VL Wechsel Bausparen vs. ETF?

  • Hallo Zusammen,

    ich zahle meine VL seit 20 Jahren in einen Bausparvertrag ein (auf Anraten der Verbraucherzentrale 87,50 €/Monat), der mit 2,5 % verzinst ist und letztes Jahr zuteilungsreif war. Seit letztem Jahr bekomme ich keine Wohnungsbauprämie mehr und werde außerdem keine Immobilie erwerben, renovieren o.ä. Daher nun meine Fragen:

    Macht es Sinn, die VL weiter in den Bausparvertrag einzuzahlen? Oder soll ich den Vertrag lieber beitragsfrei stellen und mir eine lukrativere Geldanlage in Form von EFT zulegen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Die Wohnungsbauprämie muss natürlich zurückgezahlt werden. Das ist ja klar, es geht hier um Staatsknete. Du brauchst das Geld ja nicht für eine Immo.


    Die meisten Gerichtsurteile im Sinne der Bausparkassen gehen in die Richtung, dass der Vertrag spätestens 10 Jahre nach der Zuteilungsreife von der Bausparkasse gekündigt wird. Man kann genauso gut davon ausgehen, dass die Bausparkasse noch viel früher kündigen wird.


    Natürlich ist ein rentables Investment am Finanzmarkt einer weiteren Besparung des Vertrages vorzuziehen.

  • Die Wohnungsbauprämie muss natürlich zurückgezahlt werden. Das ist ja klar, es geht hier um Staatsknete. Du brauchst das Geld ja nicht für eine Immo.


    Die meisten Gerichtsurteile im Sinne der Bausparkassen gehen in die Richtung, dass der Vertrag spätestens 10 Jahre nach der Zuteilungsreife von der Bausparkasse gekündigt wird. Man kann genauso gut davon ausgehen, dass die Bausparkasse noch viel früher kündigen wird.


    Natürlich ist ein rentables Investment am Finanzmarkt einer weiteren Besparung

    Verstehe ich Dich richtig, dass ich die Wohnungsbauprämie für die letzten 20 Jahre zurückzahlen muss, wenn ich das Geld für keine Immobilie verwende?

    Und dass ich den Vertrag ab jetzt beitragsfrei stellen soll bis er von der Bausparkasse gekündigt wird?

  • 1.) Verstehe ich Dich richtig, dass ich die Wohnungsbauprämie für die letzten 20 Jahre zurückzahlen muss, wenn ich das Geld für keine Immobilie verwende?


    2.) Und dass ich den Vertrag ab jetzt beitragsfrei stellen soll bis er von der Bausparkasse gekündigt wird?

    Rückfrage 1.) NEIN, ich korrigiere meine erste Antwort von oben, weil die Zweckgebundenheit der Wohnungsbauprämie erst bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.01.2009 gilt. Du hast jedoch einen Altvertrag.


    Rückfrage 2.) JA.


    https://www.bmi.bund.de/DE/the…paren/bausparen-node.html

    Altverträge

    Bei Bausparverträgen, die

    • nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz gefördert werden sowie bei
    • nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz geförderten Bausparverträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31. Dezember 2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde,

    ist Folgendes zu beachten:


    Die staatliche Förderung des Bausparens dient grundsätzlich der Bildung von Wohneigentum. Deshalb müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden, wenn die von der Bausparkasse vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren mittels Zuteilung ausgezahlten Bausparmittel - Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien - nicht unverzüglich und unmittelbar für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dazu zählen unter anderem der Bau oder der Erwerb eines Hauses, der Kauf von Bauland, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen, Energiesparmaßnahmen sowie die Ablösung von Hypothekendarlehen.


    Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

    1. Trotz Verwendung des Bausparguthabens innerhalb der Sperrfrist für nicht wohnungswirtschaftliche Zwecke gehen die gewährten Förderbeträge bei längerer Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod nicht verloren.
    2. Trotz Verwendung des Bausparguthabens für den Wohnungsbau müssen die Förderbeiträge jedoch dann zurückgezahlt werden, wenn das Bausparguthaben vor Zuteilung des Bausparvertrages innerhalb der Sperrfrist ausgezahlt wird.

    Nach Ablauf der Sperrfrist müssen die Förderbeträge nicht zurückgezahlt werden. Über das Bausparguthaben kann ohne Zweckbindung verfügt werden.


    Entscheidend bei nicht wohnungswirtschaftlicher Verwendung ist also die Sperrfrist. Ist auf Beiträge eine Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz oder eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz gewährt worden, so beträgt die Sperrfrist bei Verträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, sieben Jahre.

  • Ich bin bei Punkt 2 anderer Meinung.


    Du kannst den Vertrag aus meiner Sicht definitiv weiter bespare. Nehme aber die Zuteilung nicht an, wenn dich die Bausparkasse anschreibt.


    Du musst entscheiden ob du eine sichere Anlage mit 2,5 Prozent nutzen möchtest oder mit höheren Schwankungen (ETF) die Chance auf 5-7 Prozent haben möchtest.


    Viele Grüße

    Michael

  • Hallo Michael,

    danke für Deine Hilfe.

    Die Zuteilung habe ich nicht angenommen; das Schreiben kam schon.

    Das ist eben die Frage, wo ich mir unschlüssig bin.

  • Danke für die Aufklärung.

  • Hallo Michael,

    danke für Deine Hilfe.

    Die Zuteilung habe ich nicht angenommen; das Schreiben kam schon.

    Das ist eben die Frage, wo ich mir unschlüssig bin.

    Ich würde mir eine Aufteilung zwischen sicherer Anlage und chancenorientierter Anlage/ETF (z.B. 100 - Lebensalter ) festlegen.

    Für den sicheren Bereich hast du in deinem persönlichen Fall bereits ne geniale Lösung.

    Grundsätzlich kommt es natürlich auch darauf an, wie schnell du auf bestehendes Vermögen zugreifen "musst".

    Wenn du das Geld z.B. für ein Auto in einem Jahr benötigst, ist aus meiner Sicht lediglich das Girokonto bzw. Tagesgeld geeignet.

    Wenn du noch Fragen hast, gerne melden.

  • Ich würde mir eine Aufteilung zwischen sicherer Anlage und chancenorientierter Anlage/ETF (z.B. 100 - Lebensalter ) festlegen.

    Für den sicheren Bereich hast du in deinem persönlichen Fall bereits ne geniale Lösung.

    Grundsätzlich kommt es natürlich auch darauf an, wie schnell du auf bestehendes Vermögen zugreifen "musst".

    Wenn du das Geld z.B. für ein Auto in einem Jahr benötigst, ist aus meiner Sicht lediglich das Girokonto bzw. Tagesgeld geeignet.

    Wenn du noch Fragen hast, gerne melden.

    Super, danke Dir.

  • Für Langlebigkeitsprognosen gelten Riester-Rentenversicherungen nach wie vor als relativ gutes Produkt. Ja, Langlebigkeit á la 90+ ist einer der ganze wenigen sinnvollen Gründe, überhaupt eine Riester abzuschliessen.


    Es gibt immer mehr Riesterverträge mit Aktienanteilen (fondsgebunden). Voraussetzung ist jedoch, dass man nicht erst im Alter von 52 oder so mit dem Riestern startet. Dies nur mal eine von mehreren AV-Alternativen zu ETF´s.


    Wer erst Tag heute mit Aktieninvestments startet, sollte realistischerweise den mindestens nächsten richtig großen Crash einpreisen bzw. aussitzen können. Die Fallhöhe ist zur Zeit enorm, im nie zuvor dagewesenen Ausmaß. Ich gehe pers. gehe von mindestens 2 sehr großen Crash´s in den kommenden 10 bis 20 Jahren aus.


    Besser man bleibt skeptisch und wird vom Guten überrascht oder halt nicht.


    Viel Glück!

  • Warum soll die Fallhöhe enorm und diesmal anders als sonst sein?


    Zwei Crash in den nächsten 20 Jahren vorherzusagen, ist jetzt keine "riesen Leistung";)

    Da hätte ich jetzt schon gerne noch den genauen Grund und die Jahreszahlen des jeweiligen Crash gewusst;)

  • Riester hab ich schon. Es geht um VL. Trotzdem danke.