Hauskauf: Bewegliches Zubehör herausrechnen

  • Hallo Leute,


    Wir haben ein Gebot auf eine Bestandsimmobile abgegeben und ein Gegenangebot vom Makler bekommen, welches über unserem Limit liegt.

    Allerdings schlägt der Makler vor 50.000 € separat als Kaufpreis der "Ausstattung" auszuweisen, sodass hierauf Grunderwerbssteuer, Makler- und Notarkosten entfallen würden. Tatsächlich verfügt die Immobile über eine hochwertige aber bereits alte Küche - sonst ist nicht viel "bewegliche" Ausstattung vorhanden.


    Hat jemand Erfahrungen, ob da Finanzamt so etwas pauschal akzeptiert? Ich hatte als Richtwert 15% gelesen - da liegen wir deutlich drunter - aber wenn ich das richtig sehe läge das Risiko, dass das nicht klappt allein auf unserer Seite und ich wüsste nicht, wie ich dafür Nachweise erbringen sollte - außer den Kaufvertrag mit dem aktuellen Eigentümer.


    Danke für eure Tipps!

  • Man muss im Prinzip aufpassen, dass man keine utopischen Preise für die beweglichen Sachen ansetzt. Das kann im schlimmsten Fall sogar Steuerhinterziehung sein.

    Würde lieber den Makler runter handeln (wenn möglich) und für bewegliche Dinge einen realistischen Preis angeben;)

  • Genau das ist meine Befürchtung.

    Also reicht (wie vermutet) der Kaufvertrag über das Inventar mit dem VK nicht aus und das Finanzamt erkennt nicht pauschal alles unter 15% - wie ichs irgendwo gelesen hatte.


    Aber wie würde denn generell so ein Nachweis über den Wert aussehen?

  • Genau das ist meine Befürchtung.

    Also reicht (wie vermutet) der Kaufvertrag über das Inventar mit dem VK nicht aus und das Finanzamt erkennt nicht pauschal alles unter 15% - wie ichs irgendwo gelesen hatte.


    Aber wie würde denn generell so ein Nachweis über den Wert aussehen?

    Mir ist diese 15 Prozent Grenze auch bekannt, jedoch würde ich mich einfach nicht darauf verlassen. Es kommt vermutlich auch auf den Wert der Immobilie an, ob das Finanzamt nachforscht. Ich würde einfach Mal Wertverlust Küche googeln, vielleicht kommt ihr so weiter. Vielleicht gibt es ja noch weitere bewegliche Sachen die ihr angeben könnt.


    Kenne jetzt die Nachfrage bei eurer Immo nicht direkt und kann auch nicht einschätzen ob ihr sie zu 100 Prozent haben möchtet.

    Ansonsten einfach Mal beim Preis den ihr euch vorstellt bleiben und pokern.

  • Du sparst zwar etwas Kaufnebenkosten aber die Bank rechnet das Inventar widerum aus dem Beleihungswert der Immobilie heraus was u.U. zu einem höheren Zinssatz führen kann. Dann kann es passieren dass du unter dem Strich sogar zuzahlst ...

  • Zu beachten wäre hier mMn die Auffassung der Finanzverwaltung, dass Küchenmöbel über 10 Jahre abgeschrieben werden, d.h. wenn die "hochwertige aber bereits alte Küche" deutlich älter als 10 Jahre ist kommt man in Argumentationsnot.

  • Ansonsten einfach Mal beim Preis den ihr euch vorstellt bleiben und pokern.

    Hallo allerseits,


    ich fürchte auf der Käuferseite hast du kein gutes Blatt zum pokern. Es sei denn, der Makler/Verkäufer hat bis jetzt nur MauMau gespielt.

    Gibt es nicht ein paar Kunstwerke die man vom Verkehrswert abziehen könnte? Das kann ja manchmal schon ein rot lackierter Doppel T Träger sein der im Garten einbetoniert ist.


    Gruß TradeAttack

  • Du sparst zwar etwas Kaufnebenkosten aber die Bank rechnet das Inventar widerum aus dem Beleihungswert der Immobilie heraus was u.U. zu einem höheren Zinssatz führen kann. Dann kann es passieren dass du unter dem Strich sogar zuzahlst ...

    Guter Hinweis!

  • Hallo.


    Wie bedeutsam ist das Limit denn?


    Wenn der Preis über dem Limit liegt, dann wäre nächste Frage ob der geplante Bewertungs-Voodoozauber dazu führt, dass das Limit überhaupt eingehalten wird.


    Zudem ist entscheidend, ob das Limit bedeutet "will ich nicht machen" (Haus ist es mir nicht wert) oder "kann ich nicht machen" (finanziert mir niemand). :/

  • Habe vor vier Jahren ein sechs Jahre altes Haus für 280T Euro gekauft. Im Kaufvertrag wurden 18T Euro für Küche und Wintergarten im Kaufpreis ausgewiesen. Dies wurde vom Makler vorgeschlagen (kannte Finanzamt) und vom Finanzamt akzeptiert. Grunderwerbssteuer fielen auf 262T Euro an. Alle Kaufgebühren fielen jedoch auf die volle Kaufsumme an.

    Würde den Preis für Einbauten nicht zu hoch ansetzen, könnte vom Finanzamt abgelehnt werden.

  • Der Hinweis mit dem Beleihungswert ist gut, das habe ich gestern auch noch herausgefunden.

    Das ist tatsächlich eher eine eigens gesetzte Grenze an die wir uns halten wollen. Geht natürlich nur um ein wenige tausend Euro aber mehr wollen wir einfach nicht zahlen.


    Es gibt einfach nicht viel mehr Inventar als diese Küche - es sei denn, sie stellen noch etwas rein. ;) Denke wir werden und auf den Deal in der Form nicht einlassen.

    Danke für eure Tipps!

  • Hinweis: Der Makler bekommt auch seine Coutage für die beweglichen Güter.


    Das was man an Grunderwerbsteuer spart, kommt doppelt und dreifach bei den Finanzierungskosten hinzu. Der beleihbare Wert fällt niedriger aus. Werden dadurch bestimmte Grenzen unterschritten, wird es richtig teuer.


    Die maßgeblichen zwei Fragen:

    1. Könnt Ihr Euch den Preis nachhaltig leisten?

    2. Ist das Gesamtpakten den Preis wert?