Trotz Kreuzbandriss BU-Wechsel möglich?

  • Hallo zusammen,


    seit ca. 2,5 Jahren bin im Beruf als Assitenzarzt und habe seit 1,5 Jahren eine BU abgeschlossen. Leider ist mir aufgefallen, dass ich damit nicht unbedingt die besten Konditionen und den besten Anbieter gewählt habe.


    Da ich mir vor zwei Monaten einen Kreuzbandriss mit Meniskusriss zugezogen habe, hatte ich Zeit, mir meine Verträge genauer durchzulesen. Die Verletzung wird wohl nach einer kreuzbanderhaltenden OP folgenlos ausheilen.


    Eigentlich würde ich gerne meinen BU-Anbieter wechseln. Allerdings wurde mir von einem Berater mitgeteilt, dass eine Versicherung meines Knies in Zukunft nicht mehr möglich sei.


    Hätte ich auch in ein paar Jahren, wenn die Verletzung vermeintlich ausgeheilt ist keine Chance mehr darauf?

    Vielen Dank!

    Thomas

  • Hallo thomashuber , das ist ja ein etwas unglücklicher Verlauf - ich wünsche Ihnen gute Besserung!


    Es ist durchaus sinnvoll, eine bestehende BU im Rahmen eines BU-Checks (Inhalt v.d. Moderation entfernt) zu überprüfen. Selbst beim gleichen Anbieter sind neuere Tarife meistens leistungsstärker und manchmal sogar günstiger. Natürlich sind dabei aber i.d.R. neue Risiko- und Gesundheitsfragen zu beantworten, das ist mit neuen Risiken verbunden (ggf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, die Fristen des § 19 VVG beginnen neu zu laufen etc.).


    In Ihrem Fall werden Sie eine neue / andere BU zunächst nur mit einem Leistungsausschluss für das betroffene Knie bekommen. Das ist ein Minuspunkt, der mit anderen Verbesserungen (leistungsstärkerer Tarif, der z.B. vorsätzliche Vergehen im Straßenverkehr abdeckt, ggf. günstigerer Beitrag) abzuwägen ist. Wenn der neue Tarif ansonsten deutlich besser und/oder günstiger ist, sollten Sie sich die Frage stellen, für wie hoch Sie in Ihrem Beruf das konkrete Risiko halten, wegen einer Knieerkrankung berufsunfähig zu werden und um wie viel höher Sie die "Ausfallwahrscheinlichkeit" Ihres Knies nach der Vorgeschichte einschätzen. Als Assistenzarzt können Sie das vielleicht ganz gut beurteilen. Beides ist dann miteinander abzuwägen: Werden Sie im Beispiel eher berufsunfähig, weil Sie über eine rote Ampel gingen oder fuhren, dann spricht das für den neuen Tarif, wenn Sie das Risiko des Knies höher einschätzen, dann behalten Sie besser die alte BU. Ist der neue Tarif trotz des höheren Eintrittsalters deutlich günstiger (auch das kommt vor), dann ist die Frage, ob Ihnen der eingesparte Beitrag den Verzicht auf Leistungen für Ihr Knie wert ist.


    Nach ein paar Jahren können Sie bei einem Anbieter mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis für Ärzte unter folgenden Prämissen mit guter Aussicht auf Erfolg Überprüfung und Entfall des Leistungsausschlusses beantragen:

    • Kreuzbandriss: Wenn nur einmalig vorgefallen, eine Sehnennaht oder ein Kreuzbandersatz durchgeführt wurde, deshalb keine Metalle mehr im Körper vorhanden sind und die Beschwerden mehr als 5 Jahre zurückliegen.
    • Meniskusriss: Wenn operiert, Meniskus wurde nicht vollständig entfernt und Beschwerden mehr als 3 Jahre zurückliegen.

    Alles unter der Prämisse, dass diese Verletzung nur einmalig vorgefallen ist, das Knie dann wieder vollständig beschwerdefrei und voll belastbar ist und Sie nicht größtenteils im Gehen, Stehen, Knien oder in der Hocke arbeiten.


    Oder Sie warten so lange und stellen erst in 5 Jahren einen Antrag. Der wird dann direkt "glatt" policiert. Sie tragen aber bis dahin das Risiko anderer zwischenzeitlicher gesundheitlicher Veränderungen.


    Heißer Tipp: Beim nächsten Versicherungsprojekt gleich von Anfang an "richtig" beraten lassen, idealerweise von jemand, der auf die Beratung von Ärzten spezialisiert ist :)

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  • OK - da steht, dass die BU vor 1,5 Jahren abgeschlossen wurde!

    Und jetzt kommt eine solche Empfehlung von einem Versicherungsmakler - bessere Bedingungen im 'Vergleich zu 2020 oder 2019 ......????

    Günstigerer Beitrag?

    Bessere Leistung?

    Abwägen, was wahrscheinlicher ist? Also überfahren zu werden oder wegen Krankheiten des Knies den Beruf nicht mehr ausüben?

    Es wird mit "kostenfreiem" BU-Check geworben. Dazu sage ich: Was nichts kostet ist nichts Wert, weil es dann hier im Ergebnis doch eher zur provisionsauslösenden
    Umdeckung führen wird.

    Mit den genannten Eckdaten kann es doch nur heißen: Sie haben eine BU und die bleibt.

    Was man prüfen dürfte, wäre ggf. ob die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt wurde und das ist etwas, was Geld kostet und der Versicherungsmakler nicht gegen Geld anbieten darf. Ein Arzt sollte das aber selbst können!

  • Lange Oog , das ist ja schön, dass Sie auch hier mithelfen möchten. Sie werden ja zu einem richtigen Fan meiner Forumsbeiträge :). Das Thema BU scheint allerdings nicht so Ihre Stärke als Versicherungsberater zu sein. Starke Sprüche vermischt mit leeren Allgemeinplätzen ("was nichts kostet ist nichts wert" bzw. "provisionsauslösende Umdeckung") kommen dann etwas merkwürdig rüber. Richtige Profis haben so etwas doch nicht nötig, oder?


    Vor 1,5 Jahren = 9/2019. Das ist doch gar nicht so schwer auszurechnen. Berücksichtigt man die Zeit zwischen Antragstellung und Policierung heißt das Stand der Bedingungen ca. 7/2019. Seitdem hat eine Reihe von Gesellschaften ihre Bedingungen verbessert, gleichzeitig die Kalkulation der Berufsgruppen nachjustiert und die Beiträge angepasst - im Guten und im Schlechten. Dazu zählen u.a. HDI, Barmenia, Alte Leipziger, Volkswohl Bund, LV 1871, Allianz, Die Bayerische und die Deutsche Ärzteversicherung. Gerade Ärzte zahlen seither im Vergleich zu einer BU aus Mitte 2019 trotz eines höheren Eintrittsalters häufig weniger bei gleichzeitig besseren Leistungen - manchmal sogar beim gleichen Anbieter! Wenn man wie wir auf die Beratung von Ärzten spezialisiert ist, dann hat man das schon x-mal durchgerechnet und verglichen.


    Solange ich nicht im Detail weiß, welchen Tarif thomashuber 2019 abgeschlossen hat, mit welcher Konfiguration (Höhe BU Rente, Endalter, Leistungsdynamik, AU Klausel, Berufsgruppe - Anteil operative Tätigkeit) und zu welchem Beitrag und solange ich nicht prüfen konnte (das machen wir kostenlos), ob er damals alle Risiko- und Gesundheitsangaben korrekt gemacht hat (sorry, damit haben leider auch Ärzte häufig ihre Probleme), würde ich persönlich mich hüten, hier eine öffentliche Empfehlung abzugeben, was er zu tun oder zu lassen hat. Das wäre mir viel zu spekulativ und zu unprofessionell.


    Erst in Kenntnis dieser Umstände kann man Herrn Huber einen qualifizierten Rat erteilen. Was er dann daraus macht und was er priorisiert (ggf. besseres Bedingungswerk mit günstigerem Beitrag vs. Leistungsausschluss Knie), muss er - nach entsprechender Beratung - selbst entscheiden. Ich würde mir nicht anmaßen, ihm diese Entscheidung abzunehmen bw. ihm das eine oder das andere vorzuschreiben.


    Einen kleinen Seitenhieb kann ich mir nach Ihren Ansagen nicht verkneifen - ich bitte um Nachsicht: Versicherungsmakler sind scheinbar etwas anders gestrickt als manche Versicherungsberater, die gerne schnelle Schüsse aus der Hüfte abgeben. :)

    Frohe Ostern! :)

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