SEPA Lastschrift nicht zum Fälligkeitsdatum eingezogen, was kann ich machen?

  • Welche Rechte habe ich, wenn regelmäßig die Lastschrift nicht zum Fälligkeitstermin aus der Prenotification eingezogen wird.

    Das Datum auf der Prenotification lautete bspw. 03.03.21, abgebucht wird regelmäßig mal früher, mal später, nie zum Termin.

    Auf meine Nachfrage erhielt ich sinngemäß zur Antwort, das Fälligkeitsdatum lt. Prenotification interessiert nicht, das sei nur ein ungefähres Datum und nicht zwingend einzuhalten. Das ist ein Großabbucher mit Millionen Lastschriften monatlich, den augenscheinlich die Sepa Vorschriften und die Verbindlichkeit des Datums auf der Vorankündigung nicht interessieren.

    Diese Ignoranz und das Ausspielen seiner Macht nervt mich, es kann nicht jeder machen, was er will und Verordnungen und Gesetze ignorieren, weil es besser in seine Abläufe passt. Soviel vorweg zu meiner Motivation.

    Ich kann aber nicht wirklich dagegen vorgehen, es gibt keine Sanktionen und keine Stelle an die ich mich wenden könnte. Die Banken prüfen hier nicht und BaFin ist nicht zuständig, oder weiss jemand einen Rat.

    Was wäre mit folgender Lösung.

    Ich widerrufe die Lastschrift nicht, sondern gebe sie jeden Monat zurück und überweise. Den Rücklastschriftgebühren widerspreche ich und zahle nicht mit dem Hinweis auf das falsche Datum in der Vorankündigung. Irgendwann reicht es dem anderen und er verklagt mich und ich lasse den Richter entscheiden, ob die jeweiligen Lastschriften zum falschen Datum zulässig waren. Wenn ja, ist damit für alle die Verbindlichkeit der Prenotification hinfällig. Wenn nein, tue ich was für mein persönliches Ego und stelle den anderen bloß. Zugegeben das ist schon ein bißchen Oberlehrerhaft, aber mich regt die Ignoranz der vermeintlich Großen immer mehr auf. Ich bin rechtsschutzversichert, das finanzielle Risiko hält sich in Grenzen.

    Ich bin gespannt, auf eure Meinung.

  • Zitat

    Ich bin gespannt, auf eure Meinung.


    Deine Luxus"probleme", die würde sich manch anderer wünschen, der in der Pandemie gerade in Kurzarbeit Null oder vorm Insolvenzantrag rumhängt. Und ja, die Antwort ist nicht hilfreich: Leute wie Du sorgen dafür, dass deutsche Gerichte mit Armadas von Anwälten dank supi-dupi Rechtsschutzversicherung kleinkarierte Prinzipienreiterei auf Kosten der Allgemeinheit betreiben. Wenn Du rund um den 3. des Monats nicht flüssig bist, Dein Problem! Kunden wie Dich mit permanenten teuren Lastschriftrückggaben wird doch wohl hoffentlich bald der Vertrag gekündigt - zurecht! Typ: Hausverbot wg. Nötigung.

  • VINO VERDE, danke für deine Stellungnahme, aber es geht hier um was anderes. Ich wäre nicht derjenige, der einen Missbrauch macht, ich reagiere dann nur auf einen vorherigen Missbrauch. Konzerne mit genügend Macht bzw. Kunden meinen immer häufiger, Gesetze und Verordnungen gelten nur für andere und bauen ihr Geschäftsmodell auf Kosten anderer auf. Hier habe ich den Konzern darauf aufmerksam gemacht, dass er gegen Verordnungen verstößt und es interessiert ihn nicht, er macht es bewusst falsch, schreibt mir das sogar, weil er keine Sanktionen befürchten muss. Daher suche ich nach Möglichkeiten,denen die Grenzen aufzuzeigen.

  • Über solche Kunden freut sich ein jedes Unternehmen;)

    Ich bin ja auch für Verbraucherschutz, aber man muss es am Ende auch nicht übertreiben. Dann entziehe ihnen doch einfach das Lastschrift-Mandat und übernehme du die Arbeit (Überweisung tätigen)


    Was machst du denn beruflich? Einfach interessehalber? ;)

  • Hallo Honfat, es braucht immer wieder Leute, die sich aus Prinzip in Dinge reinhängen, bei denen sich der Aufwand für den Einzelnen eigentlich nicht lohnt, aber es sich insgesamt summiert. Und arrogantes Auftreten der Gegenseite motiviert dann zusätzlich...


    Hast Du die SEPA-Seiten der Hettwer-Beratung schon gefunden? https://www.hettwer-beratung.d…en/sepa-rechtsgrundlagen/ . Da steht "alles" drin was man wissen möchte und auch noch einiges mehr...


    Es gibt einen eigenen längeren Text zur Pre-Notification und dort ganz am Schluss sogar den Abschnitt "Risikoeinschätzung - Nichteinhaltung SEPA Vorankündigungsfrist". Ich sehe allerdings nicht, dass Dein Sonderfall "fristgerechte Ankündigung, aber Abbuchung doch zu einem anderen Termin" dort diskutiert wird. Resümee dort: "Das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man voraussichtlich insgesamt als gering eingestuften, dennoch könnte es diesbezüglich zu Aktivitäten von z.B. Verbraucherschutzverbänden kommen." Vielleicht hat Dein Anbieter das auch gelesen oder sich sogar von denen beraten lassen und ist deswegen so gechilled?


    Viel Erfolg! Guido

  • Danke für die hilfreichen Antworten. Das ist das, was ich von einem Verbraucherforum erhofft habe.

    Sorry, war vielleicht wirklich nicht okay.


    Jeder Mensch ist anders und das Thema ist dir vermutlich einfach wichtig.


    Hab mir deinen Beitrag nochmal durchgelesen. Mach es doch einfach Mal wie von dir beschrieben und schau was dabei rauskommt.

    Bin tatsächlich gespannt was passiert.

    Würde nur gleich überweisen, damit du am Ende keine Mahnung erhälst.


    Viele Grüße Michael

  • Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein Thema, mit dem man nicht oft zu tun hat, daher sind die Erfahrungen im Forum auch gering. Z.B. laufen Lastschriften auf meinem Konto wie das sprichwörtliche schweizer Uhrwerk, daher habe ich mich nie damit beschäftigen müssen. Zwei Lastschriften habe ich in meinem Leben widerrufen, wegen nicht erbrachter Leistung war die Rechnung nicht berechtigt. Das war problemlos.


    Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese auch scheinbar dafür einsetzen möchtest, würde ich Dir eine vorherige Beratung beim Rechtsanwalt empfehlen. Für Rücklastschriften kann eine Gebühr (oder Weitergabe der Bankgebühr) in Deinem Vertrag mit dem nicht genannten Unternehmen vereinbart sein. Unterstellt es kommt zu einem Prozess und Du verlierst diesen, dann müsstest Du diese Gebühren bezahlen. Das wirst Du vermutlich nicht wollen.
    Dem Rechtsanwalt solltest Du auch die Antwort des ungenannten Unternehmens vorlegen, die sie auf deine Beschwerde geschrieben haben - daraus lässt sich ggf. noch etwas ableiten.


    Ich persönlich würde eher zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln, als mir diese Arbeit zu machen. Aber das ist eine Entscheidung, die jeder persönlich treffen muss.