Beiträge von Rockii

    Wenn Du Dir die Mühe machen würdest,die diesbezüglichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) ab §387 mal zu Gemüte zu führen,würdest Du erkennen,daß DEINE Idee("Aufrechnen" lautet der Fachbegriff) aus verschiedenen Gründen NICHT und auf KEINEN FALL bei der von Dir beschriebenen Ausgangslage angewendet werden kann bzw.überhaupt darf!


    Allein der Versuch würde Dich "in Teufels Küche" bringen,da wäre der Schufa-Eintrag noch die harmloseste Folge.......!!!



    Einhorn123:


    Dieses Zitat trifft sehr gut auf deine Frage zu (steht übrigens hier 11 Beiträge über deinem)

    Ich habe am 10.11.2014 mein Schreiben per Anschreiben mit Rückschein an die S-Kreditpartner gesendet. Rückantwort bekam ich am 06.12.2014. In der Rückantwort wurde mir mitgeteilt, dass die Portigon AG Düsseldorf zuständig sei. Das sei so, weil nur laufende Kredite von der S-Kreditpartner übernommen wurden (meiner war zum Zeitpunkt der Übernahme bereits getilgt).


    Jetzt habe ich das gleiche Schreiben an die Portigon AG gesendet. Gleichzeitig habe ich gleich die VÖB (Beschwerdestelle/Ombudsmann) eingeschaltet, da die Verjährung droht (Kredit aus 2009) und ich nicht damit rechne dass die Portigon AG in der Frist antwortet.



    Ich habe heute ein Schreiben vom 03.02.2015 im Briefkasten gehabt in dem mir mitgeteilt wird, dass mir meine Kreditbearbeitungsgebühren zzgl. Zinsen erstattet werden. Der Betrag wurde auch heute auf meinem Girokonto gutschrieben, der Zinsbetrag ist korrekt.




    Das gleiche bei mir. Der Ombudsmann hat bisher nicht geantwortet, die Portigon AG hat aber auf die Einrede der Verjährung zum 28.02.2015 verzichtet.

    Hi,habe bereits Anfang Nov. ein Brief per Einschreiben hingeschickt,nichts gehört,am 01.12. Schlichter eingeschaltet,bis jetzt immer noch nichts gehört,vor zwei Tagen E-Mail an S-Kreditpartner auch keine Antwort,Frechheit!!




    Ich habe am 10.11.2014 mein Schreiben per Anschreiben mit Rückschein an die S-Kreditpartner gesendet. Rückantwort bekam ich am 06.12.2014. In der Rückantwort wurde mir mitgeteilt, dass die Portigon AG Düsseldorf zuständig sei. Das sei so, weil nur laufende Kredite von der S-Kreditpartner übernommen wurden (meiner war zum Zeitpunkt der Übernahme bereits getilgt).


    Jetzt habe ich das gleiche Schreiben an die Portigon AG gesendet. Gleichzeitig habe ich gleich die VÖB (Beschwerdestelle/Ombudsmann) eingeschaltet, da die Verjährung droht (Kredit aus 2009) und ich nicht damit rechne dass die Portigon AG in der Frist antwortet.

    Hallo,ich brauche dringend Hilfe denn die Uhr tickt.Heute kam die Antwort von der sparkasse zurück.Es geht um 2 Kredite die noch laufen einmal fürs Haus und so Einen.Als Antwort kam:Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Erstanttungsantrages.
    Sie Beziehen sich darin auf die BHG-Urteile vom 13.5.2014 und 28.10.2014.Eine rechtliche Bindung an diese Urteile besteht jedoch nur für die jeweiligen Streitparteien(§325Abs.1ZPO).Der BGH entschied jeweils anhand konkreter Sachverhalte ,die von Fall zu Fall abweichen können und gegebenenfalls rechtlich anders zu beurteilen sind.Die Gründe sind somit nicht verallgemeinerungsfähig.
    Zur Beurteilung Ihrer Anfrage weisen Sie uns bitte Ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage von Kopien der betreffenden Kreditverträge nach.Wir werden im Anschluss den konkreten Einzelfall prüfen,inwieweit die Voraussetzungen für die Erstattung des Bearbeitungsgeltes vorliegen.
    Vorsorglich bitten wir Sie,Ihren Antrag auf Vollständigkeit der Unterschriften zu prüfen.Gegebenenfalls fehlende Unterschriften weiterer Kreditnehmer reichen Sie uns bitte nach.


    Was wollen Sie denn wissen? Es wäre gut zu wissen aus welchem Jahr die Kredite stammen um eventuell prüfen zu können ob die Bank auf Zeit spielt (eine Verjährung der Ansprüche).

    Ich hatte 2 Kredite bei der readybank die von der Hoist Group übernommen wurden. (der letzte im August 2014 erledigt).
    Mir wurden innerhalb von 2 Wochen ohne Probleme die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen erstattet. War selber überrascht.
    DAUMEN hoch ☺



    Hallo muc1950,


    haben Sie die Gebühren bei der S-Kreditpartner geltend gemacht?


    Wann haben Sie die Rückforderung der Gebühren eingeleitet?


    Gruß R.