Hallo,
unter welchen Umständen wird eine sog. „Nullsteuerbescheinigung“ für die Steuererklärung notwendig bzw. wozu und wann muss man diese vorlegen?
In meinem Fall geht es um meine Steuererklärung 2020:
Bank A FSA x € (Kapitalerträge > FSA): Steuerbescheid liegt vor, ERLEDIGT
Bank B FSA x € (Kapitalerträge < FSA):
Steuerbescheid notwendig?
Bank C FSA x € (dieses Jahr keine Kapitalerträge):
Steuerbescheid bzw. Nullsteuerbescheinigung notwendig?
Bank D kein FSA (keine Kapitalerträge):
Steuerbescheid bzw. Nullsteuerbescheinigung notwendig?
Danke und Grüße
Ingo