Gruppenreise Sommer 2021 - Reiserücktrittsversicherung?

  • Hallo,


    ich möchte im Sommer 2021 zusammen mit 9 weiteren Personen eine Individualreise nah Kroatien antreten. Gebucht ist bis jetzt ein Ferienhaus im Urlaubsziel. Mir stellt sich nun die Frage, ob jedes einzelne Gruppenmitglied eine einzelne Reiserücktrittsversicherung abschließen sollte oder, ob wir uns die sogenannten "Gruppenreiserücktrittsversicherungen" genauer ansehen sollten? Leider gibt es auf Finanztip keinen Ratgeber zu Gruppenreisen :(

    Es geht etwas konkreter um den Fall, dass zum Beispiel ein oder mehrere Mitglieder Corona positiv getestet werden oder sich in Quarantäne begeben müssen. Wir würden natürlich, falls es sich nur um eine oder zwei Personen handelt, die Reise trotzdem antreten. Wie kommen die Betroffenen aber an ihr Geld/ an ihren Anteil am Ferienhaus?

    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße

  • Hallo CTT ,

    willkommen hier im Forum.

    Das mit den Reisen sehe ich als keine gute Idee an. Auch wenn es erlaubt sein sollte.

    Ich habe große Hochachtung vor den Mitarbeitern der Intensivstationen. Da sollte man nach meiner Meinung alles Tun, um die Mitarbeiter zu entlasten. Leider kommen die Mitarbeiter der Intensivstationen in der Öffentlichkeit zu kurz. Warum ? Weil sie gar keine Zeit haben, hier zu schreiben.

    Sicher kommen auch wieder Zeiten, wo das Reisen mit weniger Gesundheitsrisiko möglich sein wird. Leider sehe ich die Impfquote der Bevölkerung im Sommer 2021als noch viel zu gering an.

    Gruß


    Altsachse

  • Und was hat dieser Beitrag jetzt konkret mit der - sachlichen - Frage von CTT zu tun?

  • Altsachse

    Ich stimme Dir inhaltlich zu - was den Mitarbeitern auf der Intensivstation und allen anderen Pflegekräfte angeht!

    Nur war dieses nicht die Frage. Ich finde es nicht gut, wenn es auf eine Finanzfrage eine politische Antwort gibt.

  • Herrliche Diskussion - der Klassiker!

    Einer stellt eine Frage, die kaum jemand hier beantworten kann, weil es eine Frage ist, die nach Profis schreit - Profis für Reiseversicherungen.

    Und der Nächste kommt mit einem Ratschlag um die Ecke, der zwar an und für sich nicht falsch ist, aber um den er nicht gebeten wurde.

    Mal sehen ob wir Laien finden, die auch nur im Ansatz auf eine Antwort kommen würden.

    Mein Hinweis wäre, dass Fragen zu stellen sind - Fragen, die man bitte anhand von Nachweisen prüfen muss.

    Die erste Frage wäre, ob alle 10 Gruppenmitglieder die Buchung durchgeführt haben und in der Buchung stehen, oder nur eine Person für alle das Ferienhaus gemietet hat.

    Neben Dauer (Anreise in tt.mm.jjjj und Abreise in tt.mm.jjjj) und exakter Miete - ja, so etwas ist unabdingbar für eine Antwort - sind noch einige andere Aspekte zu klären.

    Es gibt dafür sicher Lösungen und sicher auch mit Quarantäne als Auslöser. Ggf. auch mit dem Auslöser der indirekten Quarantäne. Das steht in den AVB der Police.

    Reiserücktrittsversicherungen für Gruppen kann man sogar googeln und stößt auf die Klassiker: Allianz, ERV, Hanse Merkur Reiseversicherung, Union Reiseversicherung, etc.

    Dort kann man dann anfragen, die richtigen Fragen stellen und bekommt Antworten oder auch nicht.




  • Hallo Lange Oog, danke für den Hinweis, genauere Angaben:


    1. Tatsächlich hat eine Person für alle das Haus gemietet

    2. Zeitraum: 18.07.21 - 28.07.21

    3. Hauspreis: ca. 2500€

  • Nun, wenn nur eine Person ein Haus gemietet hat, dann ist auch nur eine Person gesamtschuldnerisch haftbar.

    Gibt es einen Vertrag - als Gesellschaft bürgerlichen rechts - der irgendwen zu irgendetwas verpflichtet?

    Ihr wollt eine Versicherung - wer denn für was und weswegen?

    Sorry, aber da beginnt es - und nachher hat die böse Versicherung nicht bezahlt!

  • Vorschlag - jeder überweist jetzt sofort 250 Euro, du dann 2.500 und wenn einer nicht reisen kann, dann hat der Pech gehabt.

    Ich will 250 Euro versichern, weil das ein Risiko für mich ist - manchmal bin ich erschüttert!

  • ... ich kann jedem Einzelnen eine solche Versicherung anbieten!

    - Versicherungssumme (pro VN) = 250€

    - Einmalbeitrag (pro VN) 125€ plus 50€ Verwaltungskosten = 175€

    - Selbstbeteiligung im Schadenfall = 50% der Versicherungssumme

  • Vorschlag - jeder überweist jetzt sofort 250 Euro, du dann 2.500 und wenn einer nicht reisen kann, dann hat der Pech gehabt.

    Ich will 250 Euro versichern, weil das ein Risiko für mich ist - manchmal bin ich erschüttert!

    Hallo Lange Oog,


    ich muss zugeben, ich verstehe Ihren letzten Satz nicht. Ist dieser ironisch gemeint? Ist der Betrag von 250€ pro Person zu niedrig, um eine Rücktrittsversicherung abzuschließen?

    Vielleicht muss ich noch etwas ergänzen: Wir sind eine Gruppe von 10 Personen, keiner älter als 18. Da empfinden wir 250€ jeweils als nicht ganz zu vernachlässigen.

  • ... ich kann jedem Einzelnen eine solche Versicherung anbieten!

    - Versicherungssumme (pro VN) = 250€

    - Einmalbeitrag (pro VN) 125€ plus 50€ Verwaltungskosten = 175€

    - Selbstbeteiligung im Schadenfall = 50% der Versicherungssumme

    Hallo JDS,


    bitte nicht ins Lächerliche ziehen, danke.

  • Hallo Lange Oog,


    Wir haben an folgenden Fall gedacht: Zum Beispiel erkranken 10 Tage vor Reiseantritt 2 Personen an Corona. Der Rest möchte trotzdem fahren. Da sich die Kosten nicht erhöhen sollen für den Rest behalten wir den Anteil der beiden Personen ein, jedoch würde die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einem "Corona-Versicherungsbrief" siehe z.B. https://www.travelsecure.de/re…seschutzbrief-corona.html und

    https://www.travelsecure.de/re…penreiseversicherung.html

    den beiden Personen Ihren Anteil am Haus erstatten. Oder 4 müssen in Quarantäne oder wie auch immer...


    Ich stelle mir nun nach Ihrer Antwort die Frage: Geht dies trotzdem, wenn nur eine Person das Haus für alle gemietet hat?

  • ... ich würde einfach mal die Bedingungen wälzen (Gruppen mit benannten Teilnehmern...) und/oder einfach bei dem Laden anrufen, whatsappen oder die Frage/n via Chat klären.

  • Schlesinger scheint ganz firm zu sein, was Reise und Co. anbelangt. Vielleicht bekommen wir da noch etwas Input. :)

    Danke für die Blumen!


    Ich habe mich allerdings mehr auf Reise- und Beförderungsrecht spezialisiert und nicht auf Versicherungsrecht. Hier scheint doch eher eine versicherungsrechtliche Frage beantwortet werden zu müssen.


    Trotz der geringen Pro-Kopf-Kosten an der Ferienhaus-Gesamtmiete, stelle auch ich mir die Frage, ob man dies nicht aus eigener Tasche bezahlen könnte, wenn man nicht reisen kann. Diese Frage wurde hier allerdings schon erörtert.


    Wenn man unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen möchte (leistet ja nicht nur bei Corona, sondern auch bei Arbeitslosigkeit, bei Todes- oder Krankheitfall naher Angehöriger usw., aber nicht bei reiner Reiseunlust!), dann sollte man ganz einfach bei den einzelnen Versicherungsunternehmen (ergoogeln!) anfragen, ob und was sie in dem Fall anbieten können.


    Allerdings gebe ich zu bedenken:

    "Bei der Reiserücktrittsversicherung für das Ferienhaus ist immer der reine Objektpreis bzw. Mietpreis zu versichern. Sollten sie mit einer Gruppe von mehreren Personen, z.B. zwei Familien gemeinsam ein Ferienhaus anmieten, ist eine gegenseitige Absicherung bis maximal 6 Personen möglich." Quelle: https://www.reiseversicherung-…sversicherung-ferienhaus/

    Genauso auch:

    "Es verreisen auch sehr häufig zwei befreundete Familien gemeinsam zu einem Feriendomizil. Auch hier ist eine gegenseitige Absicherung möglich, jedoch nur bis zu max. 6 Personen. Darüber hinaus muss dann jede Familie ihren Reisepreisanteil durch einen eigenen Vertrag absichern." Quelle: https://www.secure-travel.de/r…cherung/ferienwohnung.php

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)