Heutiger Artikel in der FAZ mit der Überschrift: Auf Nummer sicher
Ist es korrekt, dass die depotführende Bank zwar bei einer Insolvenz derselben das jeweilige Wertpapierdepot als separates Vermögen behandelt? Dieses müsste insofern geschützt sein. Und jetzt meine Frage: Sollte die Bank sich rechtswidrig des Depots bedient haben, habe ich dann überhaupt noch eine Schutz? Die FAZ behauptet in diesem Fall sei der Schutz höchtstens 90 % des Depots bzw. höchstens 20.000 €uro pro Kunde. Im Falle des Falles würde dies durch die EdB erstattet. Heisst das im Umkehrschluss, dass bei kleineren Anbietern wie z.B. Trade Republic auf keinen Fall ein größeres Depot angelegt werden soll? (Größe z.B. 200.000 €uro oder mehr) ?