Nichtabnahmegebühr zurückfordern

  • Kann man die Nichtabnahmegebühr zurückfordern?
    Hat jemand damit Erfahrung oder hat dies jemand schon gemacht?
    Brauche dringend Infos darüber.
    Mein Vertrag ist von April 2002.


    OLG Brandenburg verpflichtet Banken zur Rückzahlung gegenüber KreditkundenanGezahlte Nichtabnahmeentschädigung zurückfordern.
    Das OLG Brandenburg (WM 2000, 2191) hat eine zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene Entscheidung zu sog. Verbraucherdarlehen gefällt. Danach können, sofern der Kredit nicht zur Auszahlung gelangte, bezahlte Bereitstellungszinsen sowie eine gezahlte Nichtabnahmeentschädigung zurückgefordert werden.

  • Die Nichtabnahmeentschädigung soll 2% von der Darlehenssumme normalerweise sein.
    Bei mir waren es bei 7000 Euro über 9000 Euro Nichtabnahmegebühr und bei 32000 Euro normal 1600 Euro.
    Schreibe der Bank Mails Briefe und Faxe, um die Nichtabnahmegebühr überprüfen zu lassen.
    Leider natürlich keine Reaktion von der Bank.
    Habe mich bei zuständigen Ombudsmann darüber beschwert, dass man als Kunde keine Auskunft bekommt.
    Desweiteren habe ich mich an die Verbraucherzentrale gewandt um diese Gebühr zu überprüfen.
    Da die Bank mir den Kredit gekündigt hat und nicht ich gekündigt habe.
    Wer hat auch diese Erfahrungen gemacht?
    Wieviel musste Ihr zahlen als Entschädigung?
    Bitte melden Euch und gebt mir Feedback zur Nichtabnahmegebühr.