Wir haben den Unterhalt an bedürftige Personen, d.h. für unsere nicht mehr kindergeldberechtigte Tochter im Zweitstudium, geltend gemacht. Das Finanzamt verlangt für die aufgeführten Werbungskosten der Tochter vollständig die Belege. Genügt es nicht, die im Steuerprogramm für die eigene EST_Erklärung der Tochter erzeugten Anlagen/Übersichten zu den Werbungskosten einzureichen?
Unterhalt an bedürftige Personen, Kinder
- Chrisbi
- Erledigt
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Chrisbi Nein, sonst wäre es ja mögloch die tatsächlichen Aufwendungen zu seinen Gunsten großzügig aufzurunden. Die Belege dienen als Beweis, dass diese Aufwendungen tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind. Die darf das Finanzamt verlangen. Sollten Sie der Bitte nicht nachkommen, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass es keine Belege gab und die Ausgaben streichen.
VG
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Wohnt die Tochter mit im gemeinsamen Haushalt? Wenn nicht, ist der Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen.
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okay, dann also alles zum 2. mal einreichen, einmal Finanzamt der Tochter und einmal Fnanzamt der Eltern