Frage zur Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer

  • Hallo liebe community,


    ich bin seit 11 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt und trage mich mit dem Gedanken die Branche zu wechseln. Nun bin ich mir aber nicht sicher, welche Kündigungsfrist für mich gilt. Folgende Formulierung steht im Arbeitsvertrag:


    Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten gekündigt werden. Gelten für den Arbeitgeber gesetzlich längere Kündigungsfristen, gelten diese stets auch für die Arbeitnehmerin.


    Was gilt denn nun: die 4 Wochen oder die wesentlich längere gesetzliche Frist (ich glaube, es sind nach so langer Betriebszugehörigkeit 4 Monate)?


    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und bedanke mich schon jetzt für eine baldige Antwort.


    Beste Grüße

    Andrea J.




  • Hallo Andrea,


    laut BGB beträgt die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber in Deinem Fall 4 Monate § 622 Abs. 2 Punkt 4 BGB. Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine längere Frist als die seitens des Arbeitgebers vorschreiben (§ 622 Abs. 6 BGB). Das tut er nicht, sondern bezieht sich auf die gesetzliche Frist.


    Nach meiner (laienhaften) Einschätzung ist das so in Ordnung und die Kündigungsfrist beträgt auch für Dich 4 Monate. Morgen ist übrigens der 29. ;)


    Es lohnt sich aber meistens ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Vielleicht ist der sogar ganz froh, schnell und problemlos Personal abbauen zu können? Und selbst wenn nicht, ist ein Arbeitnehmer, der schon gekündigt hat und vielleicht nur noch Dienst nach Vorschrift macht und im schlimmsten Fall in der Pause baldigen Ex-Kollegen ganz begeistert von den viel besseren Konditionen beim neuen Arbeitgeber erzählt, für die wenigsten Arbeitgeber eine gute Sache. Da findet man fast immer einen Kompromiss und Überstunden und Resturlaub wollen ja auch noch abgegolten werden.


    Also wäre meine (wiederum laienhafte, ich bin kein Jurist) Empfehlung: Morgen mit dem Kündigungsschreiben in der Hand mit dem Arbeitgeber sprechen und dann sehen, was geht.


    Viel Erfolg! Guido

  • Hallo Guido,


    vielen Dank für Deine prompte Reaktion. Ich habe mir das mit den vier Monaten schon fast gedacht, aber wie Du richtig bemerkt hast: ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann manches klären.


    Viele Grüße

    Andrea

  • Hallo Andrea,


    eine kleine Ergänzung möchte ich hinzufügen: Sollest du nach einem Tarifvertrag angestellt sein, kann zudem auch in diesem eine Regelung zu Kündigungsfristen beinhaltet sein. Bevor es da zu einer unschönen Überraschung kommt, wollte ich den Hinweis noch geben.


    Viel Erfolg bei deiner weiteren Berufsplanung!