Kapitalerträge < FSA​​ bzw. keine Kapitalerträge Steuerbescheid/Nullsteuerbescheinigung?

  • Hallo,


    unter welchen Umständen wird eine sog. „Nullsteuerbescheinigung“ für die Steuererklärung notwendig bzw. wozu und wann muss man diese vorlegen?

    In meinem Fall geht es um meine Steuererklärung 2020:
    Bank A FSA x € (Kapitalerträge > FSA): Steuerbescheid liegt vor, ERLEDIGT

    Bank B FSA x € (Kapitalerträge < FSA):
    Steuerbescheid notwendig?


    Bank C FSA x € (dieses Jahr keine Kapitalerträge):
    Steuerbescheid bzw. Nullsteuerbescheinigung notwendig?


    Bank D kein FSA (keine Kapitalerträge):
    Steuerbescheid bzw. Nullsteuerbescheinigung notwendig?

    Danke und Grüße
    Ingo

  • zf100

    Hat den Titel des Themas von „Kapitalerträge < FSA​​ /bzw. keine Kapitalerträge Steuerbescheid/Nullsteuerbescheinigung?“ zu „Kapitalerträge < FSA​​ bzw. keine Kapitalerträge Steuerbescheid/Nullsteuerbescheinigung?“ geändert.
  • Wie häufig verstehe ich die Frage nicht. Mit Steuerbescheid ist wahrscheinlich eine Jahressteuerbescheinigung gemeint.


    Im Grundsatz muss die Anlage KAP nicht abgegeben werden. Dann braucht man auch keine Jahressteuerbescheinigungen. https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/


    Falls Du die Steuer bei Bank A zurückholen willst, d.h. die Summe aller Kapitalerträge <= 801 € ist, musst Du die Anlage KAP abgeben. In der Anleitung zur Anlage KAP (über https://www.formulare-bfinv.de/) steht, dass Du die entsprechenden Werte aus den Steuerbescheinigungen eintragen sollst. Damit bräuchtest Du zusätzlich die von Bank B.

  • Wie häufig verstehe ich die Frage nicht. Mit Steuerbescheid ist wahrscheinlich eine Jahressteuerbescheinigung gemeint

    JA, sollte Steuerbescheinigung heißen

    Bank C und D
    Keine KAP-Erträge = es wird keine Jahressteuerbescheinigung von der Bank ausgestellt, somit somit auch nicht steuerlich relevant

    Dann wäre eine Nullsteuerbescheinigung denkbar, verstehe nur nicht, wofür diese sein könnte? Relevant für die Steuererklärung eher nicht, oder? Als Nachweis, dass man keine KAP-Erträge hatte, wozu? Gibt es dafür ein praktisches Beispiel, wann diese benötigt wird?

  • Ich kenne den Begriff Nullsteuerbescheinigung nicht. Es gibt Banken, die schicken immer eine Bescheinigung, auch wenn 0 draufsteht. Die gebe ich aber nicht im Steuerprogramm ein.

    Keine KAP-Erträge = es wird keine Jahressteuerbescheinigung von der Bank ausgestellt, somit somit auch nicht steuerlich relevant

    Das ist missverständlich. Steuerbescheinigung müssen nur auf Antrag ausgestellt werden. Kommt unaufgefordert keine heißt das nicht, dass die Erträge nicht steuerlich relevant sein könnten.

  • Ja, meinte damit:
    Keine KAP-Erträge = keine steuerliche Relevanz


    Eine Bescheinigung darüber, dass KEINE KAP-Erträge erzielt wurden, ist aus steuerlicher Sicht somit nicht nötig, da für diesen Fall keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt wird/angefordert werden kann.

  • Eventuell ist damit eine Nichtveranlagungsbescheinigung gemeint.

    Mit dieser Bescheinigung kann man der Bank gegenüber erklären, dass man für den angegebenen Zeitraum voraussichtlich nicht steuerpflichtig ist. Man bekommt dann alle Erträge ungekürzt ausbezahlt.

    Gruß


    Altsachse