Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Depot eröffnet um einen ETF Sparplan zu erstellen.

    Meine Frage ist nun, wie ich das am besten mit dem Freistellungsauftrag machen soll.
    Ich habe noch bei zwei anderen Banken ein Konto. Ich bin verheiratet und kann ja so 1602 Euro als Freistellung beantragen oder kann ich nur 801 Euro beantragen weil das Konto nur auf mich läuft?

    Bei der ersten Bank hatte ich im Jahr 2020 Kapitaleinkünfte von 110 Euro, was ja nicht viel ist.

    Bei der zweiten Bank einen verbrauchten Freibetrag von 0,65(Haha).

    Was könnte ich mit dem Depot machen?

    Es wäre schön, wenn mir jemand hierzu einen Rat geben könnte.


    Vielen Dank

  • Neee, is nich. Andere vortanzen lassen, ohne sich selbst schlau zu machen ist gratis Second Hand und nur schön für Dich, nicht aber für diejenigen die Du als "Vorbeter" beschäftigen willst. :(

  • Bei Zusammenveranlagung kannst Du die 1.602 € auf aller Eure Banken verteilen. Wenn sich bei den anderen Konten perskektivisch nichts tut kann der aktuelle Rest dem Depot zugeordnet werden.


    Wenn es darum geht möglichst viel vom Pauschbetrag zu verbrauchen kannst Du Richtung Jahresende soviel Deiner ETF verkaufen und wieder kaufen dass damit der entsprechende Gewinn entsteht .


    Ein TE hat das mit unserer Unterstützung so gemacht, macht aber Arbeit. Thesaurierender ETFs und die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags

  • Vielen Dank Kater.Ka für deine Antwort.

    Leider bin ich bezüglich Geldanlage noch nicht der Profi und habe deshalb einige Fragen. Ich möchte nichts falsch machen und erhoffe mir hier im Forum Hilfe um später nicht in Schwierigkeiten zu kommen.

    Habe bei smartbroker mein Depot beantragt um in einen ETF Sparplan zu investieren. Die Konten bei den anderen beiden Banken laufen auf meinen Namen, meine Frau hat eigene Konten. Unsere Steuererklärung machen wir als "Zusammenveranlagung".

    Könnte ich das eventuell so machen:

    1. Erste Bank: Kapitaleinkünfte ca. 110 Euro => Freistellungsauftrag 200 Euro

    2. Zweite Bank: Kapitaleinkünfte ca. 1 Euro => Freistellungsauftrag 50 Euro

    3. Depot: Freistellungsauftrag 551 Euro

    Würde dann nur 801 Euro Freistellung nehmen, damit ich den Überblick (meine Konten und das meiner Frau) nicht verliere.

    Meine Frau würde dann bei ihrer Bank auch nur eine Freistellung von 801 Euro hinterlegen.

    Ist das so in Ordnung.

    Können wir trotzdem unsere Steuererklärung dann als "Zusammenveranlagung" weiter einreichen?


    Vielen Dank

  • Zweimal ja. Die Verteilung der Freibeträge sieht OK aus. Die Wirkung ist umgekehrt, man kann bei Zusammenveranlagung die 1.602 € auch nur einem der beiden geben, also keinerlei Problem bei Euch hinsichtlich der Steuererklärung.

  • Vielen vielen Dank für eure Antworten. :thumbup:

    Was ich noch vergessen habe ist, das ich noch so nen alten "Bausparvertrag" laufen habe.

    Diesen muss ich natürlich jetzt auch noch mit einkalkulieren oder?

    Gegebenenfalls werde ich diesen aber Kündigen, da ich damit nichts mehr anfangen kann. Die Immobilien sind einfach zu teuer.


    Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe. Besonders bei Kater.Ka :thumbup:

  • Diesen muss ich natürlich jetzt auch noch mit einkalkulieren oder?

    Ja.


    Kleiner LifeHack: Wenn Du insgesamt nicht über die 1.602€ kommst kannst Du hierfür einen Antrag außerhalb der für die Zukunft geplanten Beträge erteilen. Es wird durch das Bundeszentralamt für Steuern nicht geprüft was auf dem Antrag steht sondern nur was tatsächlich freigestellt wird.