mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..
Ich hab mal gegoogelt:
<<Zustellung des Mahnbescheids
Nach Erlass des Mahnbescheids veranlasst das Mahngericht dessen Zustellung an den Antragsgegner per Postzustellungsauftrag. Eine Öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO) ist bei Mahnbescheiden nicht möglich[3].
Daher muss dem Antragsteller stets eine zustellfähige Anschrift des
Schuldners vorliegen. Hingegen ist eine Öffentliche Zustellung des
späteren Vollstreckungsbescheids möglich. Nach erfolgter Zustellung des
Mahnbescheids wird dies dem Antragsteller vom Mahngericht mitgeteilt.
Das Zustellungsdatum dient dem Antragsteller vor allem als Information
dafür, ab wann er, falls der Schuldner (= Antragsgegner) keinen
Widerspruch einlegt, einen Antrag auf Erlass eines
Vollstreckungsbescheids beim Mahngericht stellen kann (Zweiwochenfrist,
siehe Abschnitt Vollstreckungsbescheid).>>