Versteckte Kreditbearveitungsgebühren aus Effektivzins zurückfordern (Volksbank), welchen Wert ansetzen?

  • Hallo,


    leider bin ich erst jetz auf das Thema gestossen, da in meinen Darlehensverträgen unter Bearbeitungsentgelt nichts ausgewiesen ist. Allerdings gibt es im Vertrag ein Delta zwischen der Verzinsung (4,76%) und dem effektiven Zinssatz (4,88%) mit de Begründung "abschluss/verwaltungskostenbeitrag". Ich gehe davon aus, dass der sich daraus ergebende Differenzbetrag dem gem. BGH-Urteil unzulässigem Kreditbearbeitungsgebühren entspricht. ich habe nun folgende Fragen:
    1. wie ermittle ich den absoluten Betrag, den ich zurück fordern kann, denn die Laufzeit des Vertrages sind 15 Jahre und ein Großteil der Zahlungen ist ja noch nicht erfolgt. Zunächst hatte ich einfach den Darlehensbetrag x Delta Zinssatz x Laufzeit genommen (100.000€ x 0,12% x 15 = 1.800€). Geht das so oder muß ich die bereits bezahlten Zinsen nehmen und von diesen den Betrag abziehen ?
    2. kann ich das Musterschreiben von Stiftung Warentest nutzen oder gibt es für diesen Fall bessere Musterbriefe?
    3. Ist die Fristigkeit gegeben, solange die Rückforderung schriftlich dieses Jahr noch bei der Bank eingeht (z.B. Persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel) oder besser per Post mit Einschreiben ( welches Datum gilt?)


    Danke für die Hilfe!