Gebrauchtes Steuerprogramm kaufen

  • Hallo zusammen,

    ich bin bei meiner Suche nach einer günstigen Steuersoftware auf Angebote gebrauchter Steuerprogramme gestoßen, bei denen dann z.B. bei Angeboten der Steuersparerklärung angegeben wird, dass bisher nur eine Steuererklärung mit Hilfe des Programms erstellt wurde und somit der Freischaltcode "weiterverwendet" werden kann für weitere 4 Steuererklärungen.

    Meine Frage nun: Ist dieser Verkauf einer "gebrauchten" Steuersoftware erlaubt und funktioniert so etwas dann technisch auch unter Verwendung nur eines Freischaltcodes?

  • Ist es das wirklich Wert wegen Kosten von 15 bis 30 Euro?


    Aber ja, möglich müsste es schon sein.

  • Ich finde dazu folgendes:


    „Diese Lizenz berechtigt einen (1) Nutzer zu einer (1) Installation bzw. nach Registrierung bis zu drei (3) Installationen der Software und der Abgabe von insgesamt bis zu fünf (5) Steuererklärungen.


    daraus lese ich, dass die Lizenz nicht weiterverkauft werden darf, nachdem jemand eine Erklärung damit abgegeben hat. Zwar sind noch vier weitere Erklärungen möglich, aber kein weiterer Nutzer!

  • Kuddel: So würde ich eigentlich auch die rechtliche Situation beurteilen. Ein weiterer Nutzer ist wohl nicht zulässig. Ich wundere mich dann nur über diese Angebote... Danke für Ihre Einschätzung.


    @chris2702: Das Produkt, wofür ich mich interessiere kostet neu 49,95 €. "Gebraucht" wie beschrieben wird es auf verschiedenen Portalen schon ab 5,- €, ganz häufig aber auch für 10,- € inklusive Versand angeboten. Für mich wäre das - vorausgesetzt es wäre rechtlich o.k. schon eine gute Alternative, zumal ich nicht nur einmalig sondern jedes Jahr eine Steuersoftware kaufe. Und möglich ist die Versendung einer CD ganz sicher, aber da nur ein Nutzer bei den Herstellerangaben zugelassen wird, interessiert mich die rechtliche und technische Realisierung. Aber trotzdem danke auch für Ihren Kommentar!

  • Moin,

    iIn der FAQ zur Steuersparerklärung gibt es dazu einen Eintrag:

    https://www.steuertipps.de/sup…fig-gestellte-fragen/shop

    Zitat

    Darf ich meine Software weiterverkaufen?

    Ja, wenn Sie die Software nicht mehr zu eigenen Zwecken nutzen.[...]

    (Bitte den kompletten Text in der verlinkten FAQ lesen.)


    Das entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben, im Grundsatz ist der Weiterverkauf von Software mit Lizenz meines Wissens erlaubt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/…rsch%C3%B6pfungsgrundsatz

  • erdnuss: Vielen Dank für diese Infos! Super hilfreich und erschöpfend beantwortet!

    Genau diese Informationen habe ich gesucht und leider bisher nicht gefunden! Danke!

  • Ich würde die Dimensionen ins Verhältnis setzen. Der durchschnittliche Steuerzahler bekommt 1000 Euro erstattet. Wir bekommen dieses Jahr 9000 Euro. Daher ist mir egal, wieviel die Software kostet. Hauptsache sie ist sehr gut.


    Bei Steuersoftware gibt es einen lock in Effekt. Wenn man sie im ersten Jahr nutzt, muss man alle Angaben komplett erstmalig eingeben. Im zweiten Jahr sind dann viele Eingaben schon vorhanden, anderes überschreibt man, nur wirklich Neues muss erstmalig eingegeben werden. Daher würde man jedes Jahr den selben Anbieter nutzen, sonst fängt man immer von vorne an.


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