Erneuter Anspruch auf ALG1 vor 50 J

  • Hallo,

    Ich bin 29 JA. Ich habe 3 Jahren durchgehend gearbeitet dann wurde ich gekündigt. Aktuell beziehe ich ALG1 schon für 9 Monaten und ich habe eine Stelle gefunden und ich werde mich von AA abmelden. Zur meiner Frage, angenommen habe ich jetzt mindestens 3 oder 4 Jahren gearbeitet, dann wieder arbeitslos, dann bekomme ich wieder Anspruch auf ALG1 für 1 Jahr oder nur für 3 Monaten (dann insgesamt 12 Monaten vor 50 Jahren) oder es würde von Anfang an berechnet werden

    Vielen Dank

  • Mensch, einfach mal selbst recherchieren. Gerade wenn man gerade arbeitslos ist, hat man für so eine kleine Recherche doch erst recht Zeit, oder nicht?


    Die Info ist wirklich extrem easy auffinden: https://www.arbeitsagentur.de/…geld-anspruch-hoehe-dauer


    Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.


    Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.


    Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.


    Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen in der Regel innerhalb der vergangenen 5 Jahre liegen. Dabei können mehrere versicherungspflichtige Zeiten zusammen gerechnet werden.


    Ich verstehe verwirrenderweise die Fragestellung dahingehend nicht, warum ein 29-Jähriger hier nach dem ALG1-Anspruch in einem Zusammenhang fragt, bis zu dem er noch sage und schreibe 21 Jahre Zeit hat?? Also, als ich 29 Jahre alt war, haben mich die ALG-Regelungen von der Generation 50+ mal so gar nicht interessiert .... weil sowas in jungen Jahren mal so überhaupt gar keine Rolle spielt.


  • Keine Angst, neuer Bemessungszeitraum, neuer Anspruch. :thumbup:

    Neuer kompletter Bemessungszeitraum wäre hier korrekt, also mindestens 12 Monate Anstellung. Denn überlebt der Fragesteller die nächste Probezeit nicht, werden die 9 Monate ALG1 von vorher abgerechnet und es ergibt sich dann tatsächlich ein wesentlich kürzere Anspruchsdauer als 1 Jahr. Man kann sich in dem Rahmen mal zum Thema Bestandsschutz schlau machen, wer möchte.