Urlaubsabgeltung bei Arbeitslosengeld

  • Guten Tag,


    Folgender Fall liegt bei mir vor. Ich bin seit September 2019 krankgeschrieben aber immer noch in meinem Arbeitsverhältnis. Nun bin ich seit Februar ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld.

    Mir wurde nun eine Umschulung zum 1.8.2021 bewilligt, da ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dementsprechend habe ich diesen jetzt zum 15.04.2021 gekündigt und erhalte auch keine Sperrfrist.


    Nun stehen mir noch 30 Tage Urlaub zur Auszahlung als Urlaubsabgeltung zu. Den Brief, dass dieser angerechnet wird auf das ALG habe ich bekommen.

    Der Anspruch ruht ja bekanntlich für die Tage des Urlaubs, in dem Fall 30 Tage. Aber das Geld, welches ich durch die Auszahlung meines Urlaubes vom Arbeitgeber erhalte ist nach Abzug der Steuern ungefähr doppelt so hoch wie mein ALG für einen Monat.


    Meine Frage ist nun, ob bei der Auszahlung meines Urlaubes quasi nur das Arbeitslosengeld für 30 Tage abgezogen wird und ich den Rest quasi behalten darf, oder ob das komplette Geld vom Urlaub angerechnet wird.


    ALG im Monat: 825€

    30 Tage Resturlaub nach Abzug der Steuern: 1.800€