Beiträge von Togo341406

    Mich interessiert, ob man Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen kann, auch wenn die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert hat. Grundsätzlich denke ich die Lohnkosten sind nicht absetzbar, da erstattet. Ich habe aber einen Artikel gelesen, dass bereits eine Beschwerde in diesem Zusammenhang beim BFH liegt.

    ich habe mich von der BSH vierteljährlich anmahnen lassen. BSH hat dann vtj. eine
    Mahnung per Post verschickt und den vtj. Regelsparbetrag angefordert. Diesen
    habe ich dann termingerecht überwiesen. Die Kündigung kam dann unverzüglich,
    nachdem die Bausparsumme erreicht wurde.


    Ich gehe davon aus, wenn der Regelsparbeitrag nicht termingerecht überwiesen wird,
    kündigt BSH sofort.

    Ich habe meine bei der wgv bestehenden Versicherungen überprüft und auf die aktuellen Bedingungen umgestellt.
    Dabei habe ich zufällig festgestellt, dass in der Privathaftpflichtversicherung die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
    enthalten ist. Bisher hatte ich eine Privathaftpflichtversicherung und eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
    Die wgv hat die Gewässerschadenversicherung aufgehoben und den nicht verbrauchten Beitrag erstattet.
    Es lohnt sich, regelmäßig seine Versicherungen zu überprüfen.


    Das gleiche gilt für die R+V ( Gebäudeversicherung, Rechtsschutz ); weitere Gefahren sind nun versichert und der Beitrag wurde sogar geringer !


    Grüße Togo / RWG

    Die BSH hat auf meine Mail reagiert und mitgeteilt, dass sie auf den Regelsparbeitrag besteht, auch wenn sie diesen in den letzten 40 Jahren nicht eingefordert hat.
    Erstaunlicherweise fordert sie die Einzahlung des Regelsparbeitrages nur bei meinem Vertrag, nicht jedoch bei meinem Sohn, der einen Bausparvertrag hat, der die gleichen Konditionen wie mein Bausparvertrag aufweist ( wurde mal geteilt ). Ungleichbehandlung / Diskriminierung / man will alte langjährige Kunden mit gut verzinslichen Verträgen los werden ! jüngere Bausparer werden aber rücksichtsvoller behandelt ? Nur eine Vermutung .


    Die BSH bietet mir auf Nachfrage ( ein Angebot irgendwelcher Art kam von der BSH nicht ) Ende Dezember 2017 an, den Bausparvertrag rückwirkend zum 1.1.2017 in einen neuen Tarif umzuwandeln mit einem Guthabenzins von 0,1% !!!!, ich müßte mich aber innerhalb von 10 Tagen entscheiden ! mein bisheriger Vertrag wird mit 3% verzinst. Was für ein sensationelles Angebot der BSH . Mein Vorschlag war, meine beiden Bausparverträge zusammenzulegen ( bei meinem zweiten Bausparvertrag wird das Guthaben mit 0,75% verzinst - aber auch diese Verzinsung ist der BSH zwischenzeitlich vermutlich zu hoch und lehnt die Zusammenlegung ab --).


    Ich werde den Regelsparbeitrag, wie gefordert zum gesetzten Termin nachzahlen und lasse mich dann im Jahr 2018 wieder anmahnen und warte auf die neue Terminsetzung. Der Bausparvertrag wird dann im Laufe des Jahres 2018 voll bespart sein und die Kündigung der BSH wird folgen.


    Ein aus betriebswirtschaftlicher Sicht der BSH verständlicher Ablauf, für mich als Kunde jedoch absolut nicht in Ordnung, schließlich hat die BSH 40 Jahre an meinen
    früheren Bausparverträgen gut verdient. Ausserdem hat die BSH Ende der 1990er Jahre den Bausparvertrag als Renditetarif angeboten !!! Wenn es um die BSH so schlecht steht, muß sie halt mal bei ihrer Muttergesellschaft um Unterstützung nachfragen, sie hat ja über Jahre sicherlich jährlich gute Gewinn an die Muttergesellschaft abgeliefert.

    Hallo BSH Kunden,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bin mal gespannt wie die BSH auf meine Antwort auf ihr Schreiben reagiert.


    Des weiteren würde mich interessieren, ob die jährliche Zinsgutschrift und ggf. die gutgeschriebene Wohnungsbauprämie auf den Regelsparbeitrag angerechnet wird; m.E. müßten diese Zahlungen ja angerechnet werden. Bei den Zinsen stellt sich noch die Frage ob brutto oder netto ( nach Abgeltungssteuer ).


    Viele Grüße

    Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat Anfang 2017 und im Juli 2017 den mtl. Regelsparbeitrag angefordert.
    Mit Schreiben vom 22.11.2017 fordert sie wieder den Restbetrag an und verweist auf ihr Kündigungsrecht
    gemäß § 2 Abs. 3 ihrer ABB ! 40 Jahre lang hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall toleriert, dass der Regel-
    sparbeitrag nicht eingezahlt wurde ! Kann die BSH den Vertrag trotzdem kündigen ?

    Die Bausparkasse Schwäbisch Hall fordert seit 2017 für Bausparverträge, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden,
    die Einzahlung des Regelsparbeitrages. Bin mal gespannt wie sie das durchsetzen wollen ! Im ersten Moment erscheint dies
    unlogisch, die Mathematiker der BSH haben wohl durchgerechnet, dass es sich trotzdem wohl lohnt, wenn die gutverzinsten
    Altverträge schnell voll bespart und dann gekündigt werden können.