Selbstgenutztes EFH jetzt vermieten - steuerliche Auswirkungen

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben 2013 ein EFH aus den 60ern gekauft und teilweise selbst renoviert (Böden, Wände und Decken neu verputzt, neue Küche) und auch renovieren lassen (Fenster + Elektrik)

    Inzwischen hat sich unsere Lebenssituation etwas geändert und wir würden dieses Haus gerne vermieten.


    Kann mir jemand erklären, wie sich die Herstellungskosten berechnen?

    Berechne ich das selbst und hoffe das mir das Finanzamt das glaubt? Hier sind die Bodenpreise relativ hoch, wenn ich den Bodenrichtwert von 2013 zu Rate ziehe haben wir eigentlich damals fast nur den Grund bezahlt.

    Würde mich hierbei ein Vermieterverein wie z.B. Haus&Grund helfen?

  • Warnhinweis: keine Steuerberatung, laienhafte Erfahrung / Meinung


    Es gibt von der Finanzverwaltung ein Tool zur Aufteilung. Dazu die Daten aus dem jeweiligen BORIS holen und mit den eigenen Daten eintragen. Damit bekommt man den von der Finanzverwaltung akzeptierten Wert für das Gebäude, der dann Grundlage für die 2% ist.

    https://www.bundesfinanzminist…rundstueckskaufpreis.html


    Die Renovierung kann man nach Erwerb absetzen. Das ist bei Euch vorbei. Sofern mehr als 15% des oben ermittelten Gebäudewerts in die Modernisierung gesteckt wurden können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen dem Gebäudewert zugeschlagen werden und damit in die Abschreibung einbezogen werden. Dazu nach "anschaffungsnahen Herstellungskosten" die Suchmaschine befragen bzw. hier bei Finanztip https://www.finanztip.de/erhaltungsaufwand/#c39424