Lebensversicherung Prismalife

  • Hallo,


    der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen. Nach langem Prozedere kam es schließlich zur Auszahlung. Der Vertrag lief aber noch keine 12 Jahre und das Renteneintrittsalter ist auch nicht erreicht. Nun meine Frage.Muss man den Betrag versteuern? Teilweise oder ganz?


    Viell. kennt Jemand die Versicherung und hat auch Erfahrung.


    Mfg

  • Ich hab keine Police mehr,da ich die Versicherung schon 2015 gekündigt habe. Es ist auch schwierig,an den Steuerbescheid zu kommen. Ich überlege mir,ob ich den Betrag dem Finanzamt melden soll? Ist das gut oder nicht gut? Wenn diese dann bei dem Versicherer nachfragen,erhalten sie dann eher Auskünfte?

  • Warnhinweis: hier gibt es keine Steuerberatung.


    Ein Befragen der Suchmaschine ergab dies https://www.buhl.de/steuernspa…g-der-lebensversicherung/ Danach liest es sich so, dass sofern Steuerpflicht besteht / bestanden hat, die LV-Gesellschaft Abgeltungssteuer hätte abführen müssen.


    Analog so bei test https://www.test.de/Kuendigung…erker-zu-4752409-4752414/


    Hast Du keine Schlussabrechnung o.ä. bekommen?

  • Es sieht ganz so aus, als ob die Auszahlung nach Kündigung des Vertrages im 2015 steuerpflichtig gewesen wäre. Wenn Du das in der Steuererklärung 2015 nicht angegeben hast und Dir nun Gedanken machst, was die Konsequenzen sein könnten und was Du tun sollst, solltest Du das mit einem Steuerberater besprechen. Das kann das Forum nicht leisten.


    Zinsen sind generell steuerpflichtig. Bei den derzeit niedrigen Zinssätzen liegt man allerdings bei recht hohen Vermögen oft noch unter den Freibeträgen, so dass häufig am Ende doch keine Steuern gezahlt werden müssen (bei 0,5% auf dem Tagesgeld dürften es bis zu 160.000 sein).

  • Hallo,

    danke fürs antworten. Ich hab nun eine Kopie meiner damaligen Police, darin steht, dass der Vertrag 2004 abgeschlossen wurde, es fand eine Rückabwicklung nach Kündigung statt. Auf der Finanztipseite lese ich, dass alte Verträge bei Kündigung etc. nicht versteuert werden müssen? Wie ist das bei einer Rückabwicklung? Könnt ihr mir das sagen?

  • Wenn die Voraussetzungen wie mindestens 12-jährige Spardauer auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung gegeben waren, ist die Auszahlung steuerfrei.


    Du schreibst oben, dass du die Kündigung aber (kurz) vor Erreichen der 12 Jahre stattfand. Dann musst Du versteuern. Allerdings auch nur die Gewinne, die nicht allzu üppig gewesen sind. Das war wahrscheinlich der Grund dafür, dass Du gekündigt hast.


    Wie tom70794 richtig schreibt, könntest auch jetzt noch einen Widerruf prüfen lassen in der Hoffnung, nachträglich noch mehr Geld ausgezahlt zu bekommen. Beim Widerruf musst Du auf jeden Fall damit rechnen, die Gewinne zu versteuern. Jedenfalls, wenn Du nicht an eines der seltenen Finanzämter gerätst, die das anders sehen. Oder ein einen Finanzbeamten, der den Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung nicht kennt.


    Wie hoch war denn der Auszahlungsbetrag? Und wie wie hattest Du insgesamt eingezahlt?

  • Hallo,


    der Vertrag wurde rückabgewickelt. Ich hab eher Verlust, als Gewinn gemacht. Nachdem man die ersten Jahre die Abschlußkosten etc. begleicht, bleibt nicht viel übrig, aber danke für die Info.

  • Kommt auf den Anwalt an X/. Da draußen sind auch einige unterwegs, die ohne große Ahnung und mit wenig Leidenschaft Fälle annehmen, auf den erstbesten Vorschlag der Versicherung eingehen und sich ihr leicht verdientes Honorar abholen, gerne auch von der Rechtsschutzversicherung. Ob Du gut beraten wurdest und das für Dich bestmögliche Ergebnis erzielt wurde, wirst Du in aller Regel nie erfahren.


    Wenn Du nur Verlust gemacht hast, hat es einen positiven Nebeneffekt: Du musst keine Steuern auf Gewinne zahlen.