Baukindergeld

  • Wir haben einen Bebauungsplan für ein Neubaugebiet ausgearbeitet und eingereicht. Täglich warten wir hier auf die Bewilligung der Behörde, die sich aber leider aufgrund der Pandemie Situation seit Monaten hinzieht. Mit Kunden wurden bereits Grundstücke definiert und Baupläne gestaltet. Sobald wir die Bewilligung des Baugebiets bestätigt haben werden die Bauanträge eingereicht. Allerdings läuft einem unserer Kunden nun die Zeit davon. Mit 2 Kindern muss er bis zum 31.03. Baukindergeld beantragt haben. Können Sie uns hierzu beraten?


    Vorab vielen Dank und viele Grüße, Emanuel Bittner

  • Hallo Emanuel, hier im Forum wurde das Du als Standard eingeführt, das ist hoffentlich auch ok für Dich.


    Das ist eine missliche Situation für Deinen Kunden und Dich, denn wie der Ratgeber hier auf Finanztip deutlich sagt: "Baukindergeld kannst Du als Zuschuss erhalten, wenn Du bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufst oder baust. (...) Achte darauf, die Frist einzuhalten. Dafür muss Deine Baugenehmigung oder Dein unterzeichneter Kaufvertrag im Förderzeitraum liegen."


    Da kann man nur nochmal nett nachfragen und auf ein kleines Wunder hoffen. Weitere Steigerungen der Bemühungen führen dann schnell in den strafbaren Bereich...


    Oder in welche Richtung ging Deine Frage? Eigentlich bist ja Du der Profi.