Beiträge von bukare

    Ich wäre sicher auch mit dabei. Muss mir das mal genauer ansehen in den Verträgen und was da gezahlt wurde. Nicht dass uns am Ende langweilig würde :whistling:



    Falls ich mal eine BG (vielleicht sogar mit Zinsen) zurückbekomme, werde ich die Kohle gleich wieder investieren, um auch 2015 wieder Kontakte mit meiner Bank zu pflegen. Denn nicht nur die CITI-Bank hat bei der Widerspruchbelehrung weiche Flanken. Vielleicht machen viele mit und wir können im Sommer noch eine Party machen. Sollte doch für uns "Sparminister",
    "Finanzkenner" usw kein Problem sein.
    Ps. Hab mich irgendwie schon so an Euch gewöhnt.

    Mit Zinsen ist in den meisten Fällen "die Herausgabe der Nutzungen" gemeint, also dass die Bank mit der Bearbeitungsgebühr gearbeitet hat. Nur in dem Fall, das du auf die Bearbeitungsgebühren auch den jeweiligen Sollzins gezahlt hast, kannst Du beides verlangen. So sehe ich das



    Falsch! BG+Sollzins+Nutzung=Erstattung (Natürlich nur, wenn BG verzinst wurde)

    So, gerade Kundenzufriedenheitsumfrage der Santander (läuft über TÜV-Saarland) im
    Briefkasten gefunden.
    Gaaaanz schlechtes Timing!!!
    Zitat "Sehr geehrter Herr ..., als Kunde der Sxxxxx Cxxxxx Bank AG erwarten Sie ein vorbildliches Leistungs- und
    Serviceangebot. ....... Denn ihre Zufriedenheit ist eines der wichtigsten Unternehmensziele"


    Hab spontan die versteckte Kamera gesucht!


    Jetzt komme ich mir auch verarxxxt vor.


    Werde aber trotzdem mitmachen.

    Zitat von MarcusG: „Zitat von bukare: „Achtung an die Santanderkunden!!
    Schaut in Eure Kreditverträge, denn bei mir ist die Auflistung so: Finanzierungsbetrag (Nettobetrag)



    Ich dachte erst die BG gehört zum Nettokreditbetrag, der dann mit z.B. 9,5% verzinst wäre. Dann hätte man die Zinsen dafür noch extra zurückfordern können.
    Bei mir ist es aber so, das die BG in den Raten nicht extra verzinst wurde. Die 5% über Nominalzins sind praktisch die Entschädigung, weil die Bank an der BG
    verdient hat.

    Achtung an die Santanderkunden!!
    Schaut in Eure Kreditverträge, denn bei mir ist die Auflistung so: Finanzierungsbetrag (Nettobetrag)
    + BEARBEITUNGSGEBÜHR
    + Zinsen
    ------------------------------------------------
    = Darlehenssumme (Gesamtbetrag)


    Also wurden auf die BG KEINE Zinsen gezahlt!!


    Dann trift mein Musterbrief mit Rückforderung der BG + Entschädigung doch zu.



    Da die BG sozusagen "mitfinanziert" wird, stehen dir auch die Zinsen darauf zu.
    Ich werde meinen RA beauftragt diese Zinsen auch einzutreiben, weil BG + Nutzungsentschädigung (5% über Nominalzins) zu wenig ist. War leider in dem Musterbrief, den ich benutzt habe nicht so aufgeführt.

    Hab gerade mit meiner Mom über die BG-Erstattung gesprochen, sie wuste davon, sei aber nicht betroffen.
    Sie habe ja keinen Konsumentenkredit, sondern nur mal einen Autokredit gehabt!!!1
    Habe ich mir gleich zeigen lassen. Santanderkredit aus 06.2005 mit 340,-€ BG!!!!!
    Das Schreiben an die Bank ist sofort rausgegangen.
    Oje, möchte nicht wissen, wie viele Ahnungslose keine Peilung haben was ihnen entgeht.
    Die Medien müssten eigentlich viel mehr Alarm machen!!!
    Die Zeit ist schon fast rum.

    Hallo, ich habe mal eine Nachfrage bezüglich der Santander:


    Meine 5 diesbezüglichen Darlehensverträge liegen inzwischen bei meinem Rechtsanwalt zwecks "Eintreibung" der BG.
    Darunter ein Vertrag aus 01/2004. Nach Rücksprache mit dem Anwalt kann ich…



    Und was war die Frage?


    Mein Vertrag ist vom 10.11.2004 , Auszahlung 12.2004 erste Rate am 01.01.2005 gezahlt. Das Ding ziehe ich VOLL durch.

    Hallo, ich lese hier immer nur von der Erstattung der BG und der 5% Zinsen, meine BG wurde aber mit dem Kredit mitfinanziert.
    Ich habe also auch Zinsen darauf bezahlt! Was ist denn damit? Die 5% sind ja nur eine Nutzungsentschädigung oder liege ich da falsch?


    So war meine Aussage auch gemeint. Auf die BG wurden ja auch Zinsen gezahlt!. Das sollte doch nicht unter den Tisch fallen.