Bestandsschutz ALG 1

  • Ich erhalte ab 01.03.2021 ALG 1. Jetzt habe ich von der Agentur für Arbeit ein Vermittlungsvorschlag erhalten für eine zunächst befristete Arbeit von 30 h/Woche. Der Bemessungszeitraum für das ALG 1 beruht auf 38,5 h/Woche. Erhalte ich im Anschluss wieder mein ALG 1 in alter Höhe oder wird das ALG 1 gekürzt?

  • Die Berechnungsgrundlage bildet das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erzielt hat.

    Aus diesem Bruttoentgelt wird unter Berücksichtigung der Entgeltabzüge, die gewöhnlicherweise anfallen, ein pauschaliertes Nettoentgelt berechnet. Arbeitslose mit einem Kind erhalten 67 % dieses Nettoentgelts, alle übrigen Arbeitslosen 60 %.