Hallo,
ich versuche für meine demente Tante einen größeren Betrag als Festgeld anzulegen. Ich bin amtlich bestellter Betreuer meiner Tante. Meine bisherigen Bemühungen scheiterten leider. Als Hinweis erhielt ich die Aussage.“ Der Kunde muss als natürliche Person auf eigene Rechnung handeln (gemäß § 3 Abs.1 Nr.3 Geldwäschegesetz“
Es muss doch für einen Betreuer möglich sein, Geld für die betreute Person anzulegen. Können Sie mir dazu einen Rat geben?
War das schon bei Ihnen ein Thema?
Mit freundlichen Grüßen
quule