Übungsleiterpauschale -> Selbständig und Familienbildungsstätte

  • Hallo zusammen,


    zur Zeit gebe ich nebenberuflich Kochkurse an der Familienbildungsstätte bzw. einem Kindergarten. Die Vergütung läuft als Übungsleiter.


    Ich möchte zukünftig auch selbstständig Kochkurse anbieten. Kann ich die o. g. Kurse weiter geben oder würde das kollidieren?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus :-).

  • Hallo.


    Grundsätzlich kann das funktionieren. Es aber wichtig, dass der rechtliche Rahmen, in dem die Kurse in der Bildungsstätte und dem Kindergarten gegeben werden, klar dokumentiert und von den zusätzlichen Kursen abgrenzbar sind. (Insbesondere im Zusammenhang mit dem nächsten Absatz wird dies wichtig.)


    Außerdem ist das Anbieten von Kursen eine Tätigkeit als Lehrkraft. Die kann zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Das Ausüben einer derartigen Tätigkeit ist dem zuständigen Rentenversicherungsträger gegenüber anzuzeigen. Bei Versäumnissen ist ein Bußgeld denkbar.


    Ein paar Punkte gibt es daher zu beachten. Die kann man aber vorher durch Beratung klären.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/2.html


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/190a.html


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/320.html

  • MokkiTet ist ja über den Hauptberuf rentenversichert, verstehe die RV-Debatte daher irgendwie gar nicht. Was soll das denn mit der RV zu tun haben, wenn man nebenbei via Übungsleiterpauschale für 180€ oder so im Monat Kochkurse gibt? Nichts!


    Womit sich MokkiTet vielmehr beschäftigen könnte, wäre die Kleinunternehmerregelung und mit den Öffnungsregelungen in und nach der Pandemie. Es lässt sich ja nur ganz ganz schlecht zusammen kochen, wenn VHS, Familienbildungsstätten und Co. geschlossen sind, oder? ;)

  • MokkiTet ist ja über den Hauptberuf rentenversichert, verstehe die RV-Debatte daher irgendwie gar nicht.

    Dann ist es ja gut, dass wir dieses Missverständnis aufklären können.


    Der Hauptberuf spielt dabei keine Rolle. Solange die aktuellen Kurse im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages abgewickelt werden, ist auch nichts zu befürchten.


    Sobald der Übungsleiterfreibetrag überschritten wird, liegt möglicherweise Versicherungspflicht vor. (Und nein, dass man bereits über den Hauptberuf versicherungspflichtig ist, spielt überhaupt keine Rolle.)


    Und dann ist es wichtig, ob die Kochkurse im verkappten Angestelltenverhältnis (unter dem Mantel des Übungsleiterfreibetrages) angeboten werden oder als selbständig tätiger Dozent.


    Ist alles etwas umfangreicher als landläufig bekannt.

  • Ist alles etwas umfangreicher als landläufig bekannt.

    Genau diese Befürchtung habe ich.


    Ich haben einen Vollzeit-Hauptberuf.


    Momentan gibt es einen Kursstopp an der Familienbildungsstätte, denn mit 10 - 14 Personen in einer Küche stehen ist im Moment nicht so angesagt ;-). Daher wird überlegt Onlinekurse anzubieten.


    Die Frage, die sich mir stellt ist. Kann ich zusätzlich Onlinekurse selbstständig anbieten? Nicht jeder Kochkurs passt ins Programm, daher diese Frage.


    Ich versuche herauszufinden, ob sich der Aufwand einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sich lohnt und was ich beachten muss.


    Gewerbeanmeldung, Steuer, ...

  • Kleinunternehmerregelung, steht doch oben. Es gibt eine Fülle von Internetseiten zu dem Thema, die per Suchmaschine mit ein paar Klicks abgerufen werden können - gratis. Mach Dich einfach selbstständig schlau.


    BTW: Nicht jeder Kochkurs passt ins Programm.

    Kann ich als Frau, die gerne kocht und das Glück hat, einen Mann zu haben, der gerne kocht - einfach nur kein Bedarf für anmelden. Mit Online-Kochkursen lässt sich nun wirklich kein Blumentopf gewinnen, allerhöchsten Blumentöpfe von VIPs. Das Netz ist voll mit Rezepten. Wer will sowas?


    Wäge erstmal ab, ob die Idee nicht von Vornherein ein sorry - Rohrkrepierer - ist und entscheide dann, ob eine Kleineinunternehmerregelung MIT Erlaubnis des Arbeitgebers überhaupt in Frage kommt. Wahrscheinlich lohnt es sich nicht. Für Kleinkram brauchst Du eh kein Gewerbe, ein paar Videos gelten als Hobby.

  • Ich versuche herauszufinden, ob sich der Aufwand einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sich lohnt und was ich beachten muss.

    Hmmm ... schreibe einfach mal einen Business Plan. Die Handelskammern und die KfW bieten dazu Checklisten. Anschließend schreibe hier bitte in den thread, dass du herausgefunden hast, dass sich dieses Unterfangen absolut nicht lohnt ;)


    Kritisch sehe ich, dass du bei online-Kursen erstens eine vernünftige Ausstattung (Technik, IT) brauchst, du dir die Teilnahme an den Kursen bezahlen lassen musst (um Geld zu verdienen) und du Teilnehmer*innen finden musst, die bereit sind Geld auszugeben.

  • Hmmm ... schreibe einfach mal einen Business Plan. Die Handelskammern und die KfW bieten dazu Checklisten.

    Die meisten Landkreise oder kreisfreien Städte haben eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft. In der Regel bieten die auch Gründungsberatung an.

  • Die meisten Landkreise oder kreisfreien Städte haben eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft. In der Regel bieten die auch Gründungsberatung an.

    jou ... wenn die Onkels und Tanten wüssten, wie Wirtschaft geht, wären sie in der Freien Wirtschaft tätig ... als erfolgreiche Unternehmer*innen ;)


    Ich bin der Meinung, dass sich die- oder derjenige, die oder der sich selbständig machen will, sich gefälligst selbständig auf sein eventuelles Vorhaben vorbereitet. In diesem Zusammenhang gehört die Erstellung eines Business Plans schon dazu; im Laufe der Erstellung - nicht durch Fremde - trennt sich schon die Spreu vom Weizen.


    Wer derzeit noch "die Hose mit der Kneifzange anzieht" (das meine ich nicht despektierlich), der kann sich auch zusätzlich die Info-Broschüre vom BMWi herunterladen, in der haarklein alles erklärt und belegt wird, was für künftige Unternehmer*innen relevant sein könnte.

  • JDS und Referat 3: langsam hebt Ihr ab: Hier ist ne Frau, die 40h/Woche arbeitet und ausprobiert, ob für ein paar Euro ein paar Bekannte von früher ihr bei ein paar Webinaren ein bisschen beim Kochen zusehen wollen. Und Ihr antwortet darauf mit RatSCHLÄGEN à la Wirtschaftsförderung, Unternehmertum BMWi, Handelskammer, KfW-Krediten, Businessplänen und Rentenversicherungspflicht. Schuss nicht gehört? Oder doch gehört?


    Ich antworte Euch: haltet doch einfach mal die Bälle flach. Hier gibt´s nix zu holen und mit den o. g. völlig overzised Maßnahmen gibt Ihr Euch und die Dame nur der Lächerlichkeit preis.

  • jou ... wenn die Onkels und Tanten wüssten, wie Wirtschaft geht, wären sie in der Freien Wirtschaft tätig ... als erfolgreiche Unternehmer*innen ;)

    Zunächst einmal arbeiten viele Wirtschaftsförderer mit Netzwerken von aktiven und ehemaligen Selbständigen zusammen, um Beratung und den Transfer von Praxiswissen sicherzustellen und weiterhin ging es mir eher um die regulatorischen Anforderungen bei verschiedenen Formen und Ausprägungen einer Selbständigkeit und zur Hilfestellung bei dem Umgang damit.

    Ich habe nicht anregen wollen, dass man sich seinen Businessplan "auf dem Amt" schreiben lassen soll. :saint:

  • ... jou ... Referat Janders ... wenn bzw. sobald klar ist, dass eine selbständige Tätigkeit angestrebt wird, hast du imho insoweit recht mit deiner Empfehlung ;) Allerdings steckt das benötigte Wissen leicht verdaulich schon in den Hilfen, die die KfW, das BMWi und teils die Handelskammern anbieten.


    Im derzeitigen Status hilft es, eine der Checklisten für einen bizz Plan zu lesen und sich selbst ganz grob die Fragen zu beantworten, die dort aufgeführt sind. Dies kann jeder Mensch tun, der halbwegs lesen und schreiben kann. Dabei wird sehr schnell und ohne Aufwand betreiben zu müssen klar, ob das Vorhaben eine reelle Chance hat.