Kostenberechnung Notare

  • Hallo zusammen.


    Wir haben uns ein kleines Gartengrundstück für 5.000€ gekauft, konnten aber wegen der momentanen Situation nicht persönlich zum Notartermin erscheinen. Jetzt bekamen wir die Abschrift samt Kostenberechnung der Notarin und sind etwas überrascht. Zum Einen weil für die Gebührenberechnung offensichtlich nicht der Kaufwert, sondern der Verkehrswert herangezogen wird und zum Anderen weil so viele sonstige Gebühren berechnet wurden.


    Es handelt sich dabei um Vollzugsgebühren von 57,50€, elektronische Vollzugsgebühren von 34,50€, Betreuungsgebühren von 57,50€, Beglaubigung von Dokumenten 10€, Dokumentenpauschale 1 (s/w) 20,85€, Dokumentenpauschale 2 (s/w) 12€, Dokumentenpauschale 3 (Datei) 19€, Post- & Telekommunikationsentgelte 43€, Dokumentenpauschale 4 (Datei) 5€, Auslage Grundbucheinsicht 8€ & natürlich MwSt :| Inkl. Der Beurkundungsgebühr von 230€ kommt dadurch eine stolze Summe von 591,85€ für ein Gartengrundstück zusammen.


    Jetzt meine Frage: Ist das noch normal oder sollten wir uns doch mal bei Verbraucherzentrale oder so melden? Über eure Einschätzung würde ich mich wirklich freuen!

  • Es gibt auch raffgierige Notare und Rechtsanwälte in großer Zahl, mit solchen hatte ich auch schon zu tun. Sich bei der Notarkammer beschweren, kann helfen, aber sich auch bewußt sein dabei, dass das ja die Interessenvertretung der Notare ist und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Sich daher lieber an die Verbraucherzentrale wenden!

  • Also ein Teil der Gebühren (Betreuung, Vollzug, Elektronischer Vollzug und Abruf) ist definitiv normal.

    Die Post- & Telekommunikationsentgelte sind recht hoch, aber gut, vielleicht gab es viel schriftlichen Verkehr, da keiner Vor Ort sein konnte?

    Gefühlt sind's weniger als 30 Euro um die man sich streiten könnte, aber ob das sinnvoll ist? Man könnte natürlich erfragen, welcher Verkehrswert angenommen wurde und wie der ermittelt wurde.


    Zum Thema Verkehrswert statt Kaufwert weiß vielleicht Google was? Auf den ersten Blick scheint das möglich sein.

  • Habe noch einmal nachgesehen.

    An Pauschalen hatten wir damals (2018):

    2x Dokumentenpauschale (wohl einmal elektronisch und einmal in Papier),

    1x Porto/Telefon-Pauschale


    Auslagenersatz und Urkunds- bzw. Betreuungsgebühr klingen schon logisch.

  • Referat Janders

    Kam mir halt auch spanisch vor, aber wie lieberjott schon sagt ist es die Frage ob eine Auseinandersetzung wegen 30€ oder so lohnt. Ich hab halt auch gedacht, dass ich zwar nen anderen Notar fragen könnte, aber da stimme ich wiederum Lothar-HH zu was die Krähenhackordnung anbelangt. Danke für dein Feedback und für's nachschauen.


    Lothar-HH

    Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Anfechtung beim Landgericht steht sogar was in der Kostenberechnung. Wird aber ja sicher auch wieder mit Kosten verbunden sein. Die haben uns ja sogar eine Rechnung für die Prüfung und Ablehnung des Vorkaufsrecht geschrieben. Die Verbraucherzentrale sagt wenigstens von vornherein was sie kostet, aber wenn ich dann denen anstatt der Notarin das Geld gebe hab ich ja auch nix gewonnen.


    lieberjott

    Also bei einer anderen Notarkostenberechnung gab es genau 5 Positionen. Beurkundungsverfahren, Vollzugsgebühr, 1 Dokumentenpauschale, Post- & Telekommunikationspauschale & etwas das sich "Abrufverfahren" nennt. Ich vermute das ist das Gegenstück der Grundbucheinsicht, weil es den gleicher Wert hat.


    Was die Berechnung anbelangt so konnte ich im GNotKG herausfinden, dass die Gesetzeslage tatsächlich aussagt man solle grundsätzlich immer den höheren Wert zur Berechnung heranziehen. Liegt der Bodenrichtwert also über dem realen Kaufpreis dann den und umgekehrt.



    Ganz allgemein bin ich doch mal wieder etwas ernüchtert und wundere mich ein wenig, dass man auf sowas nicht vorher hingewiesen werden muss. Dazu kommt in der Genehmigungserklärung wird jetzt wieder ein anderer Wert angegeben, nämlich die Hälfte des theoretischen Verkehrswert. Ich finde das alles sehr suspekt, danke euch aber Allen für eure Antworten!

  • Wer was an den hohen Notarkosten ändern möchte der beteilige sich an folgender Petition:
    Notare - Anpassung Gebührenordnung für Notare ID 120706

    Code
    Die Petition kann unter folgender URL aufgerufen werden:
    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_02/_07/Petition_120706.html