Zugewinnausgleich bei geerbtem Haus

  • Sehr geehrte Damen und Herren


    meine Frau und ich haben uns 1999 kennengelernt und 2007 geheiratet.

    Zum Beginn unserer Beziehung/Ehe hatte ich ca. 30.000 Euro, meiner Frau gehörte als Erbengemeinschaft die Hälfte eines Hauses mit Grundstück.


    Im Jahr 2014 verstarb mein Schwiegervater und meine Frau wurde Alleinerbin des Hauses mit Grundstück, welches wir seitdem bewohnen. Den Wert haben wir damals auf ca. 130.000 Euro geschätzt. Das Haus wurde seitdem nicht saniert.


    Aktuell trennen wir uns. An Barvermögen ist nichts mehr da, Schulden und Hauskredit von ca. 30.000 Euro sind noch offen.


    Meine Frau verkauft aktuell das Grundstück und das Haus für 170.000 Euro.


    Meine Frage: steht mit bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu, obwohl das Haus/Grundstück ein Erbe ist?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

  • meine Frau und ich haben uns 1999 kennengelernt und 2007 geheiratet.

    Acht Jahre Probezeit... das war gut!

    Meine Frage: steht mit bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu, obwohl das Haus/Grundstück ein Erbe ist?

    Da wir Mitleser*innen und Mitschreiber*innen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Juristen sind, dürfte es schwierig sein, eine verbindliche Antwort zu erhalten.

    Ein einfaches Telefonat mit einem Scheidungsanwalt oder einer Anwältin dürfte Licht ins Dunkel bringen. Ein paar Euronen sollten dabei wohl draufgehen, sich aber lohnen... schließlich het es ja auch um etwas mehr Geld, als für einen üblichen Wochenendeinkauf...

  • Mein Laienverständnis: Der Anfangswert des geerbten Hauses zum Zeitpunkt des Erbes fällt nicht in den Zugewinnausgleich. Wohl aber die Wertsteigerung. Wenn das Haus bei Schenkung 130.000 wert war und jetzt für 170.000 verkauft wird, entstehen 40.000 Euro Zugewinn, wovon du die Hälfte bekommst.


    Wie gesagt: Laienverständnis

  • Moin,


    da ein Hauskredit erwähnt ist vermute ich, dass die beiden Erbschaften vor und während der Ehe nicht lastenfrei waren? Die Schulden müssen ja auch berücksichtigt werden:

    https://www.scheidung.de/wie-w…dvermoegen-ermittelt.html


    Besonderheiten bei Erbschaften und Schenkungen während der Ehe sind hier kurz erklärt:

    https://www.scheidung.de/erbsc…im-zugewinnausgleich.html


    Relevant für die Berechnung ist auch noch, wie die Erbengemeinschaft aufgelöst wurde. z.B. Schenkung, Ausgleichszahlung oder durch den zweiten Erbfall.

  • Hallo "Erdnuss" (das soll jetzt nicht respektlos klingen! ;))


    vielen Dank für Deine Antwort - allen anderen natürlich auch!

    Die beiden Links haben mir wirklich weitergeholfen, da manche Ausführungen im deutschen recht wirklich schwer zu verstehen sind. Ich möchte eigentlich keinen Anwalt beauftragen, sondern mit meiner Frau die Scheidung einvernehmlich regeln. Gut, für die Scheidung brauchts dann trotzdem einen Anwalt...


    Die Immobilie war vor und während der Ehe nicht lastenfrei. Meine frau hat sie mit einer Restschuld von ihrem Vater geerbt, welche von uns Stück für Stück, wenn auch nicht vollständig, abgetragen wurde.


    Das Haus und das Grundstück hat meine Frau inzwischen verkauft - von dem Kaufpreis wurde auch der noch zu bedienende Hauskredit getilgt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ronny