Lohnsteuermäßigung

  • Hallo,


    ich habe aufgrund von doppelter Haushaltsführung einen Antrag für Lohnsteuerermäßigung am 30.11.2014 beim Finanzamt abgegeben.
    Es war zwar auf den letzten Drücker, aber immerhin.
    Die Gesamtsumme im Antrag betrug ca. 12.260 Euro.
    Die Sachbearbeiterin hat mir daraufhin eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2014 per Post geschickt und mir gesagt ich solle diese meinem Arbeitgeber vorlegen. - Hab ich auch gemacht.


    Auf der Bescheinigung steht in der Spalte: Fürdie Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn steuerfrei abzuziehen
    Jahresbetrag 12.250€ I monatlich 12.250€


    Die Sachbearbeiterin sagte mir auf Nachfragen, dass sie den Betrag in Elstam eingetragen hat.


    Meine Frage:
    Ist die Einsparung bei der Lohnsteuer für 2014 nun komplett im Dezember vom Arbeitgeber auszuzahlen?
    Ich habe gelesen das die ermäßigte Lohnsteuer des Jahres nach Antragsstellung auf die restlichen Monate aufgeteilt wird. (in diesem Fall Dezember)
    Oder kann ich im Dezember maximal die anfallendeLohnsteuer einsparen?
    Ich hatte echt gedacht ich bekäme im Dezember um die 4.000€ Euro zurück. ^^


    Meine Personalchefin sagte mir lediglich sie könne im System nichts eintragen. Wahrscheinlich wusste sie dort noch nicht, dass der Betrag in Elstam steht.


    Kann mir das jemand erklären?
    Ist meine erster Antrag beim Finanzamt. Steuererklärung hab ich auch noch nie gemacht.


    Danke im voraus. :)

  • Hallo,


    vom Bruttolohn im Dezember sind 12.250,00 steuerfrei.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Bruttolohn im Dezember niedriger ist als dieser steuerfreie Betrag. Da der steuerfreie Betrag auf die restlichen Monate = 1 Monat (Dezember) verteilt wird, sollte im Dezember vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten werden. Die Differenz können Sie sich dann über die Einkommensteuererklärung zurück holen (was noch nicht ausgeschöpft ist).


    Die Personalchefin kann den Freibetrag nur noch elektronisch in Form der gespeicherten ELSTAM-Daten von der Behörde abrufen, aber nicht mehr selbst im Lohnabrechnungssystem manuell abändern.


    Viele Grüße
    Elke

  • wie soll den der antrag auf lohnsteuerermässigung bei sozialleistungen wie insbes. Elterngeld helfen? Das wird durch pauschalabzüge vom brutto ermittelt. Ist da jmd der unterschied elterngeldnetto u nettoeinkommen nicht geläufig oder findet hier jmd einen fehler in meinem denken?