Gebühr wegen Auflösung eines Kautionskontos zulässig?

  • Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Finanztip,


    habe dieses Jahr eine Zweitwohnung aufgegeben und die Hausbank München hat für die Auflösung des Kautionskontos

    9,95 EUR Gebühr von der Auszahlungssumme abgezogen.

    Auf Anfrage teilt mir die Hausbank folgendes mit:


    " Hinsichtlich der von uns bei der Durchführung einer Kautionsabrechnung in Rechnung gestellten Auslagen in Höhe von EUR 9,95 teilen wir Ihnen folgendes mit:


    Bei allen Kautionsauflösungen wird zusätzlich eine Kontoabrechnung sowie eine unterjährige Steuerbescheinigung für den Mieter erstellt und dem Verwalter zugesandt. Für diese zusätzliche Kontoabrechnung sowie deren Bearbeitung und den Versand berechnen wir EUR 9,95 als Auslagenersatz.


    Die Auslagen sind in unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt, das auf unserer Homepage jedem Kunden zur Ansicht zur Verfügung steht.


    Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch die Kosten aufrechnen, die ihm von der Bank für die Auflösung des Mietkautionskontos in Rechnung gestellt werden. Hierbei handelt es sich um Kosten, die durch die Verwaltung des Treuhandvermögens verursacht werden und daher zu Lasten des Mieters gehen (§ 1210 Abs. 2 BGB; AG Frankenthal, Urteil vom 30.10.2014, 3aC 270/14, ZMR 2016 S.295)."


    Darf die Hausbank München diese Gebühren verlangen?

    Wenn nein, hätten Sie eine Quelle für mich, auf die ich mich beziehen kann?


    Besten Dank für Ihre Unterstützung.


    Herzliche Grüße

    Inge Schlegl

  • Hallo,


    die Anlage der Kaution ist Vermietersache. Dementsprechend hat er auch die Kosten zu tragen. Du selbst hast doch gar keine Geschäftsbeziehung mit der Bank. Gibt es eventuell eine Passus im Mietvertrag der es erlaubt die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen?


    Gruß TradeAttack

  • Das ist nicht ganz richtig. Der Mieter kann ein Mietkautionskonto einrichten, das er dann an den Vermieter abtritt. Der Vermieter gibt nach Auszug die Abtretung zurück, denn der Mieter ist Kontoinhaber.

  • Hallo,

    besten Dank für die Rückmeldungen.

    In meinem Fall hat der Vermieter auf meinen Namen das Konto angelegt. Mit der Bank hatte ich nichts zu tun und auch keine AGB`s erhalten. Im Mietvertrag ist bzgl. Kosten auch nichts vereinbart.

  • Du hattest keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters und wurdest vorher nicht über Kosten informiert. Wie soll sich daraus ein Anspruch zur Übernahme der Kosten herleiten lassen?

    Deinem Vermieter obliegen im Umgang mit deiner Kaution auch besondere Sorfaltspflichten. Er kann doch nicht einfach dein Geld ausgeben. Am besten noch mit Kickback von der Bank.


    Gruß TradeAttack

  • § 1210 Abs. 2 BGB; AG Frankenthal, Urteil vom 30.10.2014, 3aC 270/14, ZMR 2016 S.295 am genauer untersucht?


    Finds aber komisch dass die direkt so kommen. Wenn die im Recht sind halten die es ja normalerweise nicht für nötig § zu nennen...

  • Finds aber komisch dass die direkt so kommen. Wenn die im Recht sind halten die es ja normalerweise nicht für nötig § zu nennen...

    Weil sie meinen, Leute damit beeindrucken zu können. Und das ja auch völlig zu recht. Schließlich handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil des legendären Amtsgerichts Frankenthal. Hier wurde schon häufig Rechtsgeschichte geschrieben, gerade auch in Mietkautionskontenauflösungsangelegenheiten.