Abfindung/Steuerveranlagung als Paar einreichen ?!

  • Hallo zusammen,

    vorab möchte ich mich schon mal bei allen bedanken die sich die Mühe machen, mir hier im Forum zu helfen.



    Meine Frau hat letztes Jahr Ihre Arbeit verloren und eine Abfindung in Höhe von 141525,00 € brutto erhalten.

    Ich habe jetzt einiges über Steuerbeispiele gelesen, aber blicke irgendwie nicht durch was jetzt besser ist!

    Man kann oder vielmehr sollte die Steuerveranlagung zusammen einreichen ( wir sind verheiratet ), wenn einer der beiden Eheleute viel weniger verdient als der andere. So habe ich es jedenfalls auf einer Seite gelesen.

    Nun, meine Frau hatte im Schnitt ein Brutto von 3200,- € gehabt, ich jedoch nur 1850,- €. Ist es richtig das man mehr Steuern zurück erhält wenn man als Eheleute auch bei einer Abfindung, die Steuer gemeinsam veranlagt ? Im übrigen haben wir beide Steuerklasse 4.



    Ich hoffe das ich mit den Eckdaten, alles soweit verständlich erklären konnte!



    Vorab danke, an alle

  • Hallo JerryAC,


    bei solchen Fällen ist eine Pauschalisierung schwierig. Eventuell wäre ein Gang zum Steuerberater, für dieses Jahr, sinnvoll. Dies vorab.


    Bei einer Abfindung kann man grundsätzlich ein begünstigte Versteuerung (§34 (1) i.V.m. §24 Nr. 1a) EStG) in Anspruch nehmen. Hierbei können weitere Einkünfte, im Falle der Zusammenveranlagung durch Ihre Einkünfte, den Steuereffekt aufheben. Deshalb wäre eine Günstigerprüfung, ob eine Einzelveranlagung von Ehegatten sinnvoll ist oder nicht, zu überprüfen.

    Dies sind nur die Rahmendaten und fallen bei jedem, aufgrund der persönlichen Verhältnisse, anders aus.

    Der Grundpfeiler über Steuerklasse 4 gegangen zu sein, ist auf jeden Fall schon nicht verkehrt gewesen.

    Ich würde mir für das Jahr einen Steuerberater, evtl Lohnsteuerhilfeverein (machen die das überhaupt?) suchen.


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-