Häusliches Arbeitszimmer

  • Hallo,

    ich bin seit Mitte März 2020 wegen Corona im Homeoffice. Die Homeoffice-Pauschale der Regierung nützt mir nichts, da ich nicht über die Werbungskostenpauschale komme und die beiden miteinander verrechnet werden, wie ich gelernt habe. Was mir nicht klar ist: Würde ein häusliches Arbeitszimmer auch mit der Werbungskostenpauschale verrechnet? In meiner persönlichen Rechnung komme ich damit nur auf ca 800 € und das liegt wieder unter der Werbungskostenpauschale.

    Viele Grüße,

    Doris

  • Bitte recherchiere selbst dazu im Netz. Eine Fülle an kostenloses Ratgeberseiten gibt zum Thema Auskunft.


    Um ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, muss man erstmal ein häusliches Arbeitszimmer besitzen. Der Küchentisch oder die Sitzecke im Wohnzimmer ist kein häusliches Arbeitszimmer. Für das Arbeitszimmer - insofern vorhanden - werden pauschal 1.250 € angesetzt.


    Es ist und bleibt ein Risiko, ein Arbeitszimmer beim Finanzamt anzugeben, welches gar nicht existiert. Mit einer Skizze des Grundrisses und einer Arbeitgeberbescheinigung weist man das Home Office nach.


    https://www.steuertipps.de/ste…uererklaerung-2020?page=1