Hallo zusammen,
wenn durch eine gemeinschafliche Schenkung der Eltern an den Sohn der Steuerfreibetrag i. H. von 800 000 € (je ELternteil
400 000)nicht voll ausgenutzt wird, hat dann der Beschenkte - wenn dann innerhalb dieser 10 Jahresfrist ein Elternteil stirbt, den nicht verbrauchten Steuerfreibetragsrest - auf das vielleicht noch zu erwartende Erbe zur Verfügung oder hat er auf
dieses Erbe keinen Freibetrag mehr ?
Vielen Dank