Alles anzeigenHallo zusammen ,
wir haben einen im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensvertrag bei der Sparkasse fristgerecht im Juni 2016 aufgrund der vielen Fehler widerrufen.
Es kam lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Schreibens...
Seitdem sind alle Versuche der Kontaktaufnahme ( auch seitens des Anwalts )mit der Sparkasse gescheitert.
Lediglich auf Mails antwortet der Sachbearbeiter mit dem Hiweis, dass ein Kotankt nur über meinen Anwalt stattfinden würde und die Bank mit der Vielzahl der Widerrufe viel zu tun hätte.
Termine vor Ort werden abgesagt mit dem Hinweis, dass der Sachstand mitgeteilt wird.
7 Monate keine Sachstandsmitteilung oder Hinweis, ob der Widerruf anerkannt / abgelehnt wird.
Mein Anwalt meint , dass hier nur der Klageweg helfen würde, da die Bank den Widerruf " aussitzen " würde.
Hat jemand ähnliche Erfahrung ?
Danke für Eure Rückmeldungen.
Hallo Sabine,
habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Falls ja, dürfte es ja kein Problem sein.
Euer Anwalt soll mit der Klageerhebung drohen.
Falls die Bank nicht reagiert oder nicht bereit ist, den Vertrag rückabzuwickeln, dann müsst ihr klagen.
Wenn die Klageschrift der Beklagten zugestellt wird, spätestens dannnnn wird die Bank sich melden und
versuchen die Sache außergerichtlich zu klären.
(für die Klageerhebung müsst ihr natürlich den Gerichtskostenvorschuss zahlen. Aber das Geld könnte ihr dann
bei der Einigung mit der Bank wieder von der Bank verlangen. SPÄTESTENS wenn ihr - sollte es soooo weit kommen - das Verfahren durch Urteil gewinnt).
Also,
mit der Klageerhebung ein letztes mal drohen.
Dann Klage erheben.
Ich arbeite in einer Kanzlei. Und die Sparkasse, die sich monatelang nicht gemeldet hat, hat einem unseren Mandanten das Angebot gemacht, die Restschuld um 5000 EUR zu verringern, und den Vertrag aufzuheben.
Banken haben - falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist - KEINE CHANCE !
Geht bis zum Ende (vorausgesetzt ihr habt keine Probleme eine Anschlussfinanzierung zu bekommen).
Solltest du fragen haben, kannst du mich gerne anschreiben
criterion AT hotmail PUNKT de
Wie erwähnt, arbeite ich in einer Kanzlei, und habe selbst - als angehender Jurist - mehr als 30 Darlehensverträge auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüft, die Korrespondenz mit den Banken geführt, Aufhebungsverträge gesehen und Fälle abgewickelt.
Auch der Darlehensvertrag meines Vaters ist betroffen (siehe meinen Beitrag oben).
Heute hat die interHyp angerufen, und einen Termin vereinbart, für nächste Woche.
Mal sehen was dabei rauskommt.