Beiträge von Kecki62

    mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..


    Ich hab mal gegoogelt:


    <<Zustellung des Mahnbescheids
    Nach Erlass des Mahnbescheids veranlasst das Mahngericht dessen Zustellung an den Antragsgegner per Postzustellungsauftrag. Eine Öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO) ist bei Mahnbescheiden nicht möglich[3].
    Daher muss dem Antragsteller stets eine zustellfähige Anschrift des
    Schuldners vorliegen. Hingegen ist eine Öffentliche Zustellung des
    späteren Vollstreckungsbescheids möglich. Nach erfolgter Zustellung des
    Mahnbescheids wird dies dem Antragsteller vom Mahngericht mitgeteilt.
    Das Zustellungsdatum dient dem Antragsteller vor allem als Information
    dafür, ab wann er, falls der Schuldner (= Antragsgegner) keinen
    Widerspruch einlegt, einen Antrag auf Erlass eines
    Vollstreckungsbescheids beim Mahngericht stellen kann (Zweiwochenfrist,
    siehe Abschnitt Vollstreckungsbescheid).
    >>

    Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.


    Ich würde mich an Deiner Stelle noch bis zum Verstreichen der Frist nächste Woche gedulden, denn nach allem, was man so lesen kann und aus eigener Erfahrung habe ich den Eindruck gewonnen, dass die VW-Bank zahlungswillig ist.
    Bei mir hat es auch 3 Wochen gedauert, bis ein Schreiben von denen kam, aber laut meinem Anwalt ist es korrekt formuliert und es wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet, so dass er in diesem Fall vom Versenden eines Mahnbescheides Abstand nehmen wird.

    Jetzt frage ich mich, ob ich 2008 und 2005 direkt dem Anwalt übergeben soll, damit die Verjährung nicht einsetzt, denn man bekommt ja auch keinen Sachbearbeiter an die Strippe, der einem Auskunft geben kann, ob der Rest (und die Zinsen!) vielleicht in Kürze noch nachgezahlt wird..


    Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen. Wenn Du der Bank für alle Rückforderungen die gleiche Frist gesetzt hast und Du darauf keine Reaktion bekamst, ist die Bank mit den nicht gezahlten BG's im Verzug und Du somit im Recht, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.

    Die meinte, das Ombudsmannverfahren hemmt nur die Verjährung, wenn der Ombudsmann DIESES Jahr noch den Eingang bestätigt. Da dies evtl. nicht mehr sein wird (aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens) muss man sich also entscheiden, ob man nicht doch noch vorsichtshalber gerichtliche Schritte einleitet.


    Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen:


    Es werden berechtigte Ansprüche verfallen, nur weil aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens und der viel zu geringen Zahl an Ombudsmännern die Fristen nicht eingehalten werden können !! In meinen Augen ein Unding ! :evil:


    Hmmm..hab gerade mal (wieder!) nachgeschaut: Bei MIR war der Nikolaus jedenfalls noch nicht...grummel,
    aber es ist ja noch nicht aller Tage Abend....

    Reicht es aus, dass mein Brief /Forderung an die Bank bis zum Ende des Monats raus ist, damit ich überhaupt einen Anspruch darauf habe? (Ich habe Kredite von 2004, 2009 und 2014)



    Nein, ein bloßes Schreiben an die Bank hemmt die Verjährung noch nicht. Das geht nur per anschliessendem Mahnbescheid oder durch Einschalten eines Ombudsmannes oder wenn die Bank schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.


    In Deinem Fall sehe ich aber auch *nur* dringenden Handlungsbedar für den Kredit aus 2009, denn die Forderungen zu Deinem Kredit aus 2014 verjähren erst in 2017 und bis dahin ist ja noch etwas Zeit.


    Ob Du auch für den Kredit aus 2004 noch etwas zurückfordern kannst, hängt davon ab, wann die Zahlung der BG dazu war,
    denn hier gilt die taggenaue Verjährung und ich fürchte, dass hier die Zeit nicht mehr reicht. Sollte die BG jedoch nicht in einem Betrag gezahlt worden sein, sondern auf die Raten verteilt, hast Du noch die Möglichkeit, die BG für alle ab 2005 gezahlten Raten anteilsmäßig zurückzufordern.


    Genaueres dazu ( und zu vielen anderen Fragen) findest Du hier


    https://www.test.de/Kreditbear…n-4709243-0/#question-1-1


    Dort gibt es auch ein Musterschreiben, das Du benutzen kannst, um Deine Forderungen an die Bank zu formulieren.