und dem Beginn der pKV ("Normale" oder "besondere" Verdienstgrenze?).

    Schon 55 ist eine Frage, die man stellen könnte, aber eigentlich ist sie irrelevant!

    Im Zusammenhang mit einer anderen Frage, könnte es relevant werden!

    Aber man fragt nicht nach alter, sondern nach Geburtsdatum - ich will kein Alter wissen, sondern ein Geburtsdatum!

    Das mit "welche JAEG" gilt ist schon relevant!

  • bin mir nicht sicher, ob dieser Kommentar hilfreich ist. Wie lauten denn die richtigen Fragen?

    In Abhängigkeit vom konkreten Fall, sind es immer andere!

    Was bringt es also, wenn ich hier welche hinschreibe?

    Das ist wie ist "55" - ein ständig wiederholter Mythos mit dem Niveau eines schlechten Märchens!

    Wer das Sozialrecht kennt und beherrscht, wird wissen, welche es sind. Wer es nicht beherrscht, würde es gerne wissen - bringt aber nichts, weil es um Lösungen geht und um !"Was ist zu beachten"!

    Letzter Tip: Mal mit dem Thema nichtiger Verwaltungsakt beschäftigen und sich schlau machen, wie oft es alleine bei dem Thema darum geht!

    Oder einen SGB V Kommentar in die Hand nehmen und sich wundern, wie viele Seiten lang § 5 besprochen wird, bevor die einzelnen Absätze und Nummern in den Absätzen besprochen werden.

    Es gibt wenig Paragraphen zu denen es so viel Kommentierung gibt!

  • Liebe/r GKV Rueckkehr , Du scheinst Dich ja hier auszukennen. Nun lebt das Forum davon, dass jemand Fragen stellt und Wissende ihr Wissen teilen. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht möglich, die ist den Profis vorenthalten. Dafür werden sie bezahlt und dafür haften sie. Möchtest Du dem Fragesteller empfehlen, sich direkt an einen Profi zu wenden? Dann schreib das doch einfach.


    Ansonsten finde ich es schön, wenn wir hier Fragen von allgemeinem Interesse konstruktiv beantworten.

  • Liebe/r GKV Rueckkehr , Du scheinst Dich ja hier auszukennen. Nun lebt das Forum davon, dass jemand Fragen stellt und Wissende ihr Wissen teilen. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall ist nicht möglich, die ist den Profis vorenthalten. Dafür werden sie bezahlt und dafür haften sie. Möchtest Du dem Fragesteller empfehlen, sich direkt an einen Profi zu wenden? Dann schreib das doch einfach.


    Ansonsten finde ich es schön, wenn wir hier Fragen von allgemeinem Interesse konstruktiv beantworten.

    Meine Empfehlung ist immer sich ausschließlich an einen Profi zu wenden, der so etwas hauptberuflich macht!

    Man kann Fragen nur dann beantworten, wenn alle Fakten des Falles vorliegen!

    Die Thematik ist komplex und immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall zu bearbeiten und zu beraten.