Steuerliche Optimierung Depotauflösung/-Übertrag

  • Hallo :)

    und folgende Frage, die ich nicht ergoogelt bekomme ?(


    Das Depot meiner Eltern soll steueroptimal zu einer anderen Bank übertragen werden. Eltern sind Rentner und machen keine Erklärung, fordern aber abgeführte KapESt auch nicht zurück.


    Depotinhalt (alle Transaktionen von vor 2009) - Spoiler: Die Performance ist grausam, Kinder bitte aus dem Raum schicken ;)

    - Aktie 1: Kauf 2.000 Eur, Wert 0 Eur, Verlust 2.000 Eur

    - Aktie 2: Kauf 3.500 Eur, Wert 1.000 Eur, Verlust 2.500 Eur

    - Aktienfonds 1: Kauf 5.000 Eur, Wert 10.000 Eur, Gewinn 5.000 Eur (wovon ca. 3.000 Eur seit 01.01.2018)

    - Anleihe 1: Kauf 10.000 Eur, Wert 0 Eur, Verlust 10.000 Eur


    Laut Aussage der aktuellen Bank waren die Verlusttöpfe am Anfang des Jahres leer...


    Folgende Möglichkeiten:

    - Depot bleibt bei meinen Eltern

    - Depot geht an mich (idealerweise an 2 verschiedene Banken, muss aber nicht)

    Fragen:

    Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für meine Eltern/für mich

    - bei Verkauf durch die Eltern (außer der Anleihe kann alles verkauft/ausgebucht werden)?

    - bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung an mich


    Insg. wurde vermutl für den Aktienfonds seit 2018 bei Gewinnen KapESt abgeführt

    und würde bei einem Verkauf aller Aktienposten (inc. des Fonds) keine Steuer anfallen, weil 1. vor 2009 gekauft und 2. genügend Verluste in der selben Anlageklasse entstünden (wichtig wäre hier, dass die Bank erst gar keine Steuer abführt, da mein Vater sie ja nicht zurück fordern würde X/)


    Frage wäre auch, ob und wie sich mit den angesammelten Verlusten bei meinen Eltern oder mir in der Zukunft noch etwas machen ließe?


    Vielen Dank für alle Antworten :thumbup::)

  • Hallo GebrannteMandel , willkommen im Finanztip-Forum.


    Theorie zum Thema hier https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Warnhinweis: hier findet keine steuerliche Beratung statt.


    Meine persönliche Meinung:

    Die Verluste von vor 2009 können nach einer Übergangsfrist bis 201x nicht mehr berücksichtigt werden. Analog dazu sind die Gewinne bei Aktien immer noch und die bei Fonds bis Ende 2017 steuerfrei. Nach 2018 gilt für Fonds von vor 2009 ein persönlicher Freibetrag von 100 T€.


    Insgesamt sehe ich hier keinen Unterschied bei wem verkauft wird. Der Haken ist, dass zunächst die Steuer für den Wertzuwachs ab 2018 abgezogen wird. Das kann man ggf. durch einen Freistellungsauftrag reduzieren sofern hier noch Platz im Pauschbetrag ist. Wenn Deine Eltern die Steuer nicht zurückholen wollen wäre Schenkung des Fonds an Dich eine Möglichkeit. (s. ganz unten im oben verlinkten Beitrag)

    Insg. wurde vermutl für den Aktienfonds seit 2018 bei Gewinnen KapESt abgeführt

    Was soll das gewesen sein? Wenn Ausschütter wurde die Ausschüttung versteuert und spielt keine Rolle mehr sondern nur der Wertzuwachs und der ist durch den persönlichen Freibetrag abgedeckt. Ggf. ist bei einem Thesaurierer Vorabpauschale angefallen, die aber nicht relevant ist, da hier wie beim Ausschütter der Freibetrag greift.

  • Hallo @Kater.Ka und danke für deine Antwort,


    ja, der verlinkte Beitrag war mir bekannt und stellt sicher eine gute Quelle dar. Trotzdem sind mir die Konsequenzen der unterschiedlichen Optionen noch nicht 100% klar.

    Werde aber auch mal versuchen alle Jahressteuerbescheinigungen aufzutreiben, daraus sollte man schon mal sehen können, was genau wann passiert ist.

    Dann lässt sich hoffentlich auch der Rest ableiten :/


    Auch gute Info zum Thema:

    https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/