Beiträge von diddelfloh

    @Daniel
    Vielen Dank erst mal für Dein Beispiel. Versteh ich das jetzt richtig, daß dort dann auch diese zusätzlichen Zinsen bzw. die Nutzungsentschädigung mit eingerechnet sind?
    Oder gibt es da noch wieder ne andere Berechnung und das kommt dann noch oben drauf?
    Sorry, das ist, hoffe ich, meine letzte Frage dazu....


    Gruß
    diddelfloh

    Oh Mann,
    ich bin zu blöd dazu ;( .
    Ich versteh das mit den verschiedenen Rechnern nicht :/ .
    Gibt es nix gaanz einfaches, was auch jemand versteht, der nichts mit der Bankmaterie zu tun hat??
    Hatte eine Bearbeitungsgebühr von 554,12 € aus 2012. Da hatte ich nach dem Musterschreiben 4% pro Jahr an Zinsen zu gerechnet (eben wie im Schreiben aufgeführt).
    ?( Wie soll ich denn nun weiter berechnen. Hat hier jemand vielleicht ein konkretes Musterbeispiel??
    Wäre Euch echt dankbar....


    Gruß
    diddelfloh

    Hallo,
    eine Frage hab ich. Hatte das Musterschreiben von Finanztip genommen, und die 4% pro Jahr zur Bearbeitungsentgeltsumme dazu gerechnet.
    Alle Schreiben sind auch so raus gegangen. Nun habe ich auch bereits eine Summe von der Postbank zurück erhalten.
    Mußte nun aber hier lesen, dass die Zinsen noch zusätzlich anders berechnet werden.
    Kann ich dies noch irgendwie nachfordern, oder ist es nun bereits zu spät?
    Gruß
    diddelfloh

    Hallo,
    ein Zwischenstand!
    Habe gerade auf mein Konto geguckt - uns siehe da, die Postbank hat bis auf 1 € Unterschied das Geld überwiesen.
    Hatte am 29.10.2014 die Rückforderung zur Postbank Köln geschickt mit Frist bis 20.11.2014. Am 17.11.2014 Brief von der Postbank Bonn erhalten, daß sie prüfen werden.
    Und heute das Geld erhalten.
    Nun steht noch Postbank Hamburg und Frankfurt aus.
    Und noch was älteres von der Nord-Ostsee-Sparkasse.


    Berichte weiter, wenn es was neues gibt.
    Gruß

    Hallo,
    habe heute von der Nord-Ostsee-Sparkasse ein Schreiben bekommen.
    "wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 06.11.2014, in dem Sie um eine Überprüfung Ihrer Darlehensverträge in Bezug auf die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofes zu Bearbeitungsentgelten bei Darlehen bitten.
    Diese Prüfung werden wir gerne vornehmen. Jedoch bitten wir Sie um Verständnis, dass die Bewertung und Bearbeitung Ihres Anliegens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Anschließend werden wir uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Insoweit verzichten wir auf die Einrede der Verjährung, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist."
    Ist das solch ein Schreiben, bei dem die Verjährung außer Kraft gesetzt wird?
    Danke für Eure Antwort.
    Gruß
    diddelfloh