Unfall unverschuldet

  • Guten Abend,


    Jemand hat in der 30er Zone bei mir im Dorf Holz auf einem Hänger transportiert, ergo, gerade wo ich in der entgegengesetzten Richtung fahre, Holzstücke verloren. Ende vom Lied, ich hatte null Chance zu reagieren und mehrere sind auf mich zugeflogen. Habe dann den Herr darauf aufmerksam gemacht, dass er sich doch bitte mit mir mein Auto anschaut. Hat er gemacht und gemeint, er regelt das mit der Versicherung. Er gab mir eine Kopie seines Fahrzeugscheines, Handy und E-Mail-Adresse. Ich wollte jetzt nicht die Polizei rufen. Im Notfall, habe ich Bilder und eine Freundin ist durch Zufall gerade auch in der Szene mit ihrem Auto aufgetaucht und könnte es bezeugen. Beim Autohaus angekommen, meinte der Meister, dass er am Dienstag das Auto ansehen müsse, falls noch weitere Schäden anzutreffen wären. Was auch Fakt ist, da ich Mal unters Auto geschaut habe und vorne am Plastik was gerissen ist und auch Lackschaden vorne und an der Seite enstanden sind.


    Also Schäden: Linker Scheinwerfer komplett kaputt. Blinker spinnt natürlich auch.

    Plastik unten gerissen.

    Lackschaden Stoßstange vorne


    So der jetzige Stand.


    Ich fahre einen Skoda Fabia rs 128000 Kilometer. Baujahr 2010


    Schaden ca. 1500-2000 Euro.



    Soll ich einen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gehen und den drüber schauen lassen, oder den Sachverständigen vom Autohaus kommen lassen?


    Und: benötige ich zwingend einen Anwalt?


    Er hatte mir eine Bestätigung mit der Meldung an die Versicherung gesten geschickt.


    Grüße

  • Hallo,


    ich persönlich würde auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung übernehmen, wenn der Schaden über 600€ liegt. Hatte im letzten Jahr 3 unverschuldete Versicherungsfälle und glaube daher Bescheid zu wissen.

    Den Anwalt benötigst du erst, wenn die Versicherung nicht das zahlt, was laut Gutachten zu zahlen ist. Mein Gutachter hatte dann auch gleich den passenden Anwalt parat, so das ich mich um nichts kümmern musste. Wirklich ein spitzen Service. Kann aber natürlich nicht beurteilen ob das so üblich ist oder ich einfach mit den richtigen Leuten zu tun hatte.

    Du müsstest von der gegnerischen Versicherung eine Vorgangsnummer erhalten. Damit kannst du dann das Gutachten beauftragen. Der Gutachter rechnete bei mir direkt mit der Versicherung ab.


    Gruß TradeAttack

  • Und: benötige ich zwingend einen Anwalt?

    IMHO brauchst du nicht zwingend einen Anwalt. Bei der Abwicklung über einen Anwalt kann es sogar länger dauern, als wenn man die Geschichte selbst mit der gegnerischen Versicherung regelt. Wenn es nicht auf einen Tag ankommt und du Probleme in der Regulierung vermeiden willst, würde ich doch eher dazu neigen, einen auf Verkehrs- und Schadenersatzrecht spezialisierten RA (oder eine Rechtsanwältin) einzuschalten. Weil? Versicherer neigen dazu hier und da an Reparaturkostenrechnungen und Ansprüchen die Leistung/en zu kürzen.

    In diesem Zusammenhang würde ich auch einen Sachverständdigen einschalten, falls dir die Versicherung des Gegners bislang keine Kostenübernahme zugesichert hat und auch nicht bestätigt hat Schadenersatz nach Vorlage einer Reparaturkostenrechnung zu leisten; das kostet den Gegner zwar ein paar Hunnis, bringt dich aber auf die sichere Seite... denn Werkstätten reparieren und berechnen gerne mehr als nötig, was in der Praxis dann wieder zu Abzügten führt, auf denen du dann sitzen bleiben könntest.


    Fazit: Jo, Sachverständigen und Anwalt einschalten. Bei solchen Fällen mit unzureichend gesicherter Ladung bist du als Laie den spitzfindigen Schadensachbearbeitern der Versucherung gnadenlos unterlegen ;)

    Die Sachverständigen und Anwälte freuen sich über Aufträge und du wirst dich über eine ordentliche Abwicklung freuen.