Debeka ändert Garantiezins in Riester Altvertrag

  • Hallo! Ich habe seit 2006 einen Riestervertrag bei der Debeka mit einem Garantiezins von 2,75%. Wie mir leider jetzt erst auffällt, senkte die Debeka ab 2017 den Zins auf Eigenbeiträge auf 0,9% ab. Ich habe nun schon auf mehreren Internetseiten gelesen, dass diese Änderung bei Altverträgen nicht rechtskräftig ist. Gab es hierzu bei Finanztip schonmal einen Beitrag bzw. kann mir jemand helfen, wie ich nun weiter vorgehen soll? Gibt es z.B. Hilfe seitens der Verbraucherzentralen oder gibt es bereits Sammelklagen gegen die Debeka?


    Vielen Dank vorab.

  • Hallo Hanna,

    die Debeka geht davon aus, dass die Erhöhung des Eigenbetrages ein neuer ergänzender Vertragsabschluss ist. Nur für diese Erhöhung gilt dann der neue Rechnungszins. Für den vor dem 31.12.2017 vereinbarten Eigenbetrag sowie die Zulagen gilt weiterhin der Rechnungszins von 2,25%. Eine rückwirkende Änderung findet daher grundsätzlich nicht statt. Das Prozedere ist in Deiner Jahresabrechnung unter "Mindestleistungen" erläutert.

    Mit besten Grüßen

    sapere_aude

  • Danke schonmal. Ja, es betrifft "nur" Erhöhungen des Eigenbeitrags, verstehe es aber trotzdem so, dass selbst dies nicht rechtsgültig ist. Die nächste Frage ist: momentan sind meine Eigenbeiträge reduziert aufgrund von Elternzeit und anschließend Teilzeit. Sollte ich aber irgendwann wieder Vollzeit arbeiten und sich damit mein Eigenbeitrag wieder erhöhen, bekomme ich dann dauerhaft weniger Zinsen, richtig? Oder wird dann wieder bis zur Höhe des Eigenbeitrags 2017 mit 2,75% verzinst?

  • Ich weiß nur, dass für Absenkem und wieder Erhöhen keine neuerliche Abschlussgebühr erhoben werden darf. Da gibt es ein BMF-Schreiben. Wie es sich aber auf den Rechnungszins auswirkt kann ich Dir nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich würde aber erstmal argumentierten, dass der vor 2018 vereinbarte Eigenbetrag nicht überschritten ist und daher der Rechnungszins von 2,25% anzuwenden ist. Problem: Aus der Abrechnung kannst Du nicht nachvollziehen, welcher Betrag mit welchem Rechnungszins verzinst wurde.

  • § 2 RDG .... ich will nichts sagen, aber das ist hier Rechtsdienstleistung und ich fürchte auch, dass ohne das vollständige lesen und verstehen der dem Vertrag zu Grunde liegenden AVB irgendjemand - also nicht einmal jemand der so etwas beruflich macht - eine angemessene Antwort geben kann.

    Man kann statt öffentlich zu jammern klagen ....... dazu wäre ein Rechtsanwalt sicher nützlich!

    Prozesse kann man verlieren - vor allem wenn man Vorne nicht richtig liest oder die Rechtsauffassung von ordentlichen Gerichte als rechtsirrig angesehen wird.

    Dazu kommt, dass hier Begriffe genutzt werden, die fachlich nicht korrekt sind - wer aber nicht korrekt formuliert, der kann weder helfen noch kann ihm geholfen werden.

    Kleiner tip - das lesen der AVB bringt die Lösung!

    Es gibt Menschen, die lesen und erklären einem das - das kostet Geld.

  • Hallo Lange Oog,


    danke für Deinen Hinweis, den ich ernst nehmen. Ich habe es noch als unschädlichen Erfahrungsaustausch gesehe, da meine Frau mutmaßlich den gleichen Vertrag hat und gerade gestern die Abrechnung für 2020 in der Post war.

  • Moin,

    ich habe aufgrund der Beiträge die DEBEKA zu Riester und Normal-LV gefragt was sie im jeweiligen Erhöhungsfall etc gemacht hat und Sie hat jedesmals dargelegt das Sie die Erhöhungen mit dem Ursprungshöhstzinssatz durchgeführt hat.

    Also mein Tip: für jeden Vertrag den individuellen Stand für die Verträge schriftlich darlegen lassen.

  • Guten Abend!
    Auch ich bin mit meiner Rentenversicherung betroffen (abgeschlossen 2010, Garantiezins 2,25%);
    Ich habe mit der Debeka Kontakt aufgenommen, nachdem ich im Netz schon über einen Herrn aus Passau gelesen hatte, dess Anwältin die Debeka zum Einlenken brachte.
    Mir hat die Debeka geschrieben, dass sie bis zum Jahr 2018 freiwillig alle Sparbeiträge mit 2,25% verzinst hat, dies seither aber auf 0,9% reduzieren würde.
    Wo im Vertrag zu lesen ist, dass die Versicherungsgesellschaft den Garantiezins angleichen kann, möchte ich noch anfragen.

    Das Thema wurde hier bereits in einem anderen Thread behandelt.

    Ich frage mich, ob in diesen Fällen - offenbar betrifft es viele! - nicht eine Beschwerde bei der bafin hilfreich sein kann. Das Beschwerdeformular ist einfach auszufüllen und ich denke mir, dass eine die bafin ggf. mehr Power hat als ein einzelner Versicherungsnehmer.

  • Die Debeka scheint diese Masche häufiger zu versuchen, um mit der Auszahlung von nur noch 0,9% statt 2,25% Garantiezins (genau gesprochen Höchstrechnungszins) Geld zu sparen, siehe z.B. diesen Artikel in procontra aus 2020. Beschwerden bei Versicherungsombudsmann und BaFin sind durchaus einen (kostenlosen) Versuch wert, beide kennen die Debeka schon gut. Die Chancen einer Klage könnten aber auch gut stehen - meint jedenfalls das Amtsgericht Bamberg (Az.: 0103 C 1015/17 – rechtskräftig). Spätestens an dieser Stelle sollte aber ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt ran.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Bei mir hat die Debeka damals (ist aber schon zwei oder drei Jahre her) auf Widerspruch mit Verweis auf das Urteil aus Bamberg eingelenkt und den Garantiezins über die komplette Vertragslaufzeit zugesichert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist