so lange mein RA seine arbeit MACHT, darf er äusserst gerne ein stückchen meines targonischen kuchens haben..
ich finde daran NICHTS verwerfliches, und teile immer gerne
DEM hab ich nichts hinzu zu fügen...
so lange mein RA seine arbeit MACHT, darf er äusserst gerne ein stückchen meines targonischen kuchens haben..
ich finde daran NICHTS verwerfliches, und teile immer gerne
DEM hab ich nichts hinzu zu fügen...
Daraufhin habe ich der Bank erstmal einen Brief zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit geschickt.
Und ich habe mich eben per e-mail bei der VW-Bank für ihr recht schnelles und erfreulich unkompliziertes Agieren bedankt.
SO BINDET MAN KUNDEN und hält auch den Schaden für's Image in Grenzen, liebe Targobank !
ach das stimmt doch gar nicht was die Targobank gestern bei Frontal21 mitgeteilt hat
denn genau das Schreiben habe ich was die gestern bei Frontal 21 gezeigt haben
Ich kann nur für mich persönlich sprechen, aber MEINEM ANWALT ist das Schreiben der Targobank inhaltlich zu dürftig
und daher nicht rechtsrelevant, - vor allem, weil man darin auf die Formulierung des *Einspruchs auf Einrede der Verjährung* verzichtet hat. Er hält es deshalb für angebracht, nach Ablauf der Frist heute dann morgen einen Mahnbescheid in Richtung Targobank zu senden. Und da er der Fachmann ist und ich der Laie, verlasse ich mich da ganz auf meinen Anwalt
...oder auf dessen Haftpflichtversicherung, falls er es verbocken sollte....
bringt es denn etwas wenn ich der Targobank nochmal eine Email schicke
ich habe zweimal die Forderung geschickt und einmal haben sie den Brief geschickt dass sie das Bearbeiten werden
und dass ich kein Anwalt et cetera einschalten muss
NEIN, das bringt nichts, weil es die Verjährung nicht hemmt ! Ein Mahnbescheid muss her !
meine liebe, wenn`s klingt, ist es vllt doch eher ein tinitus.. ich kann wieder auf den kontostand blicken: KEINE BGs
Haaaaalllooooo......Echooooo.......
auch auf meinem Konto hat sich nix bewegt !
REALES LEBEN ??? Wat et net alles jibt *BinBeamter*
Liest sich irgendwie zweideutig !
Kennst Du den Begriff nicht oder hat man als Beamter kein solches ??
Um die Frist bis Jahresende trotzdem
einzuhalten, hatte ich überlegt, das Musterschreiben soweit auszufüllen
und die Stellen zu denen mir genauere Angaben fehlen einfach erst einmal
frei zu lassen. Gleichzeitig würde ich natürlich mit einem zweiten
Schreiben eine Vertragskopie anfordern. Würde das so funktionieren??
Ich bin natürlich nicht der *Stein der Weisen*,
aber wenn ich in Deiner Lage wäre, würde ich exakt SO vorgehen.
ich nicht, aber ich denke an euch..
...ersteres finde ich wirklich schade...
Oha !
Ich fürchte, bei der Targobank klemmt der rote Knopf !
Als ich mich gerade einloggen wollte, erschien nämlich diese Meldung:
<<Login-Fehler.
Der Dienst ist vorübergehend unterbrochen.
Bitte versuchen Sie es später nochmals.
Was DAS nun wieder zu bedeuten hat....
Ist das nicht so, wenn die Bank die BG gezahlt hat und die Zinsen noch offen sind, brauch ich die doch nicht noch mal anmahnen. Das ist doch schon mal eine Anerkennung der Schuld. Oder liege ich da falsch.
Mein Anwalt sagt, das ist so !
nein, das stimmt nicht.. das schreiben alleine, hemmt nicht.. egal ob mit, oder ohne stempel..
GENAU...und deshalb geht an die Targobank morgen ein Mahnbescheid raus, falls ich heute nicht den Eingang
ALLER MEINER FORDERUNGEN auf dem Konto verzeichnen kann. Eine Teilerstattung ist nicht akzeptabel .
Hallo zusammen,
TARGO hat soeben erste BG gezahlt !! Bin definitiv kein Mitarbeiter dieser Bank.
LG
Hach... DAS klingt wie Musik in meinen Ohren und animiert mich dazu, auch mal eben einen Blick auf meinen Kontostand zu riskieren....auch wenn ich es wahrscheinlich schnell bereuen werde...hmpf...
@keckie62,
meine vom Anwalt gesetzte Frist bei der Creditplus läuft am Freitag aus. Nun hast Du das Schreiben, aber das heißt jetzt noch nicht, dass die gleich zahlen, oder?
Nein Nelli, DAS bedeutet es nicht, aber laut meinem Anwalt ist ein Mahnbescheid nun nicht mehr gerechtfertigt, da sich die Bank mit ihrem Schreiben ja zahlungswillig zeigt und die Verjährung erst einmal gehemmt ist.
UPDATE:
Heute läuft die von meinem Anwalt gesetzte 2. Zahlunsfrist für alle angeschriebenen Banken ab und siehe da:
die CreditPlus Bank hat ihm gestern ein Schreiben geschickt, in dem sie meine Forderungen ohne Einschränkung anerkennen und auf die Einrede zur Verjährung verzichten.
Und wieder einen Mahnbescheid gespart.....GEHT DOCH!
Sie hat dort ihr Konto, ich nicht.....
Ich habe 4 Rückforderungen an die Targobank und auch mein Konto dort, aber noch keine einzige Rückzahlung erhalten.
DAS kann also nicht das System sein, nach dem die Targobank bei den Zahlungen vorgeht.
Bei mir erhärtet sich leider der Eindruck, das die gar kein System haben und wenn überhaupt planlos reagieren....
Das müsste aber mit dem von mir verschickten Musterbrief, der Stiftung Warentest abgedeckt sein, oder?
Ja, damit hast Du alles richtig gemacht
Sie müsste doch den Kreditbetrag neu berechnen,
Ja, das ist korrekt.
Ich persönlich habe das zusätzlich zu meinen Forderungen zu einer BG aus einem noch laufenden Darlehensvertrag in meinem Schreiben an die Targobank auch gleich so formuliert. Geantwortet hat die Bank bisher natürlich nicht, aber jeder Tag ohne Reaktion belastet DEREN Konto, nicht MEINS. Die Zinsen summieren sich und : *Kleinvieh macht auch Mist* !
Ich vermelde Besucherrekord! So viele interessierte Menschen wie momentan haben sich in diesem Forum bisher noch nie eingefunden.......woran DAS wohl liegen könnte....hmmm....
Als Anfang Dezember die Frist abgelaufen war, habe ich eine email über die Kontaktseite der Bank (m.E. wichtig, da man da schon Bezug auf seinen Vertrag nehmen kann) mit den neuesten Musterschreiben-Formulierungen und der konkreten Forderung einschl.Verzinsungsberechnung abgesetzt.
Am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto - 7 Ct. mehr als berechnet, das Schreiben dazu kam erst 3 Tage später ("Sie haben uns aufgefordert zu zahlen...Wir haben überwiesen..." - wirklich, so in etwa.).
Ich danke Dir sehr für Deine Erläuterungen und vor allem für den Hinweis auf die Kontaktseite der Bank !
Ich habe zwar bereits ein ablehnendes Schreiben von der Wüstenrot erhalten, aber ich kann nicht nachvollziehen warum und werde deshalb morgen auf diesem Weg dann erneut die Rückzahlung meiner BG einfordern.
Kann ja nichts schaden und womöglich klappt es ja ...