ETFs und Tagesgeld in Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2020 zum ersten Mal ETFs gekauft, ausschließlich thesaurierende iShares MSCI World.


    Ich habe - weil ich erst Mitte des Jahres eingestiegen bin - keine Vorabpauschale für 2020 entrichtet.


    Gegen Ende des Jahres habe ich dann schließlich berechnet, wie viele ETFs ich verkaufen (und anschließend wieder kaufen) muss, um meinen Steuerpauschbetrag von 801€ perfekt auszunutzen.

    Nach dieser Aktion hatte ich tatsächlich meinen vorab bei Smartbroker eingereichten Freibetrag von 801€ mit 790€ (nach Teilfreistellung!) fast perfekt ausgereizt und darauf keine Steuern gezahlt.

    Nun habe ich ebenfalls noch ein ausländisches Tagesgeldkonto in 2020 gehabt, welches mir etwa 200€ Zinsen brachte, die ich ebenfalls nicht versteuert habe und nun in meiner Steuererklärung versteuern will...


    Wie mache ich das am geschicktesten?

    --> Muss ich überhaupt meinen ETF-Gewinn in die Anlage KAP schreiben? Immerhin habe ich hier ganz regulär meinen Freibetrag ausgeschöpft...

    --> Wenn ich ihn aber nicht hineinschreibe, erkennt mein Steuerprogramm ja auch den noch nicht genutzten Freibetrag nicht und denkt, die 200€ Tagesgeld-Zinsen würden voll in die 801€ Freibetrag fallen? Oder "erkennt" das das Finanzamt von sich aus und erkennt mir auf meine 200€ Tagesgeld-Zinsen noch die verbliebenen 11€ Freibetrag automatisch an?

    --> Für 2021 habe ich bereits eine Vorabpauschale entrichtet, die bereits in die 801€ Freibetrag für 2021 fallen; hier würde ich für 2021 versuchen, inklusive Tagesgeld und ETF-Gewinn "genauer" die 801€ zu "treffen"; allerdings muss ich auch hier die Zinsgewinne auf ausländische Tagesgelder angeben?


    Dankeschön.

  • Sachen machst Du ... ;)

    --> Muss ich überhaupt meinen ETF-Gewinn in die Anlage KAP schreiben? Immerhin habe ich hier ganz regulär meinen Freibetrag ausgeschöpft...

    Ja, zumindest was Du an Pauschbetrag ausgenutzt hast. Meine Weisheit habe ich aus der Anleitung zur Anlage KAP, erhältlich über https://www.formulare-bfinv.de/ , dort auf Einkommenssteuer - Anlage KAP, der Link ist oben auf dem Formular.


    Dort steht
    Erklären Sie in den Zeilen 18 bis 26 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge beträgt 25 %. Seitens des Finanzamts wird dabei anrechenbare ausländische Steuer und eine Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. In diesem Fall ist auch eine Eintragung zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 erforderlich.


    Wie das Dein Steuerprogramm macht weiß ich nicht, ich vermute, dass es erwartet, dass Du die Steuerbescheinigungen eintippst.

    allerdings muss ich auch hier die Zinsgewinne auf ausländische Tagesgelder angeben?

    Wenn in 2020 ja dann auch in 2021, oder wie meintest Du das?

  • beide Einnahmen aus ETF und Tagesgeld in Steuersoftware eingeben. Das Programm zieht dann den FSA-Betrag von 801 € ab und versteuert den Rest mit der Abgeltungssteuer.

  • Super, danke.

    Hatte ich bereits gemacht, war aber unsicher, ob der komplette Gewinn oder der Gewinn nach Teilfreistellung (x0,7) irgendwo reingehört.

    Just gestern Nachmittag kam dann vor Smartbroker auch schon die Jahressteuerbescheinigung, die ich genauso eintippte... :)

    ...und hier stand nichts vom tatsächlichen Gewinn, sondern nur von den 780€, also um 0,7 reduziert...

  • Mir geht es ähnlich wie rexlouis. Ich habe letztes Jahr ein Tagesgeldkonto bei der schwedischen TF Bank eröffnet und möchte jetzt die Zinsen für 2020 in der Steuererklärung bei den Kapitelerträgen angegeben. Habe es so verstanden, dass ich sie unter "übrige Kapitalerträge" (Zeile 19, KAP) angegeben muss. Ist das korrekt? Mein Sparerpauschbetrag wird insgesamt nicht überschritten. Bin leider bisher noch nicht mit der Suche hier im Forum etc. fündig geworden.

  • Auch hier verweise ich auf die in #2 verlinkte Anleitung. Dort steht


    Zu den ausländischen Erträgen in Zeile 19 gehören z. B. Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.