Altersrente nach Teil-Erwerbsminderungsrente

  • Hallo.


    Platt gesagt: Es wird geschaut, was an Entgeltpunkten bis Rentenbeginn (Beginn der Altersrente) erwirtschaftet wurde. Wurden Entgeltpunkte nach Beginn der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erwirtschaftet, so zählen die auch mit. :)

  • Empfehlung - einfach mal bei der Rentenversicherung anrufen - telefonische Beratung ist dort wirklich sehr gut - nach meiner Erfahrung - vorher Rentenversicherungsnummer parat haben

  • Problem ist, dass eine Vorrente genaue Aussagen (oder auch schnelle Aussagen) zu einer Altersrente schwierig macht.

    Ggf. muss eine Probeberechnung durch die Sachbearbeitung erfolgen und das kann aktuell (insbesondere wenn das Versicherungskonto durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geführt wird) quälend lange dauern. :sleeping:

  • Neben der Teilerwerbsminderungsrente ist Zusatzeinkommen erlaubt. Höhe wird von der RV beim Rentenbescheid mitgeteilt. Bei Einkommen mit Rentenanteil werden auch Rentenpunkte gesammelt.

    Wer bereits in Rente, auch Teilerwerbsrente, ist, erhält keine jährliche Renteninformation mehr. Daher bei der RV melden, einen Renteneintrittstermin mitteilen und die Rentenhöhe errechnen lassen. Kann derzeit jedoch etwas dauern.